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für - Wilsdruff, Tharandt, Rosse«, TiclmNch» und die Umgegenden. Amtskl-tt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. .V/ «7. Dienstag, den 31. August 1875. Von dem unterzeichneten Gerichts-Amte sollen dm 1. October 1875 die zu dem übersckmldeten Nachlasse des Mühlenbesitzers Johann Gottfried Schütze in «Kleiaschöaberg gehörigen Mühlen- und Fcldgrundstücke Nr. 27 des Katasters und Nr. 24, 45 and 46 des Grund - und Hypothekenbuches für Kleinschvnbcrg, welche Grundstücke am 25. und 31. Mai d. I. ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar Fol. 24 auf 3610 kl —- „ 45 „ 72 „ „ 46 „ 138 „ -- gewürdert worden sind, an hiesiger Amtsstelle nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichts-- stelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, den 30. Juli 1875. Königl. Gerichts-Amt. In Jnterimsverwaltung: vr. Gangloff, Assessor. Das 9. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1875 für das Königreich Sachsen enthält: Nr. 57. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten der Spar- und Creditbank zu Glauchau, eingetragener Genossen schaft, enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 29. Juni 1875. Nr. 58. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten des Spar- und Varschußvereins zu Leubsdorf, eingetragener Ge nossenschaft, enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 29. Juni 1875. Nr. 59. Bekanntmachung, die Aufhebung des Gerichtsamts Gottleuba betreffend, vom 17. Juli 1875. Nr. 60. Bekanntmachung, eine Anleihe der Chemnitzer Societäts-Brauerei zu Altendorf betreffend; vom 26. Juli 1875. Nr. 61. Verordnung, die Aufhebung der auf das Fcilbietcn von Arzneimitteln Bezug habenden Verordnung vom 16. December 1850 betreffend; vom 26. Juli 1875. Nr. 62. Verordnung, die Verpackung von Reichsmünzcn bei den Staats- und anderen öffentlichen Kassen betr.; vom 31. Juli 1875. Nr. 63. Verordnung, die Erlassung eines neuen Regulativs über die für die Candidaten des höheren Schulamts zu haltenden Prüf ungen betreffend; vom 6. August 1875. Nr. 64. Verordnung, Ernennungen für die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 6. August 1875. Nr. 65. Verordnung, die Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften bei den Wahlen für den Landtag betreffend; vom 10. Aug. 1875. Nr. 66. Verordnung, die Veranstaltung von Ergänzungswahlen für die zweite Kammer der Stündeversammlung betreffend, vom 11. August 1875. Nr. 67. Verordnung, die Bestellung von Commissaren für die Landtags-Ergänzungswahlen zur zweiten Kammer betreffend; vom 12. August 1875. Nr. 68. Verordnung, die Abänderung einiger zum Gesetze, das Volksschulwescn betreffend, vom 26. April 1873 getroffenen Ausfuhr - ungsbestimmungen betreffend: vom 4. August 1875. Nr. 69. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten des WaldHeimer Lehrer-Wittwen- und Waisenfiscus enthalte». Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 23. Juli 1875. Nr. 70. Verordnung, die Aufbringung des Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schulen der Erblande betr.; vom 14. Aug. 1875. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Rathserpcdition zur Einsicht aus. Wilsdruff, ain 30. August 1875. Dev Stadtgemeindeeath. Ficker, Brgmstr. Ausnhr Verdingung. Die Anfuhre resp. Anlieferung des für das Jahr 1876 zur Unterhaltung der Meißen-Wilsdruffer Chaussee Abtheilung 3 und 4, und - der Kesselsdorf-Nosscncr Chaussee Abtheilung 1—4 erforderlichen dieses, Santes PP. soll Freitag, den Z September a e., von Vormittags 9 Uhr an, im Gasthofe zum weißen Udler in Wilsdruff unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen an Mindest-Fordernde öffentlich verdungen werden. Meißen, am 23. August 1875. Königl. Chaussee-Jnspection. Königl. Bauverwalterei. In Jnterimsverwaltung: Cröncr. Thümmler. "Bekänntmächnng^ Die königliche Polizeidirectian sicht sich im Hinblick auf die stete Zunahme des Wagenverkehrs in hiesiger Stadt veran laßt, zur Vermeidung von Verkehrsstörungen, söwie von Gefährdungen und Belästigungen des Publikums hiermit anzuordnen: