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für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 35. 1875' Freitag, den 7. Mai Cyneurseröffnung. Zu dem Vermögen des Galanteriewaaren-Händlers Ernst 2ouis Müller hier ist auf geschehene Jnsolvenzanzeige unterm heutigen Tage vom unterzeichneten Gcrichtsamre der Concursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche auf dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 8. Juni d. I. ihre Forderung nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu Verfahren, hiernächst aber am 20. Juli d. I. Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit der selben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angennldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 14. September d. I., Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 15 Mart —„ Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen- Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Wilsdruff, am 4. Mai 1875. Das Königs. Gerichtsamt. In Jnterimsverwaltung: I »i < , Assessor. Generalversammlung des Vereins für das Bezirks-Armen- und Arbeitshaus zum Hohen Hof in Hilbersdorf Sonnabend, den 22. Mai, Vormittags 11 Uhr in der Restauration des Herrn vsdus in frmderg Tagesordnung: 1. Vortrag des Rechenschaftsberichtes auf das Jahr 1874 und'event. Justification der Rechnung. 2. Vorlegung des Haushaltplanes für das Jahr 1875 und Beschlußfassung über denselben. 3. Neuwahl des Ausschusses. 4. Etwaige Anträge von Vereinsmitgliedern. Der Saal wird um 10 Uhr geöffnet. Vie vireclion. Tagesgcschichte. Das vielbesprochene Gesetz betr. dieAufhcbung der geistlichen Orden (Klöster) und ordensähnlichen Congregationen der katholichen Kirche in Preußen ist dem Landtage vorgclegt worden, ß 1 schließt alle Orden und Congregationen von dein Gebiete der preußischen Monarchie aus. Die Errichtung von Niederlassungen ist untersagt; die bis jetzt bestehenden dürfen keine neuen Mitglieder ausnchmen und sind binnen 6 Monaten auszulösen. Der Kultusminister ist ermächtigt, diese Frist für Orden, die sich mit dem Unterricht und der Erziehung der Jugend beschäftigen, bis auf 4 Jahre zu verlängern. §2. Nieder lassungen der Orden re., welche sich ausschließlich derKranken- pflege widmen, bleiben fortbestehen, können jedoch jederzeit durch königliche Verordnung aufgehoben werden und sind nach § 3 der Aufsicht des Staates unterworfen. § 4. Das Vermögen der auf gelösten Orden wird vom Staate nicht eingezogen, sondern von den Staatsbehörden in Verwahrung und Verwaltung genommen. Aus demselben werden die Mitglieder der aufgelösten Orden erhalten. In dem österreichischen Heer giebts eine deutschfeindliche und eine deutschfreundliche Partei. Erzherzog Salvator, Oberstlieutenant, empfiehlt in seiner bekannten Flugschrift Alliance mit Frankreich und Rache für Königsgräz. Ein ungenannter Gegner, ebenfalls österr.