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266 , > von Asche und andern feuerfangenden Gegenständen tz. 26. flg. und §. 39. 1. des gedachten Ge ¬ setzes mit zu richten, und bei vorgcfundnen Ordnungswidrigkeiten die sofortige Abstellung derselben zu bewerkstelligen. 3) Eine ganz vorzugsweise Aufmerksamkeit aber ist der Wasserversorgung zu widmen, und ha ben namentlich die Obrigkeiten auf möglichste Erhaltung des noch vorräthigen Wassers in den Lei chen, Trögen und Wasserbehältern Bedacht zu nehmen, und allenthalben hierunter die zweckdienlich sten Anordnungen zu treffen, auch vorzüglich in kleinern Städten und znsammcngebauten Dörfern pflichtmäßig zu ermessen, ob, um den gefährlichen Folgen etwaiger Verwahrlosungen vor weitern Um sichgreifen des Feuers vorzubeugen, die Aufstellung von gefüllt haltenden Wassergefäßen auf den Bö den der Hauser und nach Befinden vor den Hausern anzuordncn sein möchte. 4) Dem Ermessen der Obrigkeiten bleibt cs ferner anhcimgestellt, ihrerseits in geeigneter Weife durch öffentliche Anschläge und Bekanntmachung in den Local- und Provinzialblättern und bezichend- lich durch öffentliche Vorlesung der betreffmden Vorschriften der Dorfftuerordnung den Bewohnern die nöthigstcn allgemeinen oder localen feuerpolizeilichen Verbote und Vorsichtsmaßregeln in Erinne rung bringen zu lassen. Dresden, am 10. August 1842. Königl. Sachs. Kreis-Direction. Bitte. In der Nacht vom 7t bis 8. dieses Monats ward die hiesige Stadt, welche erst im Jahre 1839 ein bedeutendes Brandunglück erlitten hat, abermals durch eine Feuers brunst heimgesucht. Diese nahm mit so reißender Schnelligkeit überhand, daß, obschon von den be nachbarten Ortschaften die thätigste Hülfe geleistet ward, binnen wenig Stunden 14 Wohnhäuser nebst Nebengebäuden und 2 Scheunen gänzlich eingeäschert wurden. Bei dem schnellen Umsichgreifen der Feuersbrunst hat von Mobilien nur sehr wenig gerettet werden können, fo daß die Mehrzahl der Abgebrannten ihre ganze Habe verlo ren hat. ' - Vierundzwanzig fast durchgehends ganz arme Weber-Familien, zusammen 112 Per sonen, sind dadurch obdachlos geworden, und sind wegen des Verlustes ihrer Hand- werksgeräthe und zum Proscfsionsbetriebe gehörigen Materialien für jetzt außer Stand gesetzt, ihre Profession wieder anzufingen. Obfchon die öffentliche Miltthäligfeit in diesem an Unglücksfällen so reichen Jahre schon vielfach in Anspruch genommen ward, so wagen wir Doch unter Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu RochUtz, im festen Vertrauen daß dies auch unsere arme, durch mißliche Gewcrbsverhällniffe ohnehin ganz verarmte Stadt betroffene neue Unglück das Mitleid edler Menschenfreunde erregen werde, an dieselbe» Lie inständigste Bitte zur Erleichterung des jetzt hier herrscherden Nothftandee durch milde Unterstützung etwas beizutragen und sich des innigsten und reichsten DanEeS, so wie der gewissenhaf testen Vertheilung aller eingehenden Spenden, von denen auch die kleinste dankbar an genommen und künftig berechnet werden wird, versichert zu sein. Hartha, dm 9. August 1842. Der Stadtrat h. Hugo Alepius Richter, Bürgermeister. AuS Deutschland im August. (Beschluß.) Nach den außerordentlich tranbenreichen Wein reben an den Spalieren im nördlichen Deutsch land zu urthcilen, muß die Weinärme sehr reich lich ansfallcn. Der reiche Hopfenertrag dürfte durch sogenannten Honig- und Mehlthau, wel chem die Hopfenpflanzc unterworfen ist, geschmä lert fein. Die Schafe haben sich bei aller knap pen Weide ziemlich gut gehalten, cin Beweis, daß das sparsame Product trockener Sommer besser nährt; dagegen hat das Rindvieh in manchen Ge genden wieder viel durch Maul- und Klauenseuche gelitten. Zeigte sich die Krankheit auch gutartig, fo ist sie doch, da cs an frischem, faftreichcm Fm-