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Irr Her! b. II4L nd l1873 öurg. s soli- zungen Älunst otar. W5 oenden nliwtt- (284 lchaus, htung, besten . Tele vasser, Lpäler Nähe ringer Ulg' d u. mng hlcu- (2243 lst» in ele- PS« >ors. nSor- nicht PW ecki ¬ ge E» zl-ich. » und Ib«. ». U ua» N,L -ch»?- dnntc itcin- ollenc 'Vi'«- i-ihc. 'M« K »dort If. dcncn -r^cit, >LN in PI» t-tic-nr xei kLekkivc^ DM ! Wochenblatt - für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sicl>c»lchn und die Umgegenden. Umtsölait für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Diese- Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag- und Freitag« und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bi« Montag resp. Donncrstag Mittag. M. " Dienstag, den 28?^ull 1874'. Bekanntmachung. Aus einem Gehöfte in Heno,Oswalde sind in der Nacht vom 26. zum 27. Juni dss. Js. eine blaue leinene Männer schürze, eine blaue leinene Frauenschürze, eine Spieldose mit schwarz-braun lackirtem Blechgehäuse und der Aufschrift „Llnmayus", zwölf Cigarren, eine weiße Schüssel von Steingut, gegen drei Pfund Butter, sechs Hühnereier, vier Pfund Rindfleisch, acht zehn Semmeln und ein Paar schwarz- und wechgestreifte Arbeitshosen entwendet worden, was zur Ermittelung d.s Thäters hiermit bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 24. Juli 1874. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leonhardi. TagcSgcschichte. Fulda, 20. Juli. Das „Fr. I." schreib!: Trotz an dem Haupt mann Schmidt Seilens der Larlisteu begangenen Meuchelmordes er achten die hiesigen Uilramonlanen den Zeilpunkt siir gekommen, wo sie mit geweihtem Klingelbeutel für den feigen Prätendenten, den „Kämpfer für Religion und Legitimität", Sammlungen veranstalten können. Ein heute in der Druckerei der „Fuld. Zlg." hergestelllcs Circular fordert zu Liebesgaben für die Änne« des Don Carlos auf, Lem es keineswegs an tapferen Streitern, wohl aber an Geld und Kanonen fehle. Der Bellet für den Spanischen Mordbrenner scheint indeß zunächst Privatissima getrieben zu werden und für engere Kreise berechnet zu sein. An den Fürsten Bismarck sind bis jetzt 1925 Glückwunschde- peschen cingelausen. Aus dem am 1. Juli d. I. in Krast getretenen Vetriebsreglcment für die Eisenbahnen Deutschlands sind noch folgende Bestunmungen hervorznheben: Ein Kind bis zu 2 Jahren kann unentgeltlich, hin gegen ein Kind bis zu 12 Jahren gegen Erlös eines Billets vierter Classe von jedem Reisenden mitgenommen werden, mag derselbe erster, Zweiter oder dritter Classe fahren. — Wenn ein Reisender, der be reits ein Fahrbillel gelöst, den Zug venänmt, so muß er sofort sich beim Bahnhvfsinspeclvr melden, woselbst lhm eine Prolongation des Billets zur Benutzung des nächsten Huges gewährt wird. Andernfalls kann eine Prolongation nicht bewilligt melden. Vor dem Kreisgerichl zu Bnrgsteinsurlh in Westphalen wurde am 20. d. M. eine Anklage liegen 35 hochadlige Katholikinnen ver- handelt. Dieselben sollen sich der Beleidigung des Krcisgerichts zu Münster schuldig gemacht haben und zwar bei Gelegenheit einer am 3- Februar d. I. siallgehabien Ueberreichung einer Adresse an den Bischof Ur. Brinkmann zu Münster. In der Adresse, die wegen der bei dem Herrn Bischof vvrgenommenen gerichtlichen Pfändung von einigen fünfzig, zumeist zn Münster wohnenden Damen erlassen und von sehr vielen derselben in der Wohnung des Bischofs diesem zu- nachü mündlich Vvrgelragen, alsdann schrittlich und mit mehr als fünfzig Unterschriften überreicht und schließlich durch den Druck ver öffentlicht worden, mar u. A. von „verblendeten Machthabern" die Rede, die gegen das Vermögen des Bischofs einen Nanv begangen und diese werden schließlich „m „feilen Schergen und Henkers knechten" verglichen, die „J^fum Christum ans Kreuz genagelt" rc. Da nun das Krclsgerichl zu Muuner jene Pjändnng des Bischofs verfügt, so hat bw Behörde deshalb gegen die Angeklagten wegen Beleidigung den Llrasanlrag ge,nui. Uuprünglich war die Anklage gegen 52 Damen erhoben worden', bei z? wurde dieselbe jedoch aus verschiedenen Gründen, u. i-t. wh die Damen wegen zu großer Jugcndliäkeit nicht zu gejetz jg-cr Verainworllichlcit ge zogen werden konnten, wieder lallen gelassen. Gegen die Frau PrliizcsNn zu Solms-Braunfels, geb. Freiin v. Landsberg wurde mit Rücksicht auf die Verordnung vom 12. November 1855 und auf den Art. 147 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 ein besonderes Verfahren beibehalten. Die Hauplangeklagte war die Gräfin Therese von Droste-Vifchering von Nessetrolha-Reichenstcin, geborene Gräfin Asseburg. Sie erklärte, daß sie durch die inkriminirte Adresse ihrem Bischöfe nur die Thcilnahme habe ausbrücken, das Gericht zu Münster aber nicht habe beleidigen wollen. Auch die meisten übrigen Damen hielten sich sehr kurz in ihren Erwiderungen. Das Urtheil des Ge richts lautet, daß die Gräfin von Dorste-Bischering von Neffelroda- Reichensteiu, weit sie in der ganzen Angelegenheit einehervorragende Thüligkeit durch Verbreitung der Adresse und durch Sammeln von Unterschriften an den Tag gelegt habe, zu eiucr Geldbuße von 200 Thalern oder im Unvermögcnsfalle zu einer Haft von sechs Wochen, die übrigen Damen zu Geldbußen von 100 Thalern resp. zu einer Haft von drei Wochen verurtheill seien. Vier Damen, welche schrift lich erklärt haben, von dem Inhalte der Adresse eine unvollkommene Kenntniß gehabt zn haben, wurden frcigcsprvcheii. Ein großer Theil der Stadt Berleburg in Westphalen (mit ca. 22000 Entwöhnen) ist am 22. Juli durch eine Feuersbrunst in Asche gelegt. Kiel, 23. Juli. Die große Getreidemühle der Gebrüder Lange in Reumuhtcn ist total niedergebrannt. Der Schaden beträgt 3 Mill. Reichsmark. „Die Kieler Ztg." schreibt Nachmittags 3 Uhr 25 Min: Das Feuer brach Nachts zwölf Uhr auf noch unbekannte Weise auf dem Beutelboden aus und nahm sofort solche gewaltige Dimensionen an, daß alle Anstrengungen der Löschmannschaften vergeblich waren. Dos coloffale Gebäude ist total zerstört. Das Feuer ist noch nicht ganz gelöscht. Die Marincdampsflr tze wurde requirirt. Die Stellung der Mauern ist gefahrdrohend. Ein Arbeiter ist verbrannt und zwei werden vermißt. Rochefort, der Laternenmann, will eine Hcilknr in Carlsbad brauchen und soll bei der österreichischen Negierung bereits um Er- laubniß nachgesucht haben. Die bisherige Ruchlosigkeit und Unfähigkeit der französischen Nationalversammlung, eine Republik oder Monarchie, ein frei sinniges ober reaktionäres Septennium zu Stande zu bringen, ist nach dem Eintritt einer sinnverwirrenden Hitze nicht geringer geworden. Die Kräfte aller Kämpfer sind erschöpft und die Sehnsucht nach Ruhe Hal schon den Gedanken zum Ausdruck gebracht, eine Vertagung der Lersammlung bis zum Spätherbst cintreteu zu lassen, so sehr auch Mac Mahon auf gesetzliche Feststellung der ihm übertragenen Gewal ten dringt. Inzwischen hat sich zur Abwechselung wegen der gegen die Umtriebe der Bonapartisten ergriffenen Maßregeln durch den Aus tritt dcS Ministers des Innern, de Fvurlou, und des Finanzministcrs Magne aus dem Kabinet, welche beide der bonapartischen Partei an- gchörten, wieder einmal eine Ministerkrisis vollzogen. Nicht ohne Mühe hat sich für Fvurlou in Chabaud Latour und für Magne in Malhicn-Bodel ein Ersatzmann gefunden j das neue Ministerium hat aber noch nicht Zeit gehabt, sich über die constilnlionellen Fragen zu verständigen, weshalb mit Zustimmung der Versammlung die Bc- rathung über den Antrag PerierS ldefinitivc Republik) ans einige Tage vertagt wurde.