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239 wollen, dessen ich mich würdig zu erhalten beeifern werde. Wilsdruf, den 27. Juli 1842. E. O. Kretzschmar, Cantor. D a n k. Der verehrlichen Schützengesell schaft in Helbigsdorf, sowie insbeson dere deren v o r j ä h r i g e m S ch ütz e n k ö n ig fühle ich mich gedrungen für die in diesem Matte höchst schmeichelhaften Aeußerungen der Anerkennung mit meinen Leistungen mei nen aufrichtigsten Dank hierdurch darzubrin gen. Obschon ich nichts als meine Schul digkeit gelhan habe und die freundliche Nach sicht meiner werthen Gaste zu dem erwähn ten Lobe in Betreff meiner Anordnungen das meiste beigetragen haben mag, füge ich meinem Danke Vie freundliche Bitte bei, im nächsten Jahre bei der Wiederkehr des Fe stes durch recht zahlreichen Zuspruch mich zu erfreuen, wo es mein eifrigstes Bestreben sein wird, das mir gespendete Lob nach Kräften zu verdienen. Caroline Adler in Helbigsdorf. Einige Worte des Dankes und der Erwiderung an unsern vor jährigen Herrn Vogelkönig. Ihnen, werthester Herr Vogclkönig, der Sie der Schöpfer unserer Freude waren, Ihnen sagen wir vereint unsern lebhaften Dank für die gütige und großartige Auf nahme und Vcwirthung bei Dero Abholung als König hierher. Möge Ihnen und Ih rer geehrten Gattin und Familie die Zu kunft schönere Kränze winden als die, welche Ihnen am Tage Ihrer Abholung als Kö nig gewunden worden; wir aber werden mit Dank und Freude stets dieses Tages geben- ken, der uns so harmonijch vereinigte. Die Vogelschützengefellschaft in H elbigsdorf. Lehte Rechtfertigung. In Bezug auf die in Nr. 28 d. Bl. befindliche „Berichtigung" des Herrn Schul lehrers Köhler in Kesselsdorf, in welcher er sagt, daß er „nicht auf Anordnung des hiesigen, sehr achtbaren Schulvorstandes, des Herrn L.., der nur den Wunsch der Schul gemeinde fürs Nichtaussetzen des Schulun terrichts ihm mitgetheilt, sondern nach der bekannten hohen Verordnung des Schulge setzes" sich ohne den Gesang zu leiten aus der Kirche begeben, muß Einsender der Wahrheit gemäß bemerken, daß doch in der That Herr Schullehrer Köhler nur auf die Anordnung des Herrn L.. den bei der heil. Communion bei uns üblichen Functionen sich entzogen hat. Denn da Herr Schul lehrer Köhler bei allen vorhergegangenen Wochencommunionen den gebräuchlichen kirch lichen Verrichtungen sich unterzogen, so ist doch gar nicht abzusehen, wie er plötzlich, hinter die „hohe Verordnung des Schulge setzes" sich verschanzend, auf den Gedanken gekommen sein sollte, „die Unterrichtsstunden über, die vorschriftmäßig erlaubte Zeit hinaus nicht ohne Noth zu verkürzen" und auf die sen Grund hin den Kirchendienst bei den Wochencommunionen aufzugeben. Was aber die „gerichtliche Ermittelung" meiner Person betrifft, von der Herr L... in Nr. 29. d. Bl. spricht, so mußte cs doch gewiß auf das äußerste mich überra schen, eine derartige Bemerkung zu lesen,da von Seiten meiner hochgeachteten Gerichtsobrigkeit nicht der geringste Schritt in dieser Sache gegen mich geschehen ist und mit der Sach lage nicht Vertraute leicht den falschen Schluß ziehen könnten, als sei irgend ein Strafverfahren gegen mich eingeleitct oder bereits an mir vollzogen worden. Ich sehe mich daher genüthigr, die Art und Weise des Herrn L... sich zu rechtfertigen auf das ernstiichste hierdurch zu rügen, da er mit Waffen kämpft, die einen Namen verdienen, den ich näher zu bezeichnen unter lassen will. Schließlich gebe ich Herrn L... noch zu bedenken, daß ich es mindestens höchst sonderbar finde, mich wegen meines in Nr. 23. d. Bl. unter der Ueberschrift „Kirchli ches" befindlichen Aufsatzes zur Rechenschaft ziehen zu wollen, da es ja nur von ihm ab- hing, die von mir darin angeführte Aeu- ßerung, daß er den Herrn Schullehrer Köh ler zum Aufgeben der kirchlichen Function