Volltext Seite (XML)
Jeder Wahlberechtigte, welcher bei der Wahl handlung ohne gnügende Entschuldigung außen- bleibt, verfallt nach tz II des Localstatuts in eine zur Communcasse zu entrichtende Strafe von 10 Ngr. Für den Fall, daß nicht mindestens zwei Dritt- theile aller Wahlberechtigten erscheinen, und des halb die Wahl nicht stattsinden könnte, daher die Anberaumung eines neuen Wahltermins erforder lich werden sollte, so ist der dadurch entstandene Kostenaufwand aus eignen Mitteln von ihnen zu tragen. Diejenigen Bürger, welche mit Abentrichtung der Abgaben zwei Jahr und länger sich in Rück stand befinden sollten, gehen ihrer Stimm- und ihres Wahlrechtes verlustig, und wird das Ver- zrichniß mit der Wahlliste ausgehangen. Einsprüche gegen die in hiesigem Rathhause aushangende Wahlliste, sie mögen die nachträgliche Aufnahme darin weggelassener Bürger, oder die Ausschließung darin aufgeführtcr Personen oder sonst eine Abänderung betreffen, sind vor Ablauf der zur Aushängung der Wahlliste bestimmten Frist Behufs darauf zu faßender Entschließung beim Stadtrath anzuzcigen. , Auch bei dieser Wahl hofft die Wahldepu tation von ihren Mitgliedern eine rege Lhcilnahmc zu möglichster Förderung des Wahlgeschäfts er warten zu können. Wilsdruf, den 28. November 1844. Die Wahldeputation. Ehren-Erklärung. (Verspätet.) Das unterzeichnete Collegium findet sich ver anlaßt, seine höchste Unzufriedenheit zu erkennen zu geben, in welcher Weise der geehrte Vorstand unsres Stadtraths in Nr. 49 des hiesigen Local blatt's in Absicht aus seine Wirksamkeit auf eine uns fast unbegreifliche Weise verunglimpft worden ist. — Wir sind sammtlich von der Art und Weise höchlich indignirt, mit welcher das ganz anders laufende Prolocoll, durch ein bisher dazu nicht beauftragt gewesenes Individuum, (vermuthlich hier in Jrrthum befangen) wiedergegebcn worden ist. — Durch besondere Fügung der Umstände kamen jene Verhandlungen zum Druck, ohne vor her von unserm AorsMer durchgesehen werden zu können, wo cs sicherlich gestrichen worden wäre. — „Wir sind vielmehr hiermit bereit, dem ver- „ehrten Vorstand des hiesigen Stadtraths die Er» „klärung öffentlich zu ertheilen, daß derselbe sich „stets um das Wohl hiesiger Commun nach Kräf- „ten bemüht habe, und noch immer bemüht. „Möchte dieser Ehrenmann mit dieser unsrer Er klärung auch die Ueberzcugung haben, daß wir „stets bereit sein werden, auch durch die That ihm „unsre Achtung und Ehrerbietung fernerhin zu be- „wcisen." Wilsdruf, den 7. Decembcr 1844. Das Stadtverordneten-Collegium. Bekanntmachung. In dem zu dem Vermögen des vormaligen Erbrichters Eduard Samuel Wilhelm Nestler zu Cunnersdorf entstandenen Creditwesen sollen noch einige Mobilien, Wirthschaftsgcräthe, nebst voll ständigen Apparat zu einer Branntweinbrennerei, sowie die cingeerndeten Getraidevorräthe an Win ter- und Sommerkorn, Winter- und Sommer weitzen, Gerste, Hafer, Wicken, Erbsen auch einige Kartoffeln, und zwar alles dies in einzelnen Par- thien den 18. Decembcr 1844 und nach Befinden den folgenden Tag von Vor mittags 9 Uhr an im Erbgerichte zu Cunnersdorf, gegen sofortige Bezahlung in gangbaren Münz sorten meistbietend veräußert werden. Amtswcgen werden daher Bietungslustige an- durch geladen, zur angegebenen Zeit im genannten Erblehngcrichte zu erscheinen und der Versteige rung der angedeutcten Gegenstände sich zu ver sehen. Nossen, am 13. November 1844. Königlich Sächsisches Justiz-Amt allda, Canzler. Versteigerung von Kirsch bäumen. Donnerstag, ven 19. Decembcr d. I., von früh 9 Uhr an, sollen auf dem Platze, hinter den Localien der Gasthöfe zum goldnen Faß und goldnen Löwen in Lom matzsch gegen 130 Stück ausgerodetc Kirschbäume, die alS Nutzholz für Tischler, Wagner und Stuhl bauer sehr brauchlich, gegen sogleich baare Bezah lung, meistbietend versteigert werden. Lommatzsch, den 7. Decembcr 1844. Im Auftrage: Ferdinand Decker. Bekanntmachung. Um dem in der vorigen Nummer dieses Blat tes befindlichen Wunsch zu entsprechen, bringe ich hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß ich ent schlossen bin, von nächster Woche an eine re gelmäßige Botenwagenverbindung für Pas sagiere zwischen Wilsdruf und Dresden ins Werk zu setzen. Ich habe deshalb vorläufig fol gende Tage festgesetzt: Dienstag, Mittwoch und Sonnabend. Die Abfahrt findet für den Winter