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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. MmtsölatL für das Königliche GerichLsamt Wilsdruff und -en Stadtrath daselbst. 40. Freitag, den 28. Mai 187ÄI 1 !— , --- , Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 24. Juli d. I. das dem Gutsbesitzer Franz Adolf Beger zugehörige Zweihufengut Nr. 18 des Katasters und Nr. 16 des Grund- und Hypotheken buches für Kleinschönberg, welches Grundstück am 25. Mai 1875 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf S«,S53 Mark gewürdert worden ist, uothwendiger Weise an hiesiger Amtsstelle versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichts stelle aushäugcndem Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 25. Mai 1875. Das Königliche Gerichtsamt. In Jnterimsverwaltung: vr. Gangloff, Assessor. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen betreffend. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung, die Ausführung des Reichsimpfgesetzes betr., vom 20. März 1875 von dem für den hiesigen Jmpsbezirk in Pflicht genommenen Jmpfarzt, Herrn Or. mocl. Fiedler hier, 'die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen bis auf Weiteres auf die Montage der nächstfolgenden Wochen Mittags ^1 Uhr in dem hierzu bestimmten Locale, dem Stadtgemeinderathssessionszimmer, an beraumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der sich hier aufhaltenden Kinder, a., welche im vorigen Jahre hier geboren worden sind, b., welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht noch nicht gehörig genügt haben, und e., welche im vorhergehenden Jahre nach hier gezogen sind, und der Jmpfpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, sowie ä., diejenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das zwölfte Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder einer Haftstrafe von drei Tagen mit ihren impfpflichtigen Kindern in den anberaumten Impf- und Revisionsterminen, zu welchen sie noch besonders vorgeladen werden, behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Die Unterlassung der Führung der letztgedachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu Zwanzig Mark zu bestrafen. Die Impfungen erfolgen unentgeldlich. Wilsdruff, am 15. Mai 1875. Der Stadtgemeinderath. Kicker. Stemimfrzhr-BerdüWmg. Die Anfuhre des zur fiscalischen Chausse- uud Straßenunterhaltung auf die 4 Jahre 1876 bis mit 1879 erforderlichen Steinmaterials, und zwar unter anderen für die Kesselsdvrf-Nossener Chausse Abtheilung 1 — 6, für die Meißen-Wilsdruffer Chausse und , die Zweigstrecken Wilsdruff-Grumbach-Kesselsdorf soll Sonnabend, den 29. Mai d. I. von Vormittags 10 Uhr an m der Bauverwalterei-Expedition zu Meissen an Mindestfordcrnde verdungen werden. Die Genehmigung des Königlichen Finanz-Ministeriums zu dem Vertragsabschlusse bleibt Vorbehalten und werden die übrigen Be- dlngungenlm Termine bekannt gegeben werden. Meißen, am 18. Mai 1875. K. Chauffe-Jnspection. K. Bauverwalterei. DiÜe. Thümmler. Aufgebot. Es wird zur allgemeinen Kenntnis; gebracht, daß 1. der Tischlermeister Julius Richard Bogel, wohnhaft zu Wilsdruff, Sohn des Tischlermeisters Eduard Kulius Bogel und dessen Ehefrau Emilie Augusts, geb. Philipp, beide wohnhaft in Wilsdruff, 2. und die Mathilde Franziska Marie ThieraE, wohnhaft zu Elsterwerda, Tochter des Schenkwirths und Töpfer meisters Johann Friedrich Thierack, und dessen Ehefrau Antoinette Franziska, geb. Flemming, beide wohn haft in Elsterwerda, die Ehe mit einander eingehen wollen,