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Wochenblatt für Wrlsdrnss, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. MmLsölatL für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Madtrath daselbst. > 12. Freitag, den 12. Februar 1873. Bekanntmachung. Die Stadt- und Gemeinderäthe sowie die Gemeindevorstände des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden hierdurch ver anlaßt, die Militär-Stammrolle« nach erfolgter Eintragung der Gestcllpflichtigen spätestens bis zum 2 st. d i e s e s M o n a t s mit den Geburtslisten und sonstigen Belegen hier einzureichen. Meißen, am 3. Februar 1875. Die Königliche Amtshauptmannschast. Schmiedel. Bekanntmachung. Von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft sind folgende Besitzer selbstständiger Güter, beziehendlich Stellvertreter derselben zur Ausübung der obrigkeitlichen Befugnisse in Pflicht genommen worden: Herr Rittergutsbesitzer Gruhle auf Munzig, - Rittergutsinspector Eifler für das Rittergut Weistropp, - Rittergutsbesitzer von Schonberg auf Rothschönberg, - Rittergmspachter Rotzberg für das Rittergut Limbach, - Rittergutspachter Riffe für das Rittergut Klipphausen, - Gemeindevorstand Heide zu Tanneberg für das dasige Rittergut, - Gemeindevorftand Damm zu Groitzsch für das Rittergut allda, - Rittergutsbesitzer Fehrmann auf Wildberg, ° Kämmerer Fischer zu Wilsdruff für das dortige Rittergut, - Rittergutsbesitzer von Haugk auf Neukirchen. Meißen, am 3. Februar 1875. Die Königliche Amtshauptmannschast. Schmiedel. Subhastations - Patent. Auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers weiland Friedrich Ernst Gießmann in Grumbach soll am 18. März 1873, Vormittags 11 Uhr, das zu besten Nachlasse gehörige Einhufengut Folium 8 des Grumbacher Grund- und Hypothekenbuches, vormals Niederrcinsberger An theils, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten am 26. Januar d. I. auf 17,757 M. 10 Pf. gewürdert worden, nebst einem auf circa 300 M. taxirten Theile des vorhandenen Inventars freiwilligerweise im Nachlaßgrundstücke zu Grumbach öffentlich versteigert werden. Weiter soll am folgenden Tage, den 19. März dieses Jahres, das anderweit zu dem obgedachten Gute gehörige Vieh, Schiff, Geschirr und Mobiliar, von welchem ein Verzeichniß am Amtsbrete zu Wilsdruff und in dem Erbgcricht zu Grumbach aushäugt, in dem Nachlaßgrundstücke von Wormittags 9 Uhr an durch die Orts- gerichtc meistbietend gegen sofortige baare Zahlung öffentlich veräußert werden; die Anction des zu versteigernden Viehs nimmt ihren An fang erst des Nachmittags 2 Uhr desselben Tages; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Erbgerichte zu Grumbach aushängenden Anschlag hierdurch veröffentlicht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 5. Februar 1375. . Leonhardi. Bataillonsbefehl. Die diesjährige Frühjahrs-Controlversammlung für den Gerichtsamts- und Stadt-Bezirk Wilsdruff findet Mittwoch, den Ist. März d. I., Vormittags ^8 Uhr, statt und haben sich am genannten Tage sämmtliche Dispositionsurlauber und Reservemannschaften des Bezirks pünktlich vor dem Gast« Hofe „zum goldenen Löwen" in Wilsdruff zu gestellen. Mannschaften, welche infolge des Feldzugs 1870/71 eine Dienstbcschädrgung erlitten haben und dieserhalb Znvalidcnansprüche geltend zu machen beabsichtigen, haben dieselben bis 1. Htpril vc- gehörigen Orts anzudrinacn. Meißen, am 10. Februar 1875. Königl. Landwehr-Bezirks-Commaudo. von Mandelsloh, Oberstlieutenant.