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226. Verhandlungen der StrrdEerordneLen zu Tharaud. Fünfte Sitzung am 14. Mai 18-44. In Abwesenheit LeSAdvocat Bormann übernimmt der Vorsitzende zugleich die Protocollführung. 1) Der Stadtralh. soll ersucht werden, Lie seit längerer, Zeit entworfene Feuerordnung baldigst ins Leben treten zu lassen.. 2) Die Feuergefährlichkeit, welche L«e Malzdarren im hiesigen Rathhause mit sich führt, veranlaßt den Be schluß an den Stadtralh den Wunsch ergehen zu lassen, diese Arbeit einer besondern Beaufsichtiguug zu. unterwerfen, aus Lie Dauer der Zeit, wo dieselbe, noch im.genannten Gebäude, stallsindcn.muß, Sechste Sitzung am 15. Juni 1844. 1) , Eine, Mrttheilung des Dircctorii Ler hiesigen llcadcmie, die Satze enthaltend, bis zu-welchen künftig nur die, Inhibitionen Ler Zeugnisse, wegen Schulden dec Studircnden statthaben sollen, soll Behufs deren officieller Be kanntmachung abschriftlich an Len Stadtralh befördert werden. 2) . vcr vom Stadtralh in Vorschlag.gebrachte Ankauf der vom Herrn.Akad. Svieß angefertigtcn Charte Ler Lbarander Flur, wird zur Zeit abgclehnt, in Erwägung der ungleich dringenderen Ausgaben, welche in nächster Zeit bevorllehen.und der notorisch schwachen Slräfte Ler hiesigen Stadtcafse. 3) , Die vom Herrn P. Gehe, beantragte. Herstellung und Reparaturen -der Pfarrküche sollen- so weit sie nach vorgängiger Besichtigung Ler Bau?Deputation, unter Zuziehung eines Sachverständigen- als angemessen und noth- wendig, sich herausstellen, bewilligt und der Sladtrath um möglichst, schleunige Ausführung Ler erforderlichen Local- erpcdition ersucht werde». 4) ^ Bei Gelegenheit Ler vom Herrn-Pastor Gehe in Erinnerung gebrachten Bedachung des Pf-rrgebäuLcs, hat man mit Bedauern sich zu erinnern, wie dem bereits im Monat März an den hiesigen Stadtralh gestellten Antrag, um ofsicielle Mittheilung über den Stand dieser Angelegenheit, noch immer nicht gefügt worden sei. Man kann unter Liesen.Verhältnissen nicht darüber zweifelhaft sein,, da- eine Beschlußnahms über das hier einfchlagende Gesuch des Herrn Pastor Gehe Len Stadtverordneten durchaus unthunlich sei, einstimmig beschließt man aber, den-bereits.im Monat März gestellten Antrag Lem-Stadtrathe nachdrücklich ins Gedächtnip zu rufen. 5) Da Ler hiesige.RathSLiencr zuverlässigem Vernehmen nach noch immer ohne alle Instruction- bezüglich sei ner Dienstobliegenheiten sich befindet, beschließt man das diesfalls im Monat März bereits ausgesprochene Gesuch an den Stadtralh, .unter Hinweisung,auf die auS diesem Mangel entspringenden Uebelstände, eben so dringend als er- gebenst zu wiederholen- Bei dieser Gelegenheit erkennt man zugleich al« zweckmäßig und nothwendig es an- Laß der künftig in- struirte RathSLiener mit einer angemessenen einfachen Dienstuniform, wie solche in Len meisten anderen Städten die RatHS- und Pplizeidicner führen, versehen werde, beschließt dem Stadtrathc die« mit dem.Ersuchen zu erkennen zu geben, hierüber erforderliche Entschließung und Verfügung zu treffen, und will sicch-im voraus damit einverstan den erklären, daß mindestens für.diesmal, der Aufwand für die Anschaffung Ler Uniform aus der Stadrcaffe bc- stxiltcn werde». Siebente Sitzung den 9. Juli 1844.. Mittelst Communicat« des StaLtrathS allhier vom 2l. Juni l. I. waren die in der Differenz wegen Bedachung- LeS Pfarrgebäudes ergangenen Acten, Behufs der Einfichttnahme Ler unter dem 13. Januar l. I. ergangene« hohen KreiSdircctorialverorLnung anher mitgetheilt worden.. Nach erfolgter Kenntnißnahme der hohen Verordnung kommt man dahin.überein, zur weiteren-Wahrnehmung der Rechte Ler hiesigen Stadt- oder Kirchcngcmeinde, als Collegium der Stadtverordneten, nicht aber etwa als de ren einzelne Mitglieder, gegen Lie gedachte, hohe Verordnung den Weg der Bcschwerdeführung an die in evongelb k, beauftragten Herren Staatsminister einzuschlagcn, und Len Sladtrath mittelst einfacher ProwcollSabschrift hiervon, Behufs schließlicher Berichlserstatlung in Kennlniß zu setzen, mit Ler Erklärung-.Laß die.bciondcre Debuction-dieser Beschwerde, vor Ler künftigen Bcrichtscrstattung von Leit Stadtverordneten Vorbehalten werde. Für den-Fall jedoch, Laß Seiten Les Stadtrathcs, oder der Kircheninspection, oder von wo eS sonst sei,. Liese Beschwerde an sich für unzulaßig, oder das Cdllegium der Stadtverordneten-, als solches, für-inkompetent zur Beschwerdesührung erachtet werden, und eS sonach bei Ler Erklärung, des hohen Ministern des EultuS dabin, daß die Stadtverordneten mit Ler kirchlichen Vertretung, etwa« nicht zu thun hätten , für den Augenblick sein Verbleiben haben solle, war man einstimmig dahin einverstanden, Laß die. Stadtverordneten ihr weitere« Recht mittelst Be- fchwerdeführung bei Ler künftigen hohen Ständeversammlung zu suchen, zur Zeit aber jeder weiteren Erklärung über die hohe Verordnung, und die hierdurch anbefohlenc Auflegung eines Ziegeldaches auf das hiesige Pfarrhaus, sich zu enthalten, andrer SeitS aber auch alle und jede Vcrwilligung zur Aufbringung und Bestreitung Ler hierdurch erwachsenden Kosten- so weit es an ihnen sei, entschieden verweigern , und für Len Fall, Laß der Bau demun- geachtet unternommen werden sollte,, gilt hierbei Bctbciligten, von der niedrigsten bis zur höchsten Behörde, für Lie Ko sten und Schäden verantwortlich zu machen habe, Lie hierdurch der Stadt- und Parochialgemcinde irgend erwüchsen. 2) Mil der vom Stadtralh vorgeschlagenen liniformirung Les Rathsdieners, erklärt man sich vollkommen ein verstanden und erlaubt sich Len Vorschlag, auf dem der Ilniformirung .bcizufügcnden Schilde einfach Las StaLtwav- pen und weiter etwas nicht-aufzunebmem 3) Das fortdauernde Zulegen der Zimmerarbeiten auf hiesigem Marktplätze, sowie mehrfach wahrgenommcne, grobe Ordnungswidrigkeiten, durch Aufhäufen und Einschütten von Schutt und anderenUnreinigkeiten an und i»