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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 05.06.1908
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1908-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19080605018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1908060501
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1908060501
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1908
-
Monat
1908-06
- Tag 1908-06-05
-
Monat
1908-06
-
Jahr
1908
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BezugSPrriS Morgen-Ausgabe v. >är Lälvjia unv ^cvrr« durch ouler« Letgrr au» Sveditrur« in« Han« gebracht: «u«gad« ä (nur moraeu«) vierteljährlich 8 M., mvnaluch > M.; »lulgad« U (morsen« und abend«) viertel« jährlich 4.5N M., monatlich 1.50 W. Lurch bte Poft ,» ve,lehe»: (/ mal täglich» innerhalb Deutschland« und dei deutlchen Kolonien vrerteljährlich 5,25Nl., monatlich 1,75 M. attisch!. Post- drsiellqeld, ür Oesterreich v U 66 k, Unuaru n ic viertel,Lhrllch. gern« IN Pei» uien. Dänemarl, den Donausiaalen, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Ruh» land Schweden, Schweix und Spanten. In allen ädrigen Staaten nur direkt durch di» ixped. d. Bl. erhältlich «vonnemcnl-Annadme: Auguftuiplatz 8, bei unseren Drägern, Filialen, Spediteuren und Annahmestellen, sowie Poyämtern und vrtestrigern. Die einxeln« vtnnnner kostet 10 Pfg, «edaktton und «xv«dM»n: Johanntigajse 6. ltelevdon dir. IE. Nr. 14695. Nr I46S». MMerTagMall Handelszcitung. Amtsblatt des Mates und des Notizeiamtes der Ltadt Leipzig. Nr 155 Freitag 5. Juni 1908. Snzeigeu-Prer» Mr Inserat» au« Leipzig uao Umgedu», »t»ägespaltea, Ptttrzetl, 2b P>., staangielle Uazetg e» SÜPlsl Naklamea 1 Ni.; da» «-»wärt« SO Ps., Ne0»men 1.20 Pt. »M»N»«laudSOBs., finanx. Anzeigen 75hjl . Reklamen DSO M. Anse««, v. Behörde» »n amtlichen DetlMPi lvrilagegebübr 5M. p. Lausend exkl. Post- aebühr. Beschäfttanzrigen an bevorzugter Stell« im Preise erhöht. Rabatt nach Lari ArsIerteilt« Aufträge können nicht zurück- gezogen werden. Für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird kein« Garantie übernommen. «nzeigen» Annahmei Angustutplatz 8, dei sämtlichen Filialen u. allen Annoncen- Erpedirionea de« Ja- und «uälande«. chaupl-SUiale Berit», Carl Duncker, Herzog,. Bahr. Hesduch- Handlung, Lützawstratze 10. (Telephon VI. Nr. 460S). Saupt-Siltal« Dre«den: Seejtratze 4.1 <Telephon 4621). 102. Jahrgang. Das wichtigste vonr Tsrge. * Der an der Carolabrücke gefundene weibliche Leichnam ist gestern nachmittag rekognosziert. Die Tote ist das 20jährige Dienstmädchen Pauline Emma Heine aus L.-Plagwitz. (Segen Abend wurden auch die vom Körper losgetrennten Beine auf gefunden. sS. d. des. Art.) * In der gestrigen Sitzung der Wahlrechtsdeputation verlas Geheimrat Heink eine längere Erklärung des Staatsministers Grasen v. Hohenthal über das Wahlrechtskompromiß. sS. Letzte Dep) * Bei den preußischen Landtagswahlen können dis gester abend als gewählt gelten: 121 Konservative, 56 Frei- konservative, 59 Nationalliberale, 20 Freisinnige Volkspartei, 7 Frei sinnige Vereinigung, 95 Zentrum, 14 Polen, 6 Sozialdemo kraten und drei bei keiner Partei. Insgesamt sind 20 Stichwahlen erforderlich. * In Wiener Professorenkreisen verlautet, daß der akade mische Senat die Einstellung der Innsbrucker Vorlesungen als einen Eingriff in die Autonomie der Universitäten betrachtet. * Eine englische Abordnung von Parlamentariern unter Führung des schottischen Liberalen Pirie wird den Schatzkanzler ersuchen, mit Frankreich wegen Einführung des Pennyportos Verhand lungen anzuknüpfen. * Wegen der sich mehrenden Ueder fälle von Bulgaren durch serbische und griechische Banden fordern bulgarische Zei tungen die Regierung auf, endlich energisch vorzugehen, eventuell mit Waffengewalt gegen Serbien einzuschreiten. * In Persien sind neue Unruhen ausgebrochen. In Täbris soll Anarchie herrschen. sS. Ausl.) Ain Vran-enbnvgev Tor. Die Sitte, daß der Oberbürgermeister von Berlin auf dem Pariser Platz, an der Innenseite des Brandenburger Tors, fremde Fürstlich keiten empfängt, wird in einem Teile der Presse kritisiert. Die Kritik hat so heftige Formen angenommen, daß es nur richtig wäre, wenn man sich an maßgebender Stelle fragte, ob dem laut vorgetragcnen Unwillen nicht gesteuert werden könnte. Denn die Dinge einfach gehen lassen, ist noch kein Regieren. Stellenweise wird die Art des Fürstenempfangs geradezu als Schmach für die Stadt Berlin hingestellt, das Verhalten des Oberbürgermeisters wird mit dem eines Portiers verglichen, der sich am Torweg anfpflanzj usw. Das ist kein gesunder Zustand. Wenn man Gäste empfängt, muß im Hause alles in Ordnung sein. Die kritischen Stimmen können den Gästen einmal in einer Weise zu Obren kommen, daß unbeabsichtigte Unannehmlichkeiten daraus entstehen. Fetzt ist sowohl das schwedische Königspaar als auch das badische Groß- herzog?paar von Berlin wieder abgereist: man kann also in Ruhe und ohne Anstoß die Frage erwägen. Wenn wir auch an der Kritik Kritik üben sollen, so möchten wir sagen, daß sie völlig gerecht und vorurteilsfrei nicht ist, daß sie aber auch allzuwenig den Wunsch zeigt, zu bessern, als vielmehr mit Hohn und Spott auf die Sitte hinzuweisen. Fast scheint es Kritiker zu geben, denen es gar nicht erwünscht wäre, wenn die Zielscheibe ihres Spottes verschwände. Zunächst muß man daran festhalten, daß die überkommene und nickt nur in Berlin, sondern an vielen Orten Deutschlands geübte Empfangszeremonie unter freiem Himmel keine Schmach sein soll, son dern eine für beide Teile, den Gast und die empfangende Stadt, ehren- volle Form. Wenn aber- wirklich etwas für die Stadt Unwürdiges an der Zeremonie sein oder mit der Zeit empfunden werden sollte, dann hätte sicherlich neben der Stadtgemeinde der Deutsche Kaiser oder der betreffende Landesfürst ein lebhaftes Interesse daran, daß eine Aende- rung eintritt. Dem Kaiser kann es doch keineswegs erwünscht sein, den Oberbürgermeister der Reichshauptstadt und die Stadtvertretung in unwürdiger Rolle fremden Fürstlichkeiten zu zeigen. Man zeigt doch den Gästen lieber etwas, was ihnen imponiert und gefällt, als was ihnen ein mitleidiges Lächeln abnötigt. Man stößt nun auf die Behauptung, daß nirgendwo in den großen Hauptstädten des Auslandes eine Begrüßung durch die Gemeinde behörden in der Form wie in Berlin, unter freiem Himmel, der Ober- biirgcrmeister zu Fuß am Kutschenschlage, stattfinde. Das dürste nicht zutreffen. Aber zweifellos wird in London ein ganz anderes Verhält nis dadurch hergestellt, daß die Fürstlichkeiten als Gäste in der Stadt halle zu weilen pflegen. Das bedeutet gesellschaftlich etwas ganz anderes, als ein paar Minuten der Begrüßung. Doch sollte man nicht behaupten, daß die Begrüßung unter freiem Himmel an sich schon etwas Unwür diges habe. Sollte man es wirklich für möglich halten, daß in unserer weit, und sonnensrohen Zeit die geschloffene Stube prinzipiell als der würdige Ort eines festlichen Empfanges erklärt wird? Diese Stuben- menschen werden doch wohl auch unter den Kritikern in der Minderheit sein. Naturgemäß würde der alleinige Empfang im geschlossenen Saale auch den Kreis des Publikums verengen, der schauend an dem Ereignisse teilnehmen kann. Die Gerechtigkeit sollte auch von den kritisch gestimmten Gemütern geübt werden, anzuerkennen, daß an sich die Teilnahme der Stadtver tretung bei dem ersten feierlichen Eintritt in die Stadt wohl ange- messen und nicht unehrenvoll ist, daß ferner der Schauplatz der Be grüßung in Berlin durchaus würdig ist. Angesichts des Brandenburger Tores, durch das 1871 die siegreichen Truppen einmarschiert sind, am Eingang der Feststraße Unter den Linden Aufstellung zu nehmen und in feierlicher Weise den Gästen der Reichshauptstadt ein« Begrüßung zu widmen, ist keine Schmach. Der Bereich des Berliner Bürgermeisters würde eingeengt, wenn man sagte: „er gehört nur ins Rathaus". Auch das Wort vom „Portier" entbehrt doch wohl eines richtigen Vergleichs wertes Wenn daS ein Portier ist, der bis zum Brandenburger Tore entgegengeht, dann wäre ja wohl der, der bis an den Bahnhof geht, ein Hausknecht. Diese ganz« Terminologie ist eben unsinnig. Jeder, der einen lieben oder werten Besuch erhält, geht, wenn er es kann, an den Bahnhof, um ihn abzuholen, und hat nicht die Vorstellung, sich dadurch zu entwürdigen. Und besonders die „großen Herren" sind höflich gegen einander, und als „großer Herr" soll sich ja doch nach dem Wunsche der Kritiker und nach unserem der Berliner Bürgermeister benehmen. Wenn also manches für die Art des jetzigen Empfanges angeführt werden kann, wenn namentlich zurückgewiesen werden muß, daß die Teil nahme der Berliner Stadtverwaltung an dem feierlichen Einzuge an sich etwas Unwürdiges hat — eher könnte ihre Fernhaltung eine Kränkung sein —, so wäre es doch möglich, daß durch irgendwelche Um stände Unzuträglichkeiten bei der bisherigen Form der Begrüßung er wüchsen. Macht die Stadtvertretung am Pariser Platz ein unwürdiges Bild? „Farbenprächtig" sehen ja ein paar Herren in Schwarz und Weiß nicht gerade aus. Aber die Abneigung gegen Trachten ist heule — früher war es anders — in bürgerlichen Kreisen so groß, daß man wohl auf wenig Gegenliebe stoßen würde, wenn man vorschlüge: die Stadthäupter sollten eine besondere Amtstracht annehmen. In Bayern besitzen sogar noch Stadtverordnete eine solche in Gestalt von Schiffhut und Degen. Auch darauf darf hingewiesen werden, daß England, auf das man so gerne mit Recht Bezug nimmt, alte Amtstrachten für Zivil beamte in weit höherem Maße als bei uns beibehalten hat. Nichtig ist dagegen, daß die Witterung die an sich nicht unwürdigen Umstände des Empfanges peinlich oder gar demütigend gestalten kann. Man stelle sich den Bürgermeister entblößten Hauptes in Frost und Schnee vor dem warm eingehüllten Gaste vor, und man wird finden müssen, daß hier Abhilfe nötig ist. Wenn sich also auch hier wieder zeigt, daß die Dinge ihre zwei Seiten haben, so bleibt doch bestehen, daß in anderen Städten die frem den Fürstlichkeiten der Gemeindevertretung in ihrem eigenen Heim einen Besuch abstatten. Wünscht die Berliner Bürgerschaft ebenfalls, daß ein solcher Besuch stattsindet, sei es neben oder anstatt der Begrüßung beim feierlichen Einzug, so ist das ein Zeichen nicht unerfreulichen Selbstbewußtseins, und man sollte an den maßgebenden Stellen ernst lich erwägen, ob man ihr diesen Wunsch nicht erfüllen soll. Wenn Nie mands andern, so dürfte es Sache des Reichskanzlers und preußischen Minister? deS Auswärtigen sein, den Wunsch der Berliner ^-i-gcr'-bakt oein Kaiser und den auswärtigen Fürstlichkeiten nahe zu bringen. Diese werden kaum etwas dagegen haben, die Fahrt ins rote Haus an zutreten und dort mir dem Berliner Bürgertum gesellig beisammen sein. Der Kaiser wird auch prinzipiell kaum etwas dagegen haben: ver- kehrt er doch gerne mit den Ratsherrcn von Hamburg, Bremen, Lübeck, hat er doch auch z. B. das Münchner Rathaus besucht und sich dort in das goldene Buch eingeschrieben. Ist der Wille da, so wird sich gerade in diesem Falle der Weg leicht finden lassen. Es würde dann wieder einmal ein Grund zur Unzufriedenheit weggenommen werden. Die ganze Angelegenheit ist geradezu typisch für die Steine des Anstoßes, deren Beseitigung als die natürliche Aufgabe der Blockpolitik bezeichnet werden kann. Hat die Regierung sich einmal vertrauensvoll auch zu dem bisher seitab stehenden Bürgertum hingewendet, so ist es nur natür lich, daß dieses Bürgertum ebenso vertrauensvoll seine Beschwerden vorbringt und daß es erwarten kann, dem besten Willen sie abzustellen, zu begegnen. Die Reform -es Volksschulgesetzes. Die Beschwerde- und Petitionskommission der Zweiten Kammer, der u. a. die Abgeordneten Enke, Müller und Dr. Zöphel an gehören, hat auf Antrag ihres Berichterstatters und Vorsitzenden, des Abgeordneten Dr. Schöll beschlossen, den Gang der Verhandlungen zu den Anträgen Hettner und Genossen und Günther und Genosten, oe- treffend das Volksschulgesetz, an der Hand folgender Punkte erfolgen zu lassen, aus denen wir yervorheben: Die auf das Volksschulweien und das Seminarwesen bezüglichen Gesetze und Verordnungen sind einer Revision zu dem Zwecke zu unterziehen, daß die darin enthaltenen, den Bedürfnissen der Gegen wart und den in der pädagogischen Wissenschaft nach ihrem gegenwärtigen Stande anerkannten Grundlätzen nicht mehr entsprechenden Bestim mungen abgeändert oder ausgehoben werden, und es ist, soweit die bei dieser Rvision gewonnenen Ergebnisse zu ihrer Ein- und Durchführung der Gesetzgebung bedürfen, ein entsprechender Gesetzentwurf der nächsten Ständeversalmlung vorzulegcn, im übrigen aber tm Veroro- nungswege das Nötige zu verfügen. In den Gesetzentwurf sollen ins besondere Bestimmungen ausgenommen werden, durch welche 1s oer konfessionelle Charakter der Volksschule aufrecht er halten wird: 2s die Ortsschulaufs ich t durch die Geistllchen beseitigt und die fachmännische Schulaufsicht durchgeführt wird, auch in Ansehung der Methode des Religionsunterrichts, aber vorbehalt lich der Bestimmung ins; 5 Nr. 4 des Kirchengesetzes vom 15. April 1873; 3) durch entsprechende Fassung der U 1 und 2 des Volksschulgesetzes die Ziele der Volksschule weiter gesteckt und emporgehoben werden, so na mentlich durch ausdrückliche Erwähnung deutscher Aufsatziibun- g e n, des Unterrichts der Mädchen in weiblicher Handarbeit, der Jugend wiele, als wesentliche Gegenstände des Unterrichts, während Hausbal- tungsunterricht und Handfertigkeitsunterricht als fakultative Unterrichts gegenstände einzuführen sind; 4> die Schülerzahl der Klaffe und Vie Höchstzahl der Schüler, welche einem Lehrer zum Unterricht zuge wiesen werden dürfen, angemessen herabgesetzt werden: 5s die Autonomie der Gemeinden hinsichtlich der Gestaltung der Volksschule als Einheitsschule und der Einrichtungen verschiedener Arten der Volksschule (höhere mittlere, einfache! beibehalten wird; 6j den Schulbehörden das Recht eingeräumt wird, die Einrichtung besonderer Schulen oder Abteilungen von Schulen für Schwachsinnige und geistig Zurückgebliebene zu verlangen; 7) die Aufgabe der Fortbildungsschule nicht nur erhöht, sondern auch der organische Ausbau derselben in dem Sinne vorgenommen wird, daß die weitere Fortbildung für das Leben unter Berücksichtigung des künftigen Berufes der Schüler gewährleistet wird, insbesondere auch Buchführung und Bürgerkunde unter die wesentlichen Unterrichtsgegenstände ausgenommen werden, daneben nach örtlichem Bedürfnisse der Unterricht in Steno graphie und mindestens einer der lebenden Fremdsprachen zugänglich gemacht wird; Mderdreijähr igeBesuch der Fortbildung s- schule für Knaben, unter Beseitigung der jetzt zulässigen Aus nahmen, obligatorisch erhalten werde; 91 jedem Bezirksschulinspektor ein ans Direktoren und Lehrern bestehender Ausschuß bcigegeben wird, welcher über pädagogische Fragen, die Lehrpläne, die Lehrbücher und sonstige den Unterricht betreffende wichtige Fragen gutachtlich zu hören ist; Ilst die Ziele der Lehrerausbildung durch Zufügung einer sieben ten Seminarklasse dergestalt, daß diese siebente Klasse womög lich oben ongesetzt wird, ferner auch durch die Aufnahme einer zweiten Fremdsprache unter die wrsentlichen Unterrichtsgegenstände höher gesteckt werden; 11) die Disziplinarbestimmungcn für Lehrer uno Lehrerinnen umgestaltet werden; 12) die Vorschriften in 88 9 und 10 des Volksschulgesetzes aufgehoben und die politischen Gemeinden als Träger der Volksschule uno der Schullasten bezeichne! werden, wobei den Gemeinden in analoger Anwendung des 8 7 Absatz 2 der Revidierten Städteordnung und 88 89 flg. der Revidierten Lauv- aemeindeordnung die Bildung von Gemeindeverbänden zu Zwecken der Volksschule zu eröffnen ist oder wenigstens den Gemeinden das Rechl eingeräumt werde, aus ortsstatutarischem Wege das Volksschulwcsen aus die politische Gemeinde zu übernehmen; 13j falls dem Punkte 12 entsprochen wird, die politischen Gemeinden auch zur Errichtung von Volksschulen für die konfessionelle Minderheit, wenn das Bedürfnis dazu vorhanden, zu verpflichten sinü; 14) die Vor schrift in 8 6 des Volkslcbulgesetzes, nach welcher die der konfessionellen Minderheit angehörigen Kinder die Minderheitsschule besuchen müssen, aufgehoben wird; 15) die Höchstzahl der Lehrstunden herabgesetzt wird; 16) eine einheitliche Organisation und Leitung der Fortbildungs- uno Fachschulen erstrebt wird; 17) den Gemeinden die Befugnis eingeräumi wirb, im Wege des Ortsstatuts auch für Mädchen den Besuch der Fort bildungsschule bis zur Dauer von 3 Jahren obligatorisch zu machen; 18) die Berechtigung der Seminaristen zum Studium an der Universität erweitert wird. Im Wege der Verordnung und der Instruktion ist dafür zu sorgen, daß die Methode des Unterrichts den anerkannten Grundsätzen der jetzigen pädagogischen Wissenschaft eni- sprechend gestaltet werde, insbesondere, daß a. der Memorierstoff im all» gemeinen, insonderheit aber auch bei dem Religionsunterricht in an gemessenen Schranken gehalten; b. bei dem Religionsunterricht weniger Gewicht auf dogmatische Formeln, als auf die lebendige Einführung in die Lehre Christi an der Hand der heiligen Schrift innerhalb des Rahmens des Dogma gelegt werde, für die Schüler aber nicht das Lesen ber Heiligen Schrift selbst, sondern dasjenige einer Schulbibel eilige- führt werbe; a. ber Geschichtsunterricht nicht sowohl durch Einprägen und Einlernen einzelner Vorgänge und Daten, als pragmatisch betrieben werde; 6. tunlichst aus Heimatskunde und Bürgerkunde Rücksicht ge nommen werde; <z. aller Unterricht, soweit er dazu Gelegenheit bietet, benutzt werde, um den nationalen Sinn der Kinder sz. B. durch An weisung von Lektüre der deutschen Klassiker, von Geschichtswerken usw.) und den Sinn für und die Liebe zur Natur und Kunst zu wecken und zu Pflegen. Selbstverständlich handelt es sich bei diesen Punkten nicht um end- gültige Vorschläge, sondern nur darum, einen Leitfaden für die weitere Beratung zu gewinnen. Die definitive Gestaltung von Anträgen hängt natürlich von den ferneren Beratungen und Beschlüssen der Depu tation ab. Deutsches Reich. Leipzig, 5. Juni. * Vom BnndcSrat. In der gestrigen Sitzung des Bundesrates wurde die Vorlage betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Der Beschluß des Reichstages vom 30. April zu den Petitionen des Bundes deutscher Verkehrsvereine in Leipzig usw. um Aushebung bzw. Aenre rung der Stempelabgaben auf Erlaubniskarten für Krastfabr-euge wurde dem Reichskanzler überwiesen. In bezug auf den Ausschußbericht über die Umdruckvorlage vom 13. Mai d. I. betreffend die Festsetzung des Gesamtkontingentö der Brennereien für die Kontingentsperiode 1908 bis 1913 wurde dem Vorschläge der Ausschüsse entsprechend beschlossen. * Ter schwedische Gesandte in München. Der Prinzregent von Bayern empfing gestern mittag den schwedischen Gesandten Graien Taube in feierlicher Audienr, der den Regierungswechsel in Schweden anzeigte. Der Gesandte war nachmittags zur Tafel bei dem Re genten geladen. * Tie internationale Urheberschntzkonfereuz in Berlin. Der iran- zösische Minister des Aeußern teilte der Deutschen Botschaft in Paris die Liste der Delegierten mit, welche der Ministerrat als Vertreter Frankreichs auf der internationalen Konferenz in Berlin am 14. Oktober zur Revision des Urheberschutzes bezeichnet. Die Regierung bat es für angezeigt erachtet, hervorragendenPersönlichkeiten auszuwäblen, um die Interessen der französischen Autoren und Künstler wabr- zunehmen. Zu ihnen gehören Botschafter Jules Eambon, die Mit glieder der Akademie Saoou, Lavisse, Hervstu und andere. * Zur mecklenburgische» Wahlreform. Vom mecklenburgischen Landtag wird aus Schwerin gemeldet: Anwesend sind etwa 400 Ritter und die 48 stimmberechtigten Bürgermeister. Die Gegenwart von Regierungövenretern bei den Verhandlungen ist verfassungsgemäß nicht gestattet. Ein eingehender Komiteebericht liegt vor. Die Verirrter von Rostock und Wismar sprechen sich für die geheime und direkte Wahl mit Pluralstimmen, die Einführung vermehrter Stimmen für die städlitche Bevölkerung gemäß deren Steuerlerstung und die Vermehrung der Abgeord neten ans den allgemeinen Wablcn aus. Reichstagsaba.v.Mattzahn-Peccatet und 79 Herren der Ritterschaft stimmen dem Regierungsentwurf zu. Der Vorsitzende beantragt nach der Diskussion darüber abzustimmen, ob man das der Regierungsvorlage zugrunde liegende Prinzip ein>r auf den Wählern beruhenden Repräfentativverfafsung annehmen wolle oder nicht. Die Landschaft macht von ihrem Rechte, eine StandeSer- llärung abzugeben, Gebrauch, und verkündet als Beschluß, daß man sich mit dem Standpunkte der Regierungsvorlage grundsätzlich einverstanden erkläre, und bereit sei, in die Einzelberatung eiazutreten. Darauf beschloß auch die Ritterschaft unter sich zu be raten, und wurde die Verhandlung um eine Stunde vertagt. — Nach einer anderen Meldung dürften die gestern begonnenen Plenarverhandlungen des mecklenburgischen Landtages voraussichllich nur von kurzer Dauer sein, da die große Majorität der Ritterschaft nn Plenum, ebenso wie bereits in einer gestern abgehaltenen Vollversamm lung für die Beibehaltung der alten ständischen Verfassung stimmen und die Regierungsvorlage somit zu Falle bringen dürfte. Ein der Regierung nahestehendes Mitglied der Minorität versickerte, der Groß herzog werde trotz deS augenblicklichen Mißerfolg« auf keinen Fall nachlassen, an der zielbewußten Durchführung deS begonnenen Werkes mit allen denkbaren Mitteln weiterzuarbeiten. * Als wettere schwedische Preßtttmme zu dem bekannten „TempS"- Artikel über den Berliner Trinkspruch des König- von Schweden geben wir noch die folgende wieder: „Stockholms Dagblad* schreibt u. a.: „Es würde uns tief verletzen und schmerzen, wenn wir vernehmen müßten, daß der „TempS" wirklich den Gefühlen der französischen Naiion Ausdruck gibt und sich nicht in einer vielleicht ans anderen Gründen beeinflußten Stimmung ausgelassen bat. DaS schwedische Volk erwartet mit Freude und Sympathie den vom Präsidenten FallisreS angekündigten Besuch in Stockholm. Es glaubt darin mehr den Ausdruck für die Gefühle der französischen Nation für Schweden zu sehen, al» in der hochmütigen Gleichgültigkeit,
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