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334 5) Der beabsichtigt« und beantragt« Wagenschuppenbau deS Herrn Rathmann Bretschneider, wird, übereinstimmend mit dem Stadtralh, aus triftigen Gründen als unthunlich zurückgewiesen. 6) Die Darreichung von Almosen an die Wittwe Kühn wird vorerst der Berathung der Armen- Commission überlasten. 7) Der geehrte Stadtralh wird abermals ersucht, den Stadt-Verordneten baldmöglichst die Commun- und Armen-Cassen-Rechnungen vom Jahr 1843 vorzulegen. Verhandlungen den 8. Juni, 1) In Folge eines beantragten Brückenbaues des hiesigen Besitzers der Hofmühle Mstr. Kühne, wel chen derselbe bei seinem Gehöfte über den Bach und eine Commun-Wiesenparcelle, welche Kühne jetzt im Pacht hat, zur vorlheilhasten Bcwirlhschaftung seines, vom hiesigen Riltergute pachtweise an sich gebrachten Wiesen und Acker, unternehmen will, versammeln sich die Stadt-Verordneten an einem vom Vorsteher be stimmten Ort, um sich zu einer Localbesichligung an gedachtem Platz zu verfügen. Nach Einsicht dieser Angelegenheit kömmt man zu der allgemeinen Bestimmung, Mstr. Kühnen in seinem Vorhaben zwar nicht zu behindern, jedoch könne die Commun durchaus keine Verbindlichkeit in Absicht eines andern Pachter» übernehmen; vielmehr habe Mstr. Kühne mittelst Reverses zu versprechen, diese Brücke nach Ablauf seiner Pachlzeit wieder wegzunehmen, oder mit dem folgenden Pachter ein Abkom men einzig und allein zu treffen, und eine etwaige Entschädigung desselben aus eignen Mitteln zu bestreiten. Mstr. Kühne wird den vom Stadtralh ausgestellten Revers über diese Punkte unterzeichnen. Man behält sich ferner vor, die in Rede stehende Parcelle nach Ablauf dieser Pachlzeit auf dem Wege der Licitation auch fernerweit zu verpachten. Das Gesuch der verehel. Schuhmacher Müller um ein Armenattestat, Behufs ihrer Ehescheidung, wird als gänzlich gegen das Interesse der Commun lausend, zurückgcwiescn. Verhandlungen den 12. Juni. 1) DaS Vermächtniß von 100 Rlhlr. des verstorbenen Herrn GerichtSdirectors Leonhardi für die hiesige Armencasse, welche jedoch auf dem Wege der Klage zu erlangen sein sollen, wird der Armenverwal- tungsbehördc überlassen, darüber Verfügung zu treffen. 2) Die von der Armen-Commission beantragte doppelte Armencassen-Anlage wird, vorliegenden Um ständen nach, als uothwendig genehmigt. 3) Die als uothwendig erscheinende Reparatur an hiesiger Pfarrwohnung desgl. 4) Die von hiesiger Gerichtsherrschaft gewünschte Ausgang aus dem neuen Gefängnisse über einen kleinen Theil eines CommunraumeS in den Stadtgraben, als Fußweg, wird genehmigt. S) Eine an das Collegium der Stadt - Verordneten eingegangne schriftliche Petition des Bäckermeister Mäser den fraglichen Bauplatz betreffend, welcher gerade an seinem Wohnhaus sich befindet, wird dahin ent schieden, daß man den von Mäsern beigebrachten Gründen nach, Mstr. Mäsern als dem Hausbesitzer unter der Bedingung zu überlassen, daß derselbe sein Mehrgebot halte, und sein Wohnhaus auf diesem Platz ver größere, um eine bessere Fronte dort dadurch herbeizuführen. (Fortsetzung folgt ehestens.) Gereimte Tagesgeschichte. (In Leicrkastcnmanier.) (Fortsetzung.) Wahrend Ludwigs Sohn zu Wasser Wo er weiß und wo er kann. Immer wüthender und crasser Zusetzt nun dem Muselmann, Und ihm öffnet Thür und Thor Das bedrängte Magodor: Ist nicht müssig auch zu Lande Wugeaud. Hat dem Recht zum Hohn Doch mit vierzehnjähr'ger Schande Dort bedeckt sich Frankreich schon! Was sind, wo das Schwert nicht ruht, Ein paar Kübel mehr voll Blut? Setzt doch seine Eiterbeulen Frankreich ab im fremden Reich, Ob vor Schmerz und Wuth auch heulen Tausende von Heiden gleich,