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Sievenlehn und die Umgegenden. Mmtsölatt für das Königliche GerichtsamL Wilsdruff und den Madtrath daselbst. ^1U. Freitag, den 5. Februar 1875. Am 26. dieses Mts. ist in Wilsdruff ein der Tollwuth verdächtiger Hund getödtet worden. In Gemäßheit der Generalverordnung vom 27. September 1867'wird daher hierdurch angeordnet, daß in den Ortschaften des Köaigl. Gerichtsamts Wilsdruff während eines zwölfwöchentlichen Zeitraums vom obbemerkten Tage an gerechnet und sonach bis zum 20. April dieses Jahres alle Hunde bei 7 Vs Mark Ordnungsstrafe für jeden Contraventionsfall entweder eingesperrt zu halten, oder mit Maul« körlen von starken Drahtstangen zu versehen sind. Es wird dies für Jedermann zur Nachachtung bekannt und den Gemeindevorständen zur Pflicht gemacht, über die genaue Befolgung dieser im öffentlichen Interesse erlassenen Vorschrift streng zu wachen. Königliche Amtshauptlmumschaft Meißen, dm 26. Januar 1875. Schmie-el. Bekanntmachung. Diejenigen Ersatzreservistcn 1. Elaste, ingleichen die Reserve- und Landwehr-Mannschaften, welche für den Fall einer Mobilmach ung in Rücksicht auf ihre häuslichen, gewerblichen und Familien-Verhältnisse nach den Bestimmungen über die Classificirung der Reserve- und Landwehr-Mannschaften, Beilage 3 zu der Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehr-Behörden und die Dienstverhält- nisst des Beurlaubtenstandes, vom 5. Septeniber 1867, Anspruch auf Zurückstellung zu haben glauben, haben ihre Gesuche nngesäumt bei dem Stadtrathe resp. dem Gemeindevorstaude ihres Aufenthaltsortes anzubringen, von welchem darauf, das in Gemäsheit von ß 4 der ge dachten Bestimmungen allenthalben Erforderliche zu besorgen ist. Meißen, am 29. Januar 1875. Die Königliche Ersatz - Commission. Der Militäkvorsitzende. Der Civilv ersitzende. von Mandelsloh, Oberstlicutenant. Schmiedel, Amtshauptmann. Tagesgeschichte. In der Sitzung des Reichstages am 25. Januar fand bekannt lich die Schlußabstimmung über das Gesetz wegen Einführung der obligatorischen Civiiche statt. Ans Sachsen stin mlen für das Gesetz die Abgeordneten, vr. Brockhaus, Frühauf, vr. Georgi, Koch, Krause, vr. Minkwitz, vr. Pfeiffer, Nickler, I)r. Stephani, dagegen die Ab- geoldnetm v. Können!;, von Nostitz-Wallwitz. Der Abstimmung ent- hiellen sich die Abgeordneten Ackermann und Günther, entschuldigt wegen ihrer Nichtainvesenheit waren die Abgeordneten Bebel, Ehsoldt, Mon, ohne Entschuldigung fehlten die Abgeordneten Geib, I)r. Heine, Liebknecht, Mottclcr, Oehmichen, Dr. Schwarze, Vahlleich. Berlin, 3l. Jan. Die „Nat. Ztg." bemerkt über die Thätig- keit des eben geschlossenen Reichstages: Schaut man zurück aus die Fülle von Gegenständen, die in den letzten drei Monaten erledigt wurden, so zeigt sich, daß wir eine der fruchtbarsten Sessionen hinter uns haben. Drei Gesetze werden vor Allem das Gedächtnis; dieser Sitzungsperiode dauernd sichern, die Bankacte, das Civilehegesctz und das Gesetz über den Landsturm. Die Bankacte schließt die Neuord nung unseres Geld- und Creditwesens ab, wie das Laudsturmgeses den Schlußstein unserer Wehrversassung bildet. Das Civilchegesetz ist nur eine Etappe, aber eine wichtige, auf dem Wege unserer kirch liches Politik, wie zur Herbeiführung eines gemeinsamen bürgerlichen Rechtes. Alle drei Gesetze aber haben das Gemeinsame, dem Reiche einen Zuwachs au Kraft, Einheit und Zusammenschluß zu gewahren. Ma i kann diese Gesetze unmöglich einzig als technische Gesetze be- traä tcn, sie sind gleichzeitig politische Gesetze erster Ordnung. — Der Reichstag ist durch den Landtag abgelöst worden, und die Preußischen Interessen treten wieder in den Vordergrund. Die preußischen Blätter feiern das 25jährige Jubiläum der preußi schen Verfassungsurkunde, welche das Datum des 3I. Januar 1850 trägt. Wenn sich in die Betrachtungen der liberalen Blätter auch einige bittere Bemerkungen über die Ncactiouszeil oder gar über die Konstiktszeit mischen, so ist man doch im Allgemeinen zufrieden, cs in diesen 25 Jahren so weit gebracht zu haben. Spanien. Die Gerüchte über Verhandlungen der Negierung des Alfonso mit den Carliste,, haben fick als irrig erwiesen. An solche Verhandlungen ist auch nicht zu denken, bevor eutsckcidende Schläge geführt sind. Die bisherige Haltung des Don Carlos läßt nicht darauf schließen, daß er zu einem Verzicht aus den spanischen Dhron geneigt sei, und selbst die Mahnung des Papstes, Frieden'zu macken, dürfte seine Entschlüsse in diesem Sinne kaum beeinflußt habsu. Daß ihn die nunmehr aufgcnvmmenen Offensiv-Opcrationcn der Regierungstruppen einschüchtern sollten, ist ebenso wenig anzu- nehmcn; so lange seine Anhänger von der Amnestie Don Alfonso's keinen Gebrauch machen und fahnenflüchtig werden, wird er wohl den Kamps bis zum Acußcrsten sortsetzen. Wir wollen hoffen, daß er schnell zu seinem Verderben ausschlage. Der Zuwachs an moralischer Kraft, den die RegicrungStruppeu durch Erklärung der ganzen Armee für Don Alfonso erhielten, die mit einem Schlage bewirkte Beiscite- schaffung aller weiteren Gcneralitäts-Jntriguen, die Constiluirung einer Regierung, welche die Armee im Felde nicht länger als Mittel zu persönlichen, selbstsüchtigen Zwecken betrachtet — Alles dies Wird in die Bekämpfung des carlistischen Aufstandes denn doch endlich mehr Ernst, Energie und planmäßiges Zusammenwirken bringe». Wie schwer die bisherigen Machthaber in Spanien in diesem Punkte ge- fündigt, wie mit dem Heere gewissenlos gewirthschaflct und planlos verfahren wurde, zeigt sich jetzt erst im rechten Lichte. Die Unthätig- keit und Zaghaftigkeit der Befehlshaber, das sonderbare Verhalten Serrauo's bei der sogenannten operirenden Nordarmee, dies Alles dürfte sich jetzt ziemlich deutlich erklären lassen. Generale, die in solchem Maße Politik treiben, sind eben zu rechtschaffener Kriegführ ung nicht geeignet, und die Geschichte, die den Bandeukrieg des Don Carlos gunz sicher und mit Recht als Räuberzug hiustellen wird, dürfte über die Gewissenlosigkeit, mit der andererseits die Generale der Republik Gut und Blut ihrer Mitbürger opferten, kaum ein ge linderes Urtheil sprechen. (Dr. Ztg.) — Das junge Königthum Don Alfonso's scheint nach Mitthei- lungen eines spanischen Correspondenten der „N. Z." ernstlich ge fährdet zu sein: Die Liberalen drohen, im Fall sich die Negierung zu einem schimpflichen Abkommen mit den Carlisle», welche unan nehmbare Forderungen machen, verleite» lassen sollte, sofort die Fahne des Cantoualismus zu entfalten. Dieser Umstand hat jedenfalls den Marschall Serrano veranlaßt, schon jetzt nach Madrid zu eile», um dem unheilvollen Einfluß der Modcrados entgcgenzuwirke».— Auch nach einem anderen Telegramm aus Madrid vom 29. v. M. sind lebhafte Verhandlungen über einen Waffenstillstand zwischen Alfon- sisten und den Carlisten im Gange, der die Grundlage für einen definitiven Ausgleich mit der carlistische» Partei bilden und uöthigen- falls selbst ohne die Mitwirkung von Don Carlos abgeschlossen wer den soll. Letzterem würde die Stellung eines Infante» vo» Spanien cingeräumt werden. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Wilsdruff, am 5. Februar 1873. Laut Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft in