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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Gievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche GerichtsamL Wilsdruff und den StadLraLH daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich I Mark. — Jnscratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. ^7 5. Dienstag, den 19. Januar 1875. Bekanntmachung. Von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft wird Sonnabend, den 23. Januar a. e. und Montag, den 22. Februar a. o. jedesmal von Vormittags 10 Uhr an im Rathhaufe z« Wilsdruff Amtstasi abgehalten werden. Das Erscheinen der Gemcindevorstände des Geriwtsamtsbezirks hierbei ist erwünscht, da der unterzeichnete Amtshauptmann beab sichtigt, Rücksprache über die mit der neuen Organisation gemachten Erfahrungen mit ihnen zu halten. Meißen, am 14. Januar 1875. Die Königliche Amtshauptmannschast. Schmiedel. Aufgebot. Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß 1. der Töpfergefelle Johann «Karl Robert Senftleben wohnhaft zu Bunzl au, Sohu des verstorbenen Tagcarbeiters Johann Gottfried Senftleben und dessen Ehefrau Marie Jofepha geb. Weickert zu Bunzlau, 2. und die unverehelichte Rlwine Marie Hauptmann wohnhaft zu Wilsdruff im Königreich Sachsen r. Z. hier auf hältlich, Tochter des verstorbenen Bürgers und Tischlermeisters Karl August Robert Hauptmann und dessen Ehefrau Marie Christiane Eleonore geb. Kießling zu Wilsdruff die Ehe mit einander eingrhen wollen. Dem unterzeichneten Standesbeamten ist ein Hinderniß diefer Ehe nicht bekannt. Etwaige auf Ehehiuderuisse sich stützende Ein sprachen sind bei dem unterzeichneten Standesbeamten anzubringen. Die Bekanntmachung des Aufgebots hat in den Gemeinden Bunzlau und Wilsdruff zu geschehen. Bunzlau, am 16. Januar 1875. Der Standesbeamte. Stahn, Bürgermeister, Tagesgeschichte. Das Landsturmgestz, welches im ganzen Lande einen so großen Sturm erregt hat, ist nunmehr in zweiter Lesung vom Reichs tage mit großer Stimmenmehrheit angenommen worden. Neu hinzu- gekommen ist § 1, nach dessen jetziger Fassung alle Wehrpflichtigen vour^vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre, die weder dem Heere noch der Marine angehören, den Landsturm bilden, der nur zusammentritt, wenn ein feindlicher Einfall Theile des Reichsge bietes bedroht oder überzieht. Ferner darf die Landwehr nur aus den aufgebotenen Mannschaften des Landsturms ergänzt werden. Bischof Martin von Paderborn ist durch Spruch des Berliner Gerichtshofes abgesetzt und das Paderborner Domkapitel hat einen VisthumZverwcser zu wählen. Wenn es diese Wahl, wie voraus sichtlich, verweigert, so wird die Regierung 10 Tage nach der er folgten Aufforderung einen Regierungscommissarins zur Vermögens- Verwaltung cinsctzcn. Rouher, einst der Vicekaiser und jetzt der Führer der Bona- partisten, ist unter die Propheten gegangen. Seine Prophezeihung lautet: Es wird Mac Mahon in Frankreich wie Serrano in Spanien ergehen: in längstens zwei Monaten wird er vor einer überraschenden vollendeten Thalsachc stehen. — Die verworrenen und verfahrenen französischen Zustände sind allerdings außerordentlich zu einer Ueber- raschung augclhan. Don Carlos kann die neuesten Ereignisse in Spanien nicht stillschweigend mit anschen. Er bedauert in einer darauf bezüglichen Proklamation, daß sich sein Vetter Don Alfonso dazu hergegebcn habe, ein Werkzeug der Revolution zu werden. Er, Don Carlos, habe allen revolutionären Versuchungen widerstanden und sei der alleinige Vertreter der Legitimität. Die Proclamirung Dou Alfonsos werde ihm die Thore von Madrid öffnen; er werde die Revolution unterdrücken und, getreu seiner heiligen Mission, die glorreiche Fahne aufpflanzen, die das Symbol der staatsrettenden Grundsätze sei! — Mit Worten läßt sich bekanntlich trefflich streiten, aber die Thatsachen werden ihm hoffentlich bald den Weg über die Grenze zeigen. Das ist Bürgerkrieg! muß man von dem Armeebefehl des Carlisti fchcn Generals Lizarraga sagen. Er ordnet an, daß vom 13. Januar alle von Madrid auslaufendcn Eisenbahnen ihren Ver kehr cinstellen, — alle Bahnbeamten, welche auf den Bahnen getroffen werden, erschossen, alle Waarenzüge geplündert und angezündet und alle Passagierzttge desgleichen in Brand gesteckt und Lie Reisenden ins Innere des Landes geführt werden. Don Carlos denkt nicht da ran, seinem Vetter Alfons Platz zu machen. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Die nach gesetzlicher Vorschrift von den Vormündern alljährlich zn erstattenden Erziehungsberichte über die geistige und leibliche Pflege, Beaufsichtigung und Fortbildung ihrer Mündel sind innerhalb des Monats Januar cinzureichen, worauf wir die Herren Vormünder zur Vermeidung gerichtlicher Auflagen aufmerksam machen. Bisher wurden die Uuentbchrlichkeitszcuguisse für cinzclstehende, der Reserve oder Landwehr angehörige Lehrer, deren Stellvertretung nicht zu bewirken sein möchte, von den Kreisdircclioncn, als Con- sistvrialbebörde, ausgestellt. Jetzt, nachdem die Kreisdircctionen durch das neue Vcrwaltungsgesctz aufgehoben sind, hat allein das königliche Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, nach Vortrag der betreffenden Bczirksschul-Jnspectivncn, jene Zeugnisse auszustellen. Das KriegSmini,lcrium hat unter dem 7. Januar dies zur öffentlichen Kenntniß gebricht.