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Wochenblatt füd Wilsdruff, Tharandt, Rossen, SieVenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Könialiche Gerichtsamt Wilsdruff «nd den Stadtrath daselbst. 81. Dienstag, den 10. August 1873. Auktion. Künftigen 2 «. August 1875 von Vormittags 9 Uhr an sollen an hiesiger Amtssteüe 1 Schreibsecretair, 7 Stück verschiedene Uhren, 5 Stück Rohrstühle, 1 Schrank und anderes mehr, an den Meistbietenden gegen Baarzahlung versteigert werden, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 15. Juli 1875. In Jnterimsverwaltung: Vr Assessor. Das 8. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1875 für das Königreich Sachsen enthält: Nr. 48. Verordnung, das Verfahren bei Besetzung geistlicher Stellen in den Erblanden betreffend; vom 22. Juni 1875. Nr' 49. Bekanntmachung, eine Anleihe des Lugau-Niederwürschnitzer Steinkohlenbauvereins betreffend; vom 23. Juni 1875. Nr. 5o' Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Werkstättenbahnhofs bei Chemnitz betr.; vom 24. Nr. 51. Verordnung, die Expropriation von Grundcigenthum für Erweiterung des Staatsbahnhofs zu Ostrau betr.; vom 24. Juni 1875. Nr. 52. Verordnung, das Verfahren bei Besetzung geistlicher Stellen in der Oberlausitz betr.; vom 10. Juli 1875. Nr. 53. Verordnung, die Verkehrs-Toleranz der Klafter- oder Aufziehbreter für Strohgeflechte betr.; vom 10. Juli 1875. Nr. 54. Bekanntmachung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Staatsbahnhofs zu Chemnitz betreffend; vom 30. Juni 1875. Nr. 55. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Dresden betreffend; vom 5. Juli 1875. Nr. 56. Verordnung, einige Abänderungen der Ausführungsverordnung vom 20. April 1872 zu den Pensionsgesetzen für Lehrer betr.; vom 1. Juli 1875. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 9. August 1875. Der Stadtgcmeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Die «Königliche Polizeidireetion sieht sich im Hinblick auf die stete Zunahme des Wagenverkehrs in hiesiger Stadt veran laßt, zur Vermeidung von Verkehrsstörungen, sowie von Gefährdungen und Belästigungen des Publikums hiermit anzuordnen: daß vom 1. Oktober -s. Ks. on, alle auf den Straßen und Chausseeen innerhalb der Grenzen des hiesigen Stadtgebiets verkehrenden, beladenen oder leergehenden zur Beförderung von Personen oder zum Transporte von Gütern und Lasten bestimmten, mit Pferden oder mit anderen großen Zugthieren bespannten Fuhrwerke vom Beginn -er öffentlichen Strassenbeleuchtung an mit brennenden Laternen und zwar die zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je mit zwei, an beiden Seiten des Kutscher sitzes befestigten, die Lastfuhrwerke dagegen mit einer am Vordertheil des Wagens linkerseits angebrachten Laterne versehen sein müssen. Es wird dies zur Nachachtung für Alle, die es angeht, hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sveqen Uebertretungen dieser Bestimmung die Schuldigen auf Grund von § 366 unter 10 des Reichsstrafgesetzbuches polizeilich mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden. Dresden, am 4. August 1875. Königliche Polizei-Direktion. M. Schwauß. Auetion. In der Mühle zu Bieberstein sollen i 24- August 1875 und folgende Tage Vormittags von 9 Uhr an 1 kleiner offener Wagen, Ackergerüthe, Geschirre, eine bedeutende Quantität Säcke, Mehl, Wirlhschafisge- rathschasten, --U . , und dergleichen mehr öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. zu Reinsberg öffentlich zu/ Einsich/aus^"^" Gegenstände hängen im Gasthofe zu Bieberstein, im Zollhause bei Bieberstein und im Gasthofe Königlichcs'"Umchtsmnt Nossen, «i?. ZM In Stellvertretung: Friedrich, Assessor. Wilsdruff, 9. August 1875. Bezüglich unseres Referates über das Sängerfest in vor. Nr. d. >> Bl. wollen wir noch erwähnen, daß die Sängergäste aus Meißen Und Großenhain am Morgen des 1. August am Grabe unseres un vergeßlichen Cantor Zedtler gesungen, Herr Oberlehrer Wilhelm aus Meißen gesprochen und ein Lorbeerkranz auf den Grabhügel ge legt worden ist. Ferner ist zu gedenken, daß wegen Ausführung wes Concertes sich unser Herr Liedermeister Cantor Reh ganz be.