Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für für für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Vierzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. Abvnncmentspreis vierteljährlich 1 Mark- Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag Abonnementspreis -vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. DMA Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 86. Freitag, den 22. October 1880. Bekanntmachung, die Auslegung der Geschwornen Urliste betr. Unter Bezugnahme auf HZ 3 und 5 der Verordnung, die Schöffen und Geschwornen betr., vom 23. September 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 375) werden die Herren Gemeindevorstände im hiesigen Bezirke hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß das von ihnen auszustellende Verzeichniß (Urliste) derjenigen in der Gemeinde wohnhaften Personen, weiche nach Maßgabe der Z 1 obengedachter Verordnung angezogenen gesetzlichen Bestimmungen zu dem Schöffen- und zu dem Geschwornenamte berufen werden können, im Monat October min destens acht Tage lang in der Gemeinde auszulegen und spätestens bis zum 31. October unter Beifügung der im Z 5 mehrerwähnter Ver ordnung unter 1 bis 4 angegebenen Schriftstücke an den Amtsrichter des betreffenden Amlsgerichtsbezirks einzusenden ist. Der Auslegung der Urliste in der Gemeinde Hal übrigens eine in ortsüblicher Weise zu erlassende und genau nach den Vorschriften in Z 4 obiger Verordnung abzufassende öffentliche Bekanntmachung vorauszugelM. ' » Meißen, am 18. October 1880. Königliche Amtchauptmannschast. ' von Bosse. Bekanntmachung, Bezug der Standesregister und Formulare für die Standesämter betr. Damit die Bestellung und Lieferung der für das Jahr 1881 auf Staatskosten zu beschaffenden Standesregister und sonstigen For mulare rechtzeitig erfolgen staun, werden die Herren Standesbeamten des hiesigen Bezirks veranlaßt, ihren etwaigen Bedarf an solchen Registern und Formularen längstens bis zum 30. October vfs. Ks. anher auzuzeigen. Meißen, am 18. October 1880. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Bekanntmachung. Nach einer Mittheilung der Kaiserlichen Ober-Postdirection zu Dresden werden die bei den Postanstalten niedergelegten Vollmachten von Gemeindevorständen, durch welche dieselben ihre Ehesrauen oder sonstige Familienangehörige ermächtigen, die an den Gemeinderath, an die Armencasse des Orts rc. eingehenden Postsendungen in Empfang zu nehmen und darüber zu guittiren, Seiten der Postverwaltung mir dann als ausreichend angesehen, wenn diese Vollmachten von der vorgesetzten Behörde (Amtshauptmannschaft) mit diesfallsiger Genehmig- ungsbemerknng versehen sind. Anderenfalls würden die betreffenden Postsendungen bei persönlicher Behinderung des Gemeindevorstandes an diejenigen Personen ausgehändigt werden, welche diesen dienstlich zu vertreten haben. Den Herren Gemeindevorständen des hiesigen Bezirks wird dies mit dem Bemerken zur Nachachtung andurch eröffnet, daß die vor gedachte Genehmigung von der Königlichen Amtshauptmannschaft nicht ertheilt werden wird. Meißen, am 18. October 1880. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Bekanntmachung. Nachdem die Rekrutirungs - Stammrollen für die Ortschaften des hiesigen Verwaltungsbezirks berichtigt worden sind, werden die Herren Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, dieselben baldthunlichst hierselbst wieder abzuholen. Meißen, am 18. October 1880. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Bekanntmachung, Hauptübnng der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. Sonntag, den 24. dss. Mts., Vormittags 10t- Uhr, soll in der Nähe der Scheunen an der Zellaer Straße eine der in Z 51 des hiesigen Feuerlösch-Regulativs vorgeschriebenen Hauptübungen der Feuerwehren abgehalten werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder derselben, Abtheilungsführer und Mannschaften, unter An legung ihrer Dienstabzeichen pp. bei Vermeidung der in Z 52 des gedachten Feuerlösch-Regulativs angedrohten Ordnungsstrafe pünktlich einzufinden. Die Versammlung findet an der hiesigen Kirche Vormittags 10 Uhr statt. Da an dem obgedachten Tage auch das Wasserfahren geübt werden soll, so haben die hierzu verpflichteten hiesigen Gutsbesitzer je ein zweispänniges Geschirr, der Wagen mit einem Faß versehen, zu stellen. Die Wagen haben an dem bestimmten Tage Vormittags 10 Uhr auf dem Marktplatze bereit zu stehen. Etwaige Entschuldigungen sind nur schriftlich bei den betreffenden Abtheilungsführern anzubringen. Wilsdruff, am 16. October 1880. Der Stadtgemeinderath. Ficher, Vrgmstr. Z Neuheit! Neuheit! H Mi Die geehrten Bewohner von Stadt und Land mache ich auf mein grosses Kager von braunen und schwarzen Filzhüten m den neuesten Fatzons aufmerksam und empsehle dieselben unter Zusicherung billiger Preise. K Dresdnerstraße. HiSoclor- Dresdnerstraße. K Lulbior- und Haur8eklltziäeAtz8<stiükt.