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246 6. ^das verschlossen gewesene Vorlegeschloß an dem L>cheuncnthore entwendet worden, was man zur Ausmittclung der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch veröffentlicht. Gericht Wilsdruf den 26. Juli 4845. Hennig, Gcr.-Dir. Subhastation. Von dem Unterzeichneten Justizamte soll das zu dem Nachlasse Even Rosinen Hillerin gehörige, am sogenannten Berge allhier gelegcneWohnhauS nebst Seitengebäude und Garten, welches mit Berücksichti gung der darauf haftenden Abgaben und mit Ein- Muß eines WohnungS- und Naturalauszugs auf 490 Thlr. landgerichtlich gewürdert worden ist, den 43. October 4845. nach Vorschrift der für nothwendige Subhastatio» nen vorgeschriebenen Form subhastirt werden. Es werden daher Amtswegen alle diejenigen, welche darauf zu bieten gesonnen sind, hierdurch geladen, gedachten Tages Vormittags an Amts stelle allhier zu erscheinen, worauf sie sich über ih re Person und Zahlungsfähigkeit auszuweisen und daß um 42 Uhr Mittags das Grundstück feilge boten und demjenigen, welcher das höchste Gebot behält, gegen Anzahlung des 40. Theils des Lici» ti zugcschlagen und sonst in Gemäßheit der Erl. Proz. Ordn. all! 7Ä. XX4X. und der in dem Mandate vom 26. August 4732. enthaltenen Vor schriften verfahren werden wird, zu gewärtigen ha ben. Dabei wird auf die dem Subhastationspaten- te, welches an hiesiger Amtsstelle und an Raths- stelle allhier aushängt, beigefügte Consignation sich bezogen. Justizamt Nossen, am 7. Juli 4845. Königl. Sachs, bestallter Justizamtmann allda, Canzler. Bekanntmachung. Daß Karl Gottfried Döring in Wilsdruf als Substitut des Gerichtsdicner und Frohn Fried rich Salomon Hempel bis auf Widerruf heute in Pflicht genommen wortzcn ist, wird hierdurch ver öffentlicht. Gericht Wilsdruf, d. 24. Juli 4845. Hennig, Ger-Dir. Freiwillige Subhastation. Auf Antrag der Erben Johann Gottlob Küh nes zu Seifersdorf soll das zu dessen Nachlaß gehö rige, in Scifcrsdorf gelegene Haus- und Fcld- grundstück, 4375 Thlr. 26 Ngr. gerichtl. gewürdert, den siebenten August d. I. freiwillig subhastirt werden, Es werden daher Amtswegen alle diejenigen, welche darauf zu bieten gesonnen sind, geladen, gedachten Tages Vormittags an Amtsstclle allhier zu erscheinen und sich über ihre Person und Zahlungsfähigkeit auszuweisen und haben sodann zu gewarten, daß um 42 Uhr Mittags daS Grundstück demjenigen, welcher das höchste Gebot behält, zugeschlagen werden wird. Die Erstehungs- summe ist dergestalt zu erlegen, daß davon der zehnte Theil sofort und spätestens binnen 3 Wo chen vom Bietungsterminc ungerechnet, die erste Hälfte erlegt wird, wogegen die zweite Hälfte gegen I Hypothek, 4 Proccnt Zinsen und vierteljährige Aufkündigung stehen bleiben kann. Die Zubehörungen und Lasten des Grundstücks und ein Verzeichniß der zu übergebenden Jnventaricn und Vorrathe, sowie die sonstigen Verkaufsbedin- gungcn sind aus der an Amtsstellc allhier und bei den Localgerichten zu L-eisersdorf aushängenden Consignation zu ersehen. Justiz-Amt Nossen, den 16. Juli 1845 Canzler. Oeffentlicher Aufruf. Nachdem die sammtlichen Grundstücksfolien, aus denen das Grund- und Hypothekcnbuck von Zella bestehen soll, nach den Bestimmungen dcS Gesetzes, die Grund- und Hypothckcnbücher und das Hypothekenwesen betreffend, vom 6. Novem ber 4843 zur Einschreibung in das Grund- und Hypothekenbuch, beziehentlich durch das Anerkcnnt- niß der Besitzer vorbereitet sind, so wird solches und daß der Entwurf dieses Grund- und Hypo thekenbuchs für Alle, die daran ein Interesse haben, zur Einsicht an hiesiger Amtsstclle bereit liegt, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und werden dabei diejenigen, welche gegen den Inhalt dieses Grund- und Hypothekenbuchs wegen ihnen an Grundstücken zu Zella zustchender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben möchten, aufge fordert ihre Einwendungen binnen einer Frist von fechs Monaten, spätestens bis zum 9. August 4845 bei hiesigem Amte anzuzeigen, unter der Vcrwar» nung, daß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte Besitzer uud andere Ncalbercchtigte, welche als solche in das Grund- und Hypotheken buch werden eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Justizamt Nossen, am 24. Januar 4845. Canzler. Gö-Hler. Nothwendige Versteigerung. Einer ausgeklagten Schuld wegen soll das dem Schubmachermstr. Christian Gottlob Scheltzig gehörige, in der Freiberger Vorstadt zu Wilsdruf Nr. 405 des Brandcatasters gelegene Wohn haus, welches mit Berücksichtigung der darauf