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Einige Worte der Erwiderung auf den in Nr. 25 d. Bl. be findlichen Aufsah „über Kerzen und Gesang bei der Com- münLon." Wenn der Einsender des erwähnten Aufsatzes gleich im Eingänge desselben un ter Beibringung gelehrter Citate darzuthun versucht, daß das Anzünden der Kerzen beim heiligen Abendmahl auf keiner gesetz lichen Vorschrift beruhe, so diene ihm ganz einfach zur Entgegnung, daß im ganzen Königreiche Sachsen, den bereits erwähn ten Fall ausgenommen, bei Communioncn brennende Kerzen üblich sind, was doch ge wiß auf eine „gesetzliche Vorschrift" hindeutet, da doch sonst gewiß öfters Abweichungen vor kommen würden- Daß brennende Ker zen nicht zu dem Wesentlichen des heiligen Mahles gehören, wird jeder Vernünftige von selbst tinsehen; daß aber, wenn alles nicht Wesentliche bei unserer Gottes- verehrung und unseren Andachtsübungcn weg fallen sollte, der ganze äußere Gottesdienst auf Nichts reducirt werden würde, ist eben so gewiß. Dann wäre das Wasser bei der Taufe, das Läuten mit den Glocken bei Leichen u. s. w. auch nicht Wesent lich. Was aber die Gemeinde zu Bock witz mit ihren von wachsartig lackirtem Blech gefertigten Kerzen und deren feurig lackirte Flammen betrifft, so wird jeder Un befangene zugeben müssen, daß dieselben zur beabsichtigten feierlichen Stimmung und Er hebung des Gemüths dadurch, daß sie die brennende Flamme zu jeder Zeit den Kirchenbesuchern versinnlichen, gar nichts mehr beitragen können. Eben so wenig wird der Todtengräber, durch die gewohnte Beschäftigung abgestumpft, beim Graben eines Grabes an seine Sterblichkeit sich er innern. Auch ist mir nicht bekannt, daß man irgendwo in Sachsen dem Beispiel der Bockwitzer Gemeinde gefolgt ist. Das Gute und wahrhaft Nachahmenswerte sin- det aber sonst immer Eingang, besonders Druck vs» Moriz Christian wenn eine prciswürdige Einrichtung seit dem Jahre 1814 zur Nachfolge auffordert. Ob aber die Stiftung des heiligen Abendmahles bei Tage oder bei Kcrzenschein stattgcsun- den, gilt gewiß gleich. Genug, wir evan gelische Christen in Sachsen feiern diese Handlung bei brennenden Lichtern und ha ben sie von Kindesbeinen an nicht anders feiern sehen und können nun einmal nicht begreifen, warum eine Wochen co mm u- nron weniger feierlich begangen werden soll, als die gleiche religiöse Ceremonie an einem Sonn- oder Festtage, an welchem doch stets die Kerzen in unseren Kirchen gebrannt haben und noch brennen. Der jährliche Aufwand von 3000 Thlr. für Anschaffung der Kerzen im ganzen Lande ist doch gewiß zu unbedeutend, um im Ernst in Erwägung gezogen zu werden, und der erbärmlich sich ausnehmende Kerzenstummel kann durch einen ganz einfachen Aufsatz gänzlich vermieden werden. Das Verlöschen einer Kerze wird aber gewiß selten vorkommen, und wenn es ge- schieht, muß es traurig um eine Gemeinde aussehen, die in einem so einfachen Ereig nisse eine besondere Vorbedeutung wittert. Daß die Jünger des Herrn bei Ausspendung der Sacramente gesungen, ist sehr zu bezweifeln; wir aber, die wir doch im Allgemeinen die Sitten des Morgenlan des nicht Leibehalttn oder immer nachahmen können, betrachten den gemeinschaftlichen re ligiösen Gesang als ein Mittel, das Ge- müttz feierlicher zu stimmen und zur Andacht zu erheben. Und wenn ist eine solche Stim mung nöthiger, als vor und nach dem Ge nuß des Liebesmahles unseres Herrn t' Daß aber bei einer Haus co mm union der Kranke nicht fingen kann und wird, liegt zu sehr auf der Hand, als daß ein weiteres Eingehen darauf und eine Anwendung auf die gleiche Handlung in der Kirche für Ge sunde nöthig erschiene. Derselbe, der am 21. Mai d. I. das heilige Abendmahl in der Kirche in K.......... genos sen hat. Klinkicht jun. in Meißen.