Volltext Seite (XML)
für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsösatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. 91. Freitag, den 20. November 1874. Bekanntmachung, das Erlöschen der Rinderpest in Niederösterreich betreffend. Nachdem zufolge amtlicher Benachrichtigung die im September dieses Jahres in Niederösterreich ausgebrochene Rinderpest wieder rloschen ist, so wird das bezüglich der Einfuhr von Wiederkäuern aus Niederösterreich erlassene Verbot (Verordnung vom 6. vorigen Mo- lats und Punkt 7 der Verordnung vom 17. vorigen Monats) hiermit wieder aufgehoben und ist nunmehr auch wegen der Vieheinfuhr aus wm gedachten Kronlande lediglich den Bestimmungen der Verordnung vom 17. vorigen Monats unter 1, 3 und 4 nachzugehen. Dresden, den 7. November 1874. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. vr. Leuthold. Bekanntmachung Die über die Stimmberechtigten und Wählbaren bei der Wahl der Höchstbesteuerten zur Bezirksversammlung im Bezirke der unter- eichnetcn Amtshauptmannschaft ausgestellte Liste liegt in hiesiger Cauzlei bis zum 20. December dss. Js. nr Einsicht aus. In Gemäßheit der Bestimmung in Z 7 des Gesetzes, die Bildung von Bezirksverbättden und deren Vertretung betr. vom 21. April 873 wird Solches hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Einsprüche bei deren Verlust spätestens vierzehn Tage vor >er Wahl allhier anzubringen sind. v / " ' . " Meißen, am 14. November 1874. Die Königliche Amtshanptmnnnschnft. 8el»mivilvl. Bekanntmachung Porzellanauetiou betreffend. In den Tagen vom Dienstag den 24. November bis mit Sonnabend den 28. November dieses Jahres hält ne Königliche Porzellanmanufactur zu Meißen in Wilsdruff und zwar auf hiesigem Rathhaussaale eine Porzellanauction ib, was wir mit dem Bemerken, daß die Auction jedesmal um 2 Uhr Nachmittags ihren Anfang nimmt, hiermit zur iffentlichen Kenntniß bringen. Wilsdruff, am 11. November 1874. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. publikaner, heißt es in einem Telegramm des „New-Jork Herald" vom 11. und 12. November, stecken Alles in Brand; Hunderte von Feuers brünsten sind zu zählen; das ganze spanische Bidossoaufer steht in Flammen. Die geflüchteten Bewohner sehen massenhaft vom franzö sischen Ufer aus den Bränden zu. Auch das carlistische Post- und und Zollgebäude an der Bidassoa, durch welches bisher zahlreiche Grenzübcrgänge hin und her bewerkstelligt wurden, ist von den Re publikanern eingeäschert worden. Der osficiöse Pariser Moniteur vom 14. Nov. schreibt: Wir er halten interessante Einzelheiten über die Vorgänge nach den letzten Kämpfen bei Iran. Das Land ist so erschöpft, daß die republika nischen Truppen ihre Brod- und Flcischrationen aus Frankreich kom men lassen mußten. Der Obergeueral der republikanischen Truppen ist nach San Sebastian zurückgekehrl, wo er eine Expedition gegen Vera vorbereiten soll. Man ist in Frankreich allgemein erstaunt, daß der Bürgerkrieg in Spanien so lauge dauert, ohue daß eine der Par teien ernstliche Fortschritte macht. Dieses würde nicht der Fall sein, wenn man wüßte, daß das Terrain für den Parteigängcrkrieg wie gemacht ist. Die in den Pyrenäen verschanzten Carlisten könnten nur durch eine gewaltige militärische Anstrengung nach Frankreich gewor fen werde». Die spanischen Finanzen sind aber in zu schlechtem Zu stande, um die 150,000 Truppen auszurüsten und zu unterhalten, welche dazu nöthig sind. Außerdem kau» der Marschall Seranuo, Chef der Exekutivgewalt in Spanien, nicht wünschen, daß ein An derer als er diese große Operation ausführt und den Nutzen aus der selben zieht; denn es ist sicher, daß ganz Spanien sich dem General zu Fußen werfen würde, welcher dem gegenwärtigen Bürgerkriege ein Tagesgeschichte. In der Arnim'schen Angelegenheit bringt die „N. A. Z." Kgmde Notiz: Den widersprechenden Mittheilnngen gegenüber, ob ie Voruntersuchung gegen den Grafen Arnim bereits abgeschlossen t, vermögen mir milzutheilen, daß die Anklageschrift bereits vor uiigen Tagen dem Gericht vorgelegt worden und somit die Vor- utersuchuug gegen den Grafen auf Grund des Z 348 des Str.-G.-B. bgeschtossen ist. Die gerichtlichen Verhandlungen werden in die Zeit vischen dem 27. November und dem 3. December fallen. Die Frage, etreffeud die Oeffemlichkeit oder Nichlöffeutlichkeit der gerichtlichen Krhandlungcu, dürste, wie uns ferner berichtet wird, seilens des Stadtgerichts dahin entschieden werden, daß die Verhandlungen an ch öffentlich sein werden und nur der Theil der dein Prozesse zu Wunde liegenden Actcnstücke dessen Geheimhaltung im staatlichen In gresse befunden wird, nicht zur öffentlichen Vorlesung gelangen wird, wffentlich wird auch von der Seile des Angeklagten der Ausführung ieses Modus keine Schwierigkeit in den Weg gelegt werden. Aller- ngs könnte eine Zuschrift, die kürzlich von einem „alten Diploma- aten" an die „Kreuzzeüuug" gerichtet worden, beinahe daran zwei- ln lassen, denn dieser sprach im Gegentheil geradezu die Erwartung is, der Angeklagte werde auf das Staatsgeheimnis; keine Rücksicht chmcu und jede Rücksicht fallen lassen. Die svanischen Nordprovinzen müssen alle Schrecknisse des Bür- rkriegcS in ihrer furchtbarsten und entsetzlichsten Gestalt erfahren, r länger der Bürgerkrieg dauert, je wilder, blutdürstiger und grau- Mer werden die Kämpfenden hüben und drüben, Carlisten wie Ne-