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Wochenvlatt Fünfter Jahrgang. 31 Freitag, den 1. August 1845. Mit König!. Sachs. Concession. Auszug aus dem Protocolle über die Verhandlungen der Stadtverordneten zu Nossen- Sitzung am 29. März 1845. I) Dem Vorschläge des Stadtrathes, von ansässigen Eheweibern, welche Bürger zu Ehemännern haben, für Gewinnung des Bürgerrechts nur die Hälfte der verfassungsmäßigen Gebühren zu erheben, und diesen Beschluß nicht nur mit rückwirkender Kraft eintreten zu lassen, sondern auch den bezügli chen Abschnitt des Localstatuts (tz abzuändern, wird nicht beigetreten. Dagegen wird der ferner vom Stadtrathe gestellte Antrag, — die Bürgerrechtsgebühren um — Thlr. 15 Ngr. — Pf. zu erhöhen, um hiermit den Aufwand für das an jeden neuaufgenomme nen Bürger auszuhändigende Exemplar der Verfassungsurkunde, der Städteordnung und des Local statuts zu decken, — unter der Voraussetzung angenommen, daß die Hohe Regierungsbehörde diesen Zuschlag genehmigt. 2) Die stadträthliche Anfrage, ob der Besitzer der Obermühle Herr Funke unter Berücksichtigung der Bestimmungen tz. 78. der allgemeinen Städtc-Ordnung zu anderweiter Gewinnung des hiesigen Bürgerrechts anzuhalten sei, wird verneint. 3) Auf Johann Gottlieb Spitzners Bürgerrechtsgesuch und dießfallsige Mittheilung des Stadt raths über den Vermögensnachweiß verlangt man noch Bescheinigung darüber, daß die von dem Pe tenten ungezählten 130 Thlr. Kaufgeld und die von ihm deponirten 70 Thlr. auS eignen Mitteln be zahlt und deponirt worden sind. 4) Die Mittheilung des Stadtraths wegen Liberation der Forwerk'schcn Erben, und der von denselben geleisteten Zahlung der verglichenen Ersatzsumme, ingleichen wegen resolvirtcr Revision der Communackcrgrenzen, — ist vorgetragen worden, und hat man dabei nichts zu erinnern gehabt. 5) Auf eine vom Stadtrathe mitgetheilte Verordnung der Königl. Hohen Kreis-Direction bleiben für Wilsdruf, Tharaud, Nossen, Mevenleh« nn- die Umgegenden. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. «»» dieser Zeitschrift «scheint all« Ireuag« «IN« Nummer. Der Preis für den Dierteljahrgang beträgt 10 1kg«. Sämmtllcho Konigl. Postämter de« Inland«, nehmen Bestellungen darauf an. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, wer. den in WilSdruf bi« Montag Abends 7 Uhr, in Lharand bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Nossen bis Mittwoch Vormittags tt Uhr angenommen. Auch können di« Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch di« Poft an den Druckort befördert werden, sodaß ße in der nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten UN« dieselben unter den Adressen: „an die Redaktion des Wochenblattes in Wilsdrus," „an die Agentur des Wochenblattes in TharanL," und „an die Wo chenblatts-Expedition in Rossen." In Meißen nimmt Herr Buchdruckereibesitzer Klinkicht jun. Auftrage und Be stellungen an. Stwaige Beiträge , welche der Tendenj de« Blatte« entsprech«», sollen stet« mit großem Dank- angenommen werden. Di« Redaktion.