Volltext Seite (XML)
Schellack, ganz vorzüglich schön, desgleichen feine gebleichte Schwämme die chemisch-technische Fabrik in Dresden von Neumarkt Nr. 5. Ergebenste Einladung. ZumErntefcst und Sternschießcn, Sonn tags, den I. Septbr., ladet alle seine Freunde und Gönner ergebens! ein und bittet um zahlrei chen Zuspruch L. Hönisch in Piskowitz bei Taubenheim. Einladung. Nächsten Sonntag, als am 1. September, wird bei mir der gute Montag gefeiert, wozu ich ergebens: einlad«. Tamm in Sora. Einladung. Zum guten Montag, den I. September, ladet Freundt und Gönner ergebenst ein Hillig in Limbach. -X- -k Allen Denjenigen, mit welchen ich während meines Hierseins in freundlichen Verhältnissen ge» standen, sage ich bei meiner Abreise noch ein herz liches Lebewohl. Nossen, am 28. August 1844. Johann August Zieschncr. Familiennachricht. (Verspätet.) Für die am Begräbnißtage unsers guten Soh- neS und Bruders bewiesene Theilnahme sagen wir unsern innigsten Dank. Die Familie Wüstner. Fleisch-Taxe. Sorten und Stücke: Preis«. Gutes Rindfleisch, geringes dergleichen, Samenrindfl., (Stier) 'M Stück. - - - — — 2 8 — - Tf? im Stücke: im Pfunde: Thl.Ng.Pf. Thl.Ng.Pf. Schweinefleisch, . . — 3 4 Schöpsenfleisch nachQua- lität2 Ngr. —Pf.bis —28 Kalbfleisch, . . — 1 8 Ziegenfleisch, . . — 17 Pöckelrindflcisch, . — 4 — Pöckclschwcincfleisch, — 4 6 Ger. Schweinefleisch, — 6 — Geräuch. Schinken, . — 7 — Speck, . . . — 7 — Schweineschmeer, . — 7 — Rindsfuß von einem Ochsen, . . — 2 2 dergl. von einer Kuh, — 13 Ein guter Kalbskopf mit Füßen, . . — 5 1 Ein geringer dergl., . — 3 5 Ein gutes Gekröse, . — 2 8 Ein geringes dergl., . — 2 4 Ein gutes Geschlinke mit Leber und Netz . — 6 2 — Ein geringes dergl., . — 5 1 Die Leber mit Netz, . — 5 1 Rindsflecke, . . — 12 Kuheiter, . . — 2 — Bratwürste, . . — 7 — Blut- und Lcberwürste, — 5 — Zulage darf beim Rind- und Schweinefleisch zu einer Quantität unter 24 Pfund gar nicht gegeben werden, dagegen ist gestattet, zu 2^ bis 34 Pfd. Rind- oder Schweinefleisch Pfd. Zula ge von der erkauften Fleischsorte, zu 4 Psd. Rind oder Schweinefleisch -4 Pfd. Zulage von der erkauften Fleischsorte, zu 6 Pfd. Rind- oder Schweinefleisch 2 Psd. Zulage von der erkauften Flcischsorte zu 7 bis 9 Pfd Rind- oder Schweinefleisch verhält- nißmäßig erhöhete Zulage zu geben. Zu einer Schöpsbrust oder Keule ist Kopf von SchöpS als Zulage gestattet. Beim Kalbfleisch dürfen jedoch nur auf Verlangen der Abnehmer und dann nur bei einer Quantität von wenigstens 10 Pfd., Stucken Kalbskopf von 1 Pfund, bei größeren Quantitäten auch verhaltnißmäßig mehr zugelegt werden. — Jede Uebertretung der hier vorgeschrie- denen Taxe ist sofort bei uns zur Anzeige zu bringen, wo wir dann nicht unterlassen werden, das anderweit Nöthige wegen Bestrafung der Con- travenienten einzuleiten. Tharand, am 15. August 1844. Der Stadtrath daselbst.