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S88 Bekleidet war er bei seiner Entfernung mit einem sehr alten, schwarzblautuchnen kurzen Obcr- rocke, von langer Taille, mitgrün- undblauquarrirten Köper-Futter und tuchnen Knöpfen, mit bräunlich grauen Nankinghosen, deren Kniestellen geflickr, und worauf einige Pechflecke sichtbar, mit einbälligen kalb ledernen Halbstiefeln, einer alten schwarzblautuch- ncn Mütze, mit rundem Deckel und lackirtem Le derschirm, einer weißbodigen, gelbgemusterten Ue- berknöpfweste, mit messingenen Knöpfen, mit altem schwarzwollnen Halstuch mit rothen und violetten Punkten gemustert, und trug derselbe ein weiß- leinwandnes Hemd, weißbaumwollne gewirkte Un terhosen, weiß- und graugestrickte Socken von Baumwolle und Zwirn, ein kattuncs, rothbodiges, großgemustertes Schnupftuch und einen grünwoll- nen gewirkten langen Geldbeutel mit gelben Rin- gen. — Sämmtliche Wäschstücken sind ungezeichnet. Aufforderung. Alle Diejenigen, welche dem verstorbenen Mau rermeister Johann Christian Gottlieb Stange in Wilsdruf schulden, werden aufgefordert, ihren Zah- lungsverbindlichkeiten im Laufe der nächsten drei Wochen bei dem unterzeichneten Gericht nachzu kommen. Ebenso veranlaßt man die etwa noch unbekannten Gläubiger Stange's, ihre Forderun gen baldigst anzuzeigen und zu bescheinigen. Gericht WilSdruf, den 2. September 1844. Hennig, Ger.-Dir. Bekanntmachung. Es sollen verschiedene, zu dem Schuldcnwesen des Erbrichters Herrn Eduard Saniuel Wilhelm Nestlers in Cunnersdorf gehörige Mobilien und Effecten, bestehend in Rind-, Schwem- und Feder vieh, Roll-, Leiter- und DüngerwagM, Acker- und Wirthschaftsgerathe, Kutzsch- und Ackcracschirrc, auch Kleidungsstücken den 24. September 1844 und nach Befinden den folgenden Tag von Vor mittags 9 Uhr an gegen sofortige Bezahlung in gangbaren Münzsorten im Erbgerichtc zu Cunners dorf verauctionirt werden. Es wird daher solches, und daß das Verzeich- niß der zu veraucitionirenden Sachen im hiesigen Justizamte und in dem Gasthofe zu Cunnersdorf rinzusehen ist, andlirch bekannt gemacht. Justizamt Nossen, am 31. August 1844. Canzler. Bekanntmachung. Künftigen 28. October 1844 und nach Befinden den darauf folgenden Tag, sollen in hiesiger Amtscommissionsstube von früh s Uhr an eine große Parthie Posamentirerwaaren an Bändern, Schnuren und dergleichen, sowie einige Klempnerwaaren, mehrere Sensen, eine Par thie Wetzsteine und aydere Geräthschaften und Effecten gegen sofortige baare Bezahlung verstei gert werden und hängt ein Verzeichniß der zu vcrauctionirenden Sachen an hiesiger Amtsstelle aus. Solches wird zu Jedermanns Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Königlich Sächsisches Justiz-Amt Nossen, am 27. August 1844. Canzler. Einladung zur Versammlung des landwirth- schaftlicheu Vereins zu Keffelsdorf. Bei der Rindviehzucbt sind in neuerer Zeit folgende Fragen ein Gegenstand der Aufmerksam keit geworden: I) Welches sind die äußeren Kennzeichen der Milchcrgiebigkeit der Kühe, und ist die Be hauptung des Franzosen Guänon, daß sich dieselbe aus dem Stande der Haare zwischen dem Euter und dem After erkennen lasse, be gründet? 2) Welches ist, um gute Milchkühe zu erziehen, die zweckmäßigste Zeit zum Zulassen der Kal ben, sowohl in Ansehung ihres Alters, als auch in Hinsicht der Jahreszeit? Um nun auch einen Beitrag zur Beantwortung dieser höchst wichtigen Fragen durch Debatten und Vergleichungen zu liefern, hat der landwirthschaftliche Verein zu Keffelsdorf beschlossen: Den 13. September dieses Jahres eine Versammlung zu halten, und damit zu gleicher Zeit eine Viehaussicllung zu verbinden, die Vormittags lO Uhr ihren Anfang nehmen soll. Zu diesem Ende werden alle Viehbesitzer höf lichst ersucht, Kühe recht zahlreich hinzubringcn, die sich durch Milchergicbigkeit oder durch das Gegcn- theil davon, selbst bei reichlichem Futter, auszeich nen, oder das erhaltene Futter vorzugsweise auf Fetterzeugung verwenden. Dabei wäre zugleich sehr wünschenswerth, wenn die Besitzer der zur Ausstellung gebrachten Kühe möglichst genaue Nach weisungen über Deren Milchertrag zum Besten gaben. Kesselsdorf, den 22. August 1844. Der Comitc. Bekanntmachung. Das Königschießen der hiesigen Bogen-