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76 wählbar zu sein glauben, zu Folge §. 58. des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 hiermit aufgefordcrt, binnen drei Wochen von Erlassung dieser Bekanntmachung an und längstens den einunddreißig stcn März 1842, bei hiesigem Gericht mündlich oder schriftlich sich anzumclden, unter der Warnung, daß die bis dahin sich nicht Anmeldenden in die Liste der zu dem bevorstehenden Landtage als Ab geordnete Wählbaren nicht werden gebracht werden. Es haben sich hiernach in hiesiger Stadt anzumelden nach §. 56: des Wahlgesetzes Nr. 2., 3. und 4. Diejenigen, er) welche ein Vermögen von 6000 Thlr. besitzen, oder I-) ein sicheres Einkommen von 400 Thlr. jährlich haben, oder v) wenigstens 10 Thlr. jährlich an dire- cten, Real- und Personal-Landcsab- gaben zahlen, vorausgesetzt daß ihrer Wählbarkeit zu Ab geordneten ein gesetzliches Hinderniß nicht entgcgensteht. Doch bedarf es bei den Mitgliedern des hiesigen Stadtralhes, sowie bei den Stadt verordneten nach §. 60. und 6l. des Wahl gesetzes dieser Anmeldung nicht. Die sich Anmcldendcn werden zugleich veranlaßt, aus welchen der vorstehend unter a 6 und e angegebenen Gründe sie ihre Wählbarkeit herleiten, kürzlich zu bemerken und wenn diese Gründe auf nicht hinlänglich be kannten Umstanden beruhen, die erforderlichen Bescheinigungen mit einzurcichcn. Gericht Wilsdruf, den 7. März 1842. Leonhardi, Ger.-Dir. Subhaftationspatent. Auf Antrag der Erben des hier verstor- , benen Zimmergesellen Johann Traugott Werners sollen den Achtzehnten März 1842, 1) das Wohnhaus vor dem Freiberger Thore hier, Nr. 123 nebst dazu gehörigem Garten, mit Berücksichtigung der Lasten auf 790 Thlr. stadtgerichtlich tapirt und mit 350 Thlr. in der Vrandcasse versichert, 2) der an dem Gründchenwege und dem Wege nach der Rathsmühlc gelegene Gar ten an 20 Quadrat-Ruthen, auf 15 Thlr. 28 Ngr. geschähet, jedes einzeln, sowie den neunzehnten März 1842 3) 1 Acker 135 Quadrat-Ruthen Feld, an der nach Grumbach führenden Straße gelegen, zu 285 Thlr. tapirt, 4) die Scheune auf dem Anger vor dem Freiberger Thore, zu 100 Thlr. tapirt, ebenfalls jedes einzeln, an hiesiger Gerichts- stelle im Wege der freiwilligen Snbhastation verkauft werden, weshalb zahlungsfähige Kaufliebhabcrzu diesen Vietungstermincn Vor. mittags um 10 Uhr eingeladen werden, mit der Weisung, ihre Gebote abzngeben und zu gewärtigen, daß den Meistbietenden mit Ein willigung der Interessenten der Zuschlag er- theilt werden soll. Die Hälfte der Erstehungsfummen kann auf Zinsen hypothekarisch stehen bleiben. Die Verkaufsbedingungen, die Beschrei bung und Tape der Grundstücken enthält der an Gerichtsstelle aushangende Anschlag. Gericht Wilsdruf, den 16. Febr. 1842. Leonhardi, Ger.-Dir. Bekanntmachung. Nächsten einundzw an zigsten März 1842 und die folgenden Tage von früh 8 bis 12 Uhr und von Nachmittags 2 bis 5 Uhr, sollen die zum Nachlasse des Rectors Georg Iulius Vorwerks hier gehörigen Effec ten an Kleidern, Wäsche, Betten, Porcellan und anderem Wirthschaftö- und Hausgeräthe und einer aus theologischen und pädagogischen Werken bestehenden schätzbaren Bibliothek, in der Rectorwohnung hierselbst gegen so fortige Baarzahlung in Courant des 14- Thalerfußes an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden, was wir hierdurch unter Bezugnahme auf das an Gerichtsstelle aus« hängende, mit der Werthsangabe der einzel nen Gegenstände versehene, Auclionspatent zur öffentlichen Kenntniß bringen. Wilsdruf, den 15. Febr. 1842. Das von Schön bergische Gericht. Leonhardi, Ger.-Dir.