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332 putation nach Einsichtsnahme der betreffenden Stadtrathsacten ausführlichen gutachtlichen Bericht dem Collcgio zu erstatten. 7) Ein Antrag des Stadtverordneten Weinhold dahin, daß das Straßenmaterial für hiesig« Stadt nur an einigen bestimmten Orten angefabren, dort geklopft und zur Zeil der Verwendung erst weiter abgefahren werde, findet nicht ausreichende Unterstützung. 8) Der Stadtverordnete, Advocat Fritzsche giebt eine Uebcrsicht aller, in den letztvergangenen Jahren vom Stadtrath unbeachtet und unbeantwortet gelassenen Anträge der Stadtverordneten und wird der von demselben am Schluß gestellte Antrag, auf nunmehrige ungesäumte wirkliche Beschwcrdeführung bei der königlichen hohen Kreisdirection, einstimmig angenommen. N — 0. — IV. — F. — //. (Ein Rebus? — I bewahre!) (Fortsetzung.) Herr Setzer, nehmen Sie allen Muth zusam men und lhuen Sie mit sicherer Hand einige herzhafte Griffe in den Kasten, denn es handelt sich um nichts mehr und nichts weniger, als um die Zusammenstellung der oben stehenden fünf Buchstaben zu einen Worte, das für viele Ohren und vielleicht auch für die Ihrigen einen ominö sen Klang hat. Greifen Sie auch ja nur dieses einzigcmal nicht fehl da wir sonst um die Pointe unsers ganzen Artikels unwiederbringlich geprellt sein würden, auch bitten wir sie den Herrn Cor- rector zu ersuchen, dieses Wort der allergenauesten Ocularinspcction zu unterwerfen. Die schönen Damen aber, denen dieses Blatt zu Gesicht kommt, bitten wir um gütige Nachsicht, daß wir in Be griff stehen ihre Augen durch Zusammenfügung der bewußten fünf Lettern zu beleidigen und ihren Wangen die Purpurröthe sittlicher Scham zu entlocken. Rechten Sie, meine Damen, mit dem Geschick, wir können nicht anders; es reißt uns, mit dem seligen Herrn von Tommlitz zu re den, fort, wir gehen, es zu erfüllen, oder wir sitzen vielmehr, die Feder in der Hand, am Schreibe tisch, um mit einem einzigen Zuge dem unwidersteh lichen Gelüste unseres Herzens zu genügen. Da nun die Sachen einmal bis zu diesem Punkt ge diehen sind, bleibt uns weiter nichts übrig, als Ihnen, verehrte Damen, den wohlgemeinten Rath zu geben sofort nach dem Riechfläschchen zu grei fen, damit Sie die von dem Eindruck des omi nösen Wörtchens angegriffenen Sinne wieder be leben und erfrischen können. Denn daß Sie, sehr geehrte Damen, die betreffende Seite überschlagen oder gar das ganze Blatt aus der Hand legen sollten, um der Gefahr zu entgehen, daran gelind zu zweifeln, werden Sie uns schon gütigst erlau ben müssen. Zu einigem Danke glauben wir Sie aber uns verpflichtet zu haben, da wir es wenig stens nicht unterlassen, Sie auf Außerordentliches vorzuberciten. So wollen wir es denn im Ver trauen auf Ihre Nachsicht, welche unsern innern Drang, zu thun, was wir nicht lassen können, gewiß berücksichtigen wird, wagen, und die bekann ten fünf Lettern in veränderter Reihenfolge dem Papier übergeben. Es ergibt sich aber daraus das Wort: Hose n. Wir sind in voraus darauf gefaßt, daß man che Leser dieses Blattes unter mitleidigem Lächeln den Kopf schütteln und denken werden, daß eS etwas weniges mit uns rapple oder daß wir we nigstens mit derBrille dcr Uebertreibng aufderNase an das Schreiben des vorliegenden Artikels gegangen sind. Wir verweisen diese Personen ganz einfach auf den ferneren Verlauf des Aussatzes und sind der Ueberzeugung, daß sie am Schlüsse desselben als von der schnell gefaßten irrigen Ansicht Zu rückgekehrte uns Gerechtigkeit wiederfahrcn lassen werden. (Beschluß folgt.) Neksrrnlrnscyuirgerr* Bekanntmachung. ES werden alle hier befindlichen im Jahre 1825 gebornen militairpflichtigen Mannschaften, sowie die in früher» Jahren gebornen jungen Leute, welche über die bereits erfolgte Erledigung ihrer Militairpflicht durch die vorgeschricbenen Legitima tionen sich nicht auszuwcisen vermögen, hierdurch aufgefordert Donnerstag, den 6. November d. I., Vormittags 10 Uhr an Rathhausstclle, bei Vermei dung achttägiger Gefängniß- oder Handarbeitsstrafe, sich anzumeldcn. Ein Jeder hat sich bis dahin mir seinem Geburtsscheine unbedingt zu versehen und bei der Anmeldung abzugebcn. Zugleich werden alle Dienstherrn aufgefordert, ihre Dienstleute davon zu unterrichten und zur An schaffung der Geburtsscheine und zur Anmeldung zu veranlassen. Wilsdruf, den 14. October 1845. Der Rath daselbst Scheffler, Bürgermeister. Edittlacitation. Behnfs der Cassation der nachstehend sul> O verzeichneten alten noch ungelöschten Hypotheken