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für Wrlsdurff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 65. Dienstag, den 24. August 1875. In der Nacht vom 11. zum 12. dieses Monats sind aus einem Gehöfte zu Neukirchen 3 Stück Sensen, eine mit geflicktem Baum, eine mit altem dergleichen, abgeschnitzelt, und eine dergleichen mit neuem Baum spurlos entwendet worden, was behufs Wiedererlangung der Sensen und Ermittelung der Thater hiermit veröffentlicht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 20. August 1875. In Jnterimsverwaltung: vr. Gangloff, Assessor. Dem Dienstknecht ILrLi-1 früher in Blankenstein, ist in einer von ihm hier anhängig gemachten Privatanklagsache eine Mittheilung zu machen. Da der dermalige Aufenthalt Rumpelts hier unbekannt, wird letzterer hiermit öffentlich vorgeladcn, sich binnen 4 Wochen und spätestens den 30. künftigen Monats persönlich hier einzufindcn, oder doch seinen derzeitigen Aufenthaltsort unverzüglich anher anzuzeigen. An alle Behörden ergeht das Ersuchen, Rumpelten im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und kurze Er folgsnachricht anher zu geben. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 16. August 1375. In Jnterimsaerwaltung: Or. Gangloff, Assessor. Der Handarbeiter und vormalige Soldat Oserl aus Munzig und dessen Ehefrau IZertlia geb. Hübner aus Miltitz haben sich auf eine wider sie hier eingereichte Anzeige zu verantworten. Da deren gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, werden dieselben hiermit öffentlich vorgeladen, den 15. September d. I. behufs ihrer Vernehmung an hiesiger Amtsstelle sich persönlich einzufinden oder doch bis dahin ihren dermaligen Aufenthalt anher an- zuzeigen. Zugleich werden alle Kriminal- und Polizeibehörden ersucht, die Miillerschen Eheleute aus diese Vorladung im Betretungssalle auf merksam zu machen und vom Erfolge kurze Nachricht anher gelangen zu lassen. K^qlichcö Gerichtsamt Wilsdruff, am 19. August 1875. In Jnterimsverwaltung: vr. Gangloff, Assessor. Anher erstatteter Anzeige zufolge ist in der Nacht zum 7. dss. Mon. in dem Dorfe Klipphausen ein gelbbraun angestrichener Hand wagen ohne Deichsel mit eisernen Achsen, Schleifzeug und Leitern, von welchen die linke zerbrochen und zusammengebunden gewesen, sowie eine braun angestrichene Deichsel von einem zweiten Handwagen gestohlen worden, was behufs Ermittelung der Thäter und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit zur öffentliche» Kenntuiß gebracht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 19. August 1875. In Jnterimsverwaltung: Du. Gangloff, Assessor. Tagesgeschichte. Die Einführung des Civilstandsgesetzes am I. Januar 1876 wird auf dem kirchlichen Gebiete vielfache Veränderungen nöthig machen. Da eine ordentliche Landesshuode erst für Mai 1876 ordnungsgcmätz zu berufen ist, einzelne Anordnungen aber sehr dringlicher Natur sind, so werden letztere auf Verantwortung der in ovungejiois beauftragten Staatsminister einstweilen erlassen werden, vorbehaltlich nachträglicher Genehmigung durch die Synode. Dahin gehört vor Allem die Ab lösung der Stolgebühren, welche in Sachsen eine Summa von jähr lich 729,000 Mark erfordern wird. Der Staat wird blos zur Ver gütung des Ausfalls der Trau-, Tauf- und kirchlichen Zcugnißgc- bühren, welcher als unmittelbare Folge jenes Gesetzes anzusehen ist, einzutrctcn haben und soll zur Bewilligung der beantragten Summe in Abgeorduetenkrcisen viel Geneigtheit vorhanden sein. Die Ab lösungssummen sollen nicht den Pfarrern als persönliche Zulage, sondern den Kirchenäraren als substantielle Einnahme, allerdings zum Zweck der Entschädigung der Pfarrer, gewährt werden. Dagegen wird die Ablösung und Fixation des Beichtgcldes und der Bcgräb- nißgcbührcn den einzelnen Gemeinden auferlcgt. Die Höhe der Entschädigung hat mau nach dem niedrigsten Gebührensätze und dem Durchschnitte der letzten 6 Jahre gefunden. Die bisher bestandenen sogenannten geschlossenen Zeiten für Trauungen und Aufgebote werden auf die beiden Bußtage, Gründonnerstag, Eharfrcitag und Oster- > —" —' ch.1T -t >!1. T. > sonnabcnd beschränkt. Die betreffende sehr ausführliche Verordnung ist nach vielen schwierigen Bcrathungen im Konsistorium fertig ge stellt und liegt jetzt den in ovungollois beauftragten Staatsminister:: zur Genehmigung vor. In Freiberg, in dessen Wahlkreis auch Wilsdruff gehört, hat eine Versammlung der conservativen Partei als Candidaten für die bcvorstchendeLandtagswahl den Oberforstralh Judeich in Tharaud! ausgestellt. In der Berliner „Volkszeitung", dem früheren Blatte der deutschen Fortschrittspartei, wird dem Wahlaufrufe der sogenannten Dresdner Fortschrittspartei scharf zu Leibe gegangen; es heißt dort: „Nur hätten wir nicht so besonders die alte Sachsentreue-, die sich doch wohl von selbst versiebt, hervorgehobcn gewünscht; auch meinen wir daß auf einem Landtage sehr wohl andere Fragen Vorkommen können, als solche, die „nur innere (d. h. ausschließlich sächsische) Angelegen heit" betreffe». Schon das Gesetz, welches die Aufhebung der Klöster in Preußen bezweckt, dürste ein Rcichsgcsetz werden müssen; und da auch Sachsen noch einige Klöster aufweist und der Ultra- montauismus auch in Sachsen seine Anhänger zählt, so sollte ein freisinniger, fortschrittlicher sächsischer Abgeordneter doch auch noch einige andere Dinge ins Auge zu fassen haben, als „nur innere, das heißt exklusiv sächsische, Angelegenheiten." Die wahre Demokratie, der echte deutsche Fortschritt ist in keiner Weise exklusiv, treibt keiner lei Kirchthurmspolitik."