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Gemeingut der ganzen landwirthschaftlichen Welt werden, dann können sic in der That werden, was sie sein seilen, nämlich die einflußreichsten Organe zur Fortbildung der Landwirt li sch ast in allen ihren Zweigen. Wir haben versucht, im Vorstehenden die Richtungen anzudeuten, welche von den land- wirthschaftlichen Vereinen zu verfolgen fein möch ten, die sich eine gemeinnützige Wirksamkeit zur Ausgabe gemacht haben. Jemehr diese Richtun gen sich vervielfältigen, je bestimmter der Charak ter der Gemeinnützigkeit in den Zwecken und dev THÄigkeit der Vereine sich ausprägt, desto leben diger muß sich auch eine entsprechende Gesinnung in ihnen selbst entwickeln, jener Gemeinsinn näm lich, welcher die eigentliche Seele aller geselligen Verhältnisse und die sicherste Bürgschaft ihres glücklichen Bestandes ist. Haben aber landwirth- schaftliche Vereine einmal diese Richtung ihrer Wirksamkeit angenommen, verfolgen sie dieselbe mit Ernst und Treue, werden sie auf diese Weise zu Mittelpunkten gemeinnützigen und praktischen Wirkens, so kann es nicht fehlen, daß sich ihnen auch ganz von selbst noch eine dritte Art von Zwecken oder vielmehr von Gegenständen für ihre Beschäftigung darbieten werde, die mit denen welche ihnen zunächst liegen im natürlichsten Zu sammenhänge stehen, von solchen nämlich, die sich auf die focialen Verhältnisse überhaupt, auf ihre Gestalt, Interessen und Bedürfnipe beziehen. Eine verständige und gründliche Beschäftigung mit den Interessen der Production führt von selbst auf die Erwägung ihrer Verhältnisse und Bezieh ungen zu dem Ganzen des Staats und zu dessen einzelnen Bestandtheilen. Die Landwirthschaft be darf des Schutzes einer weisen Gesetzgebung, der einsichtsvollen Gunst einer wohlwollenden Regier ung, sic bedarf einer Menge von Einrichtungen und Veranstaltungen, um sich einer freien und glücklichen Entfaltung zu erfreuen; sie bedarf einer geregelten und gesicherten, zugleich freundlichen und behilflichen Stellung gegen die übrigen Ge- werbs- und Geschäftsthatigkeitcn der menschlichen Gesellschaft; sie bedarf günstiger und feststehender Beziehungen zum Auslande, sowie des bequemsten Verkehrs im Innern; sie bedarf eines verbürgten, keinen Schwankungen preisgegebenen Bestandes der socialen Verhältnisse und endlich auch jener letzten einzig; sicheren Garantie dieses Bestandes, nämlich einer die Gesammlhcit durchdringenden sittlichen Gesinnung und eines moralischen Geball tes in allen Klassen und Ständen des Volks, be sonders in der größeren Masse seiner ländlichen Bewohner. Es ist natürlich, daß alle diese Bedürfnisse nebst den von selbst sich daran knüpfenden Er wartungen, Vorschlägen und Plänen vorzugsweise da zur Sprache kommen müssen, wo eine Anzahl einsichtsvoller, thätiger Landwirthe sich versammelt, um die Angelegenheiten ihres Berufes zu berathen. Man darf nur an die vielen, die Interessen der Landwirthschaft und des Grundbesitzes, sowie die Verhältnisse der Landbewohner berührenden Fra gen zu denken, die in unsrer Zeit so ernstlich und verschiedenartig erörtert werden, um sich zu über zeugen, welche vielfältige Veranlassungen in den Zusammenkünften landwirthschastlicher Vereine sich darbieten, um bald diese, bald jene zur Sprache zu bringen. Zu den Gegenständen dieser Fragen gehören z. B. die Berechtigungen und Lasten des Grundbesitzes, die Patrimonialgerichtsbarkeit und das Patronat, die Erbfolge, die Begünstigung oder Erschwerung des Gütcrhandels, die Consolidirung der bäuerlichen Besitzungen, die Grenzen derPar- zellirung, die Zusammenlegung der Grundstücke, die Ablösungen und Auseinandersetzungen, die Be nutzung der Gewässer, die Hypothekeneinrichtung, die Taxen und Taxgrundsätze, die Assekuranzen, die Crcditinstitutc, die Meliorationsbegünstigungen, die Handels- und Gcwerbefreiheit, "das Schul-, Armen- und Gesindewesen, die Zollcinrichtungen, die Verkehrs-, Handels- und Absatz-Erleichterun gen, die Abgaben und deren Erhebung, der Schutz der Industrie und noch viele andere ähnliche Ma terien. — Wenn es auch keineswegs in den bestimmt ausgesprochenen Bestrebungen landwirthschastlicher Vereine liegen dürfte,, in ihren Zusammenkünften die Erörterung solcher Fragen vorzunehmen, so wird diese doch gar oft von. selbst entstehen und es ist jedenfalls zur Verbreitung klarer und richti ger Ansichten über Gegenstände solcher Wichtigkeit für die ländlichen Verhältnisse im Ganzen höchst vorthcilhaft, wenn sie nicht einseitig vom Stand punkte theoretischer Abstracnon, sondern mit der praktischen Rücksicht auf die wirklichen Zustände betrachtet und besprochen werden.. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet er halten die landwirthschaftlichen Vereine neben ihrer Wichtigkeit für ihr Fach noch eine andre allgemeine Bedeutung für die socialen Verhältnisse. Sie er scheinen als der Sammelplatz der aus dem Leben und der Erfahrung geschöpften Ansichten über die wirklichen Zustände und die wahren Bedürfnisse und werden dadurch zugleich das Verbreitungs- mittck richtiger Urtheile und einer tüchtigen'Ge sinnung. Dadurch aber erhalten sie auch für die Staatsverwaltung selbst eine nicht zu verkennende Wichtigkeit, die ibnen gerechte Ansprüche aus deren Beachtung und Theilnabme erwirbt. Sie bieten sich ihr dar als zuverlässige Quellen, wenn sie gründlichen Aufschluß über die bestebendcn Ver hältnisse und wirklichen Interessen zu haben wünsa t, oder eines auf Sachkenntnis; gegründeten Ueideis bedarf, auch können sie ihr gewiß nicht selten bei Ausführung ihrer wohlwollenden Absichten a!S bereitwillige und einsichtsvolle Organe dienen. Fassen wir die vorstehend angedeuteten Zwecke der landwirthschaftlichen Vereine sammt ihrer Bc-