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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Jnseratenannahme bi« Montag resp. Donnerstag Mittag. ^7 8. Freitag, den 22. Januar 187ZI Bekanntmachung. Die Schulvorstände in den zu hiesigem Schulinspectionsbezirke gehörigen Ortschaften erhalten hiermit Anweisung, künftig über jede in den Gehalts- oder Einkommensverhältnissen der Schullehrer ihres Orts eintretende Veränderung unverweilt schriftliche Anzeige hierher zu erstatten. Meißen, am 12. Januar 1875. Königliche Bezirksschulinspection. Lchmre-ek. Wangemann^ Bekanntmachung. Zur Ergänzungswahl bei der Handels- und Gewerbekammer in Dresden sind die Wahlen von Wahlmännern vorzunehmen. Nach dem Vorschläge der Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer sind für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meißen folgende Wahlabtheilungen gebildet worden: für Lie Wabl zur Handelskammer: 9. Wahlabtheilung: die Gerichlsämter Meißen, Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff einschließlich der gleichna migen Städte umfassend zur Wahl von Sier Wahlmännern. L. für die Wahl zur Gewerbekammer: 15. Wahlabtheilung: die Gerichtsämter Nossen und Wilsdruff zur Wahl von zwei Wablmännern. Als Wahlorte und Wahltage werden bestimmt: zu X. Für die Orte der Gerichtsämter Nossen und Wilsdruff einschließlich der genannten Städte der 8. Februar 1875 von Vormittags 9 Uhr bis Mittags 1 Uhr in der Nathsexpedition zu Nossen; zu L. Für die Orte des Gerichtsamts Wilsdruff einschließlich der Stadt der 6. Februar 1875. von Vormittags 9 Uhr bis Mittags 1 Uhr. in der Nathsexpedition zu Wilsdruff. In Gemäßheit 8 7 flg. der Verordnung vom 16. Juli 1868 werden daher alle nach § 17 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 für die Handels- und Gcwerbekammcr stimmberechtigte und wählbare männliche Personen des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Be zirks hierdurch aufgesorderi an den vorstehend bezeichneten Wahlorten sowie an den 'festgesetzten Tagen und innerhalb der angegebenen Zeit sich in Person einzufinden und unter Vorzeigung der nach Z 10 der angegebenen Verordnung erforderlichen Gewerbesteuer-Quittung und bez. L egitim ation, bei dem bestellten Wahlvorsteher sich anzumelden und ihre Stimmzettel abzugeben. Meißen, am 18. Januar 1875. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Schmiedel. Tagesgeschichte. Am Montag, den 18. Januar, waren es vier Jahre, seitdem König Wilhelm im Kreise seiner Feldherren und Staatsmänner, um ringt von Vertretern aller deutschen Truppenthcile, im Schlosse zu Versailles zum deutschen Kaiser ausgerufen wurde. Im alten Königs sitze der Bourbonen» in den Räumen, in welchen einst Ludwig XIV. auf Kosten Deutschlands pomphafte Feste gab und die so oft Zeugen unserer Schmack waren, in denselben Räumen erstand das deutsche Reich zu neuem Leben, leuchtete nach langer Ruhe zum ersten Male wieder die Kaiserkrone auf dem Haupte eines deutschen Fürsten. Diese Krone war von ihrem Träger nicht ererbt; keinen papierenen Nechtstittel konnte er ausweisen. Wie Kampfgcwühl und Schlachten- donncr ihn umtoste, als sie ihm entgcgcngebracht wurde, wie er sie übernahm im Angesichte des heimtückisch lauernden, rachedurstigen Feindes, so hatte er sie errungen in harter Arbeit, unter tausend Mühen und Gefahren, in heißem, ehrlichem Streit. In diesem Kampfe aber hatte schon bei seinem Beginnen das deutsche Volk seine Aufer stehung gefeiert, und nimmer hätte König Wilhelm so Großes er rungen, nimmer das Reich zu rechtem und kräftigem Leben erwecken können, wenn nicht ein Denken und Wollen alle deutschen Stämme verbunden hätte, wenn nicht der Gedanke von Gau zu Gau, von Haus zu Haus geflogen wäre: „Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern, in keiner Noth uns trennen und Gefahr!" So war die deutsche Krone nicht etwa ein Gewinn, der den Hohenzollern im Würfelspiel des Krieges zugefallen; nein, sie war gesalbt mit einem Tropfen demokratischen Oeles, eine Krone von Volkes Gnaden, mit des Volkes Herzblut gekittet und eng verknüpft mit seinem Lebe» und seiner Zukunft. Und dies ist uns die Bürgschaft für ihre Dauer. Ein Reich, das iin Kampfe für die Ehre und Freiheit der Nation die Feuertaufe erhalten, das durch den einmüthigen und freien Ent schluß der Nation, ihrer Fürsten und Volksvertreter begründet ist, ein solches Reich wurzelt im Volke, ist vom Geiste des Volkes beseelt lind kann nur mit ihm zu Grunde gehen. Abirren kann es wohl, straucheln, ins Schwanken kommen; aber es wird sich immer wieder zurecht finden und seinen Weg ruhigfortsetzen, so lange die Deutschen selbst es nicht im Stiche lassen, so lange sie treu zu Kaiser und Reich stehen. Der Reichstag wird mit Ende dieses Monats seine Pforten schließen und der Waffenlärm der offenen parlamentarischen Frld- schlacht wird verstummen. Aber ein Theil der Kampfgenossen wird diesmal aus dem Platze zurückbleiben, um in der Stille die Arbeiten