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chm Handlung nicht, was gewiß der Weihe derselben einen wesentlichen Abbruch that, da die brennenden Kerzen zur Erhöhung der äußerlichen Feier gehören und eine Vor schrift in allen lutherischen Kirchen das An zünden derselben schon vor dem Beginnen der religiösen Handlung selbst den Kirchen dienern zur Pflicht macht. Zudem steht wohl unsere Kirche noch nicht auf dem Standpunkt, daß sie auf alle äußere Cere monien und beste hendeGebräu- che Verzicht leisten könnte, weil wir doch einmal noch nicht aufgehört haben Menschen zu sein, die mit sinnlichrn Ge fühlen begabt sind. Obschon nun zweitens vor der Com- munion selbst, wenn auch ohne Orgelbeglei. kung, ein Lied von vier Versen gesungen wurde, so unterblieb doch während der Aus- spendung der selbst derselbe gänzlich, da der Schullehrer, dem die Leitung dessel ben obliegt, nach Beendigung des Gesangs der erwähnten vier Mrse sich entfernt hatte und nicht wieder zum Vorschein kam. So geschah es denn, daß eine Versammlung von 275 Personen gegen eine und eine halbe Stunde in der stillen Kirche zubrin gen mußte, ohne das Gemüth durch einen frommen, gemeinschaftlichen Gesang erheben zu können. Die Abwesenheit des Schul lehrers vom Gotteshauses kann allerdings in sofern eine unfreiwillige genannt werden, als derselbe auf Anordnung des hiesigen Schulvorstandes L... genöthigt war oder doch genöthigt zu sein glaubte, in seiner Amtswohnung dem gewöhnlichen Unterricht der Schulkinder obzuliegen. Es fragt sich nun, ob dem Schulvorstande das höchst zweifelhafte Recht zusteht, in kirchliche An ordnungen sich zu mischen, da seine amtliche Stellung ihn den Gesetzen nach nur zu solchen Anordnungen berechtigen kann, die auf die Leitung äußerer Gegenstände, wie z. B. Baue, sich erstreckt. Um aber den Kindern den Schulunterricht an den drei Vormit. tagen des Sonnabends im Jahre, an wel chen die erwähnten Wochencommunionen stattfinden, durch die amtliche Function ih res Lehrers in der Kirche nicht zu entziehen, dürfte ja nur die Einrichtung getroffen wer den, daß in den drei betreffenden Wochen dreimal Mittwoche Nachmittags Schule ge halten würde, wodurch auf einmal alle In teressen befriedigt wären. — Als Gegensatz zu der Art und Weise, wie am 21. d. M. das Liebesmahl unseres Herrn bei uns be gangen wurde, führe ich das Nachbardorf G an, wo der auch dort gebräuchli chen Communion am Werkeltage eine in Andacht verbrachte Betstunde vorangeht, worauf unter Mitwirkung der Orgel, wäh rend die brennenden Wachskerzen nicht blos als todte Gefäße auf dem Altar stehen, der erhebende Gesang der Versammelten die heilige Handlung bis zu Ende begleitet. Schließlich dürfte es bei dieser Gelegen heit nicht unpassend sein, im Allgemeinen darauf aufmerksam zu machen, tvie nach theilig die Zulassung solcher Personen zum öffentlichen Genuß des heiligen Abend mahles werden kann, deren entstellendes Aeußere im Gesicht, wie zum Beispiel „ver dächtige Nasengeschwüre," abgesehen von den höchst unangenehmen Eindrücken, die solche Kranke auf jeden nur einigermaßen mit Gefühl begabten Menschen hervorbrin gen müssen, durch die ansteckende Ei genschaft, die nach ärztlichen Versiche rungen dergleichen Uebeln inwohnt, für Ge sunde in physischer Hinsicht höchst nachtheilige Folgen haben kann. Da nun solche Per sonen, deren Zustand gewiß ein höchst be- klagenswerther genannt zu werden verdient, oft entweder nicht Einsicht oder Gefühl ge nug besitzen, um sich aus freiem Antriebe von der öffentlichen Feier des heiligen Abendmahls auszuschließen, so ist es wohl Pflicht der geistlichen Behörde, unter Be rücksichtigung des geistigen und leiblichen Wohls der^ Gemeinde, solche Individuen auf das Unpassende und Unstatthafte ihres Vorhabens aufmerksam zu machen und ih nen die öffentliche Theilnahme an dieser re ligiösen Feier zu untersagen. Einer, der am 2I Mai d. I. das heilige Abendmahl in der Kirche in K genossen hat. Druck von Moritz Christian KUnkicht jun. in Meißen.