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LIL" Grstes Blatt. "ML Mockenblatt Erscheine wöchentlich 2 Mak (Dienstag und Freitag.) Abonnementspreis vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Fnseratenannabme Montags u. Donnerstag- bis Mittag 12 Ubr. Erjcheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freita AbvnnementSpreiö vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer l-stet 10 Ps. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden sür die Königl. Amtshanptmannschast zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadttath zu Wilsdruff. Vierzigster Jahrgang. Nr. 100. Freitag, den lO^Dezember 1880. Bekanntmachung. Für die am Schlüsse dieses Jahres in Folge Ablaufs der gesetzlichen Wahlperiode aus hiesiger Bezirksversammlung aus- scheidenden resp. in Folge Wegzugs aus dem Bezirke bereits ausgeschiedenen Vertreter der Höchstbesteuerteu sind folgende Herren gewählt bez. wieder gewählt worden: Kammerherr v. Carlowitz auf Proschwitz, Gutsbesitzer Klopfer in Schänitz, Banquier Kröber in Meißen, Rittergutsbesitzer Oehmichen auf Choren, Zicgeleibesitzer Rudolph in Niederfähre. Für den 9. ländlichen Wahlbezirk wurde bei der stattgehabten Nachwahl ver zeitherige Abgeordnete Herr Gemeindevorstand Ludewig in Grumbach wieder gewählt. Meißen, am 6. December 1880. Königliche Amtshanptmannschast. von Boffe. Ladung. Der vormalige Handschuhmacher ^uxust knüolpk I^oulu Uvlvr, am 17. August 1856 in Breslau geboren, derzeit unbekannten Aufenthaltsorts, welchen zur Last gelegt wird, am 17. September b. Js. gelegentlich des Jahrmarktes in Burkhardtswalde mit einer Elektri« cirmaichür« gegen Entgelt experimentirt und dadurch ein steuerpflichtiges Gewerbe im Umherziehen betrieben zu haben, ohne hierzu einen Ge werbeschein gelöst zu haben — Uebertretung gegen § 16 jot. H 1 4 des Gesetzes, die Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen betr., vom 1. Juli 1878 — wird auf den 12. Januar 1881 Vormittags v Uhr vor das Königl. Schöffengericht zu Wilsdruff zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptver- handlung geschritten werden. Wilsdruff, am 27. November 1880. Der Köniql. Amtsanwalt. Friedrich, Rsdr. Bekanntmachung. Bei der am heutigen Tage stattgesundenen Stadtverordneten-Ergänzungswahl sind Herr Stellmachermeister Earl Julius Galle, - Sattler und Wagenbauer Adolf Moritz Busch und - Stockfabrikant Earl Gustav Fischer als wirkliche Stadtverordnete, sowie Herr Klempnermeister Rudolf Bernhardt Hoyer und - Kürschnermeister Ernst Heinrich Schönach als Stadtverordneten-Ersatzmänner gewählt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Wilsdruff, am 7. December 1880. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung, die Declaration des Einkommens betreffend. Da im Laufe der nächsten Woche von uns die Austragung der Aufforderung zur Declaration des Einkommens behufs Anfertigung des Einkommensteuercatasters für das Jahr 1881 besorgt wird, so machen wir gemäß der Bestimmung des 8 33 der Ausführungsverordnung zum Einkommensteuergesetze vom 11. October 1878 hierdurch darauf aufmerksam, daß es auch denjenigen einkommensteuerpstichtiaen Mersone« hiesiger Stadt, welchen eine solche DeelarationSaufforderung nicht eingehändigt wird, freisteht, eine Declaration vis zum 24. dieses Monats bei uns einzureichen, zu welchem Behufe von uns Declarationsformulare unentgeltlich auf Verlangen verab reicht werden. Gleichzeitig fordern wir alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereincn, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerbes ausgestattete Vermögensmassen hiermit auf, für die von ihnen bevormundeten Personen bez. vertretenen Stiftungen, Anstalten und dergleichen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Einkommensteuer-Declarationen auch dann binnen der obgedachten Frist bei uns einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Wilsdruff, am 8. December 1880. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Vorwärts kommen die Menschen und Länder trotzdem und alledem dennoch. Man muß nur, um es zu erkennen, ihren Zustand vor 50 und 80 Jahren mit dem von gestern und heute vergleichen. Mulhall, ein Engländer, geht auf das Jahr 1800 zurück, um mit Zahlen nachzu weisen, wie die Länder seitdem gewachsen sind an Wohlstand. London, Englands Hauptstadt, ist die größte Stadt aller Zeiten; die Londoner zahlen den 3ten Theil der ganzen englischen Einkom mensteuer und besitzen den 5ten Theil des englischen Kapitals. Sic essen und trinken so viel wie alle Belgier zusammen genommen. Frankreich ist das reichste Land Europa's; die Nation ist 4mal reicher als im Anfang des Jahrhunderts, obgleich Staatsschulden und Steuern gewachsen sind. Das durchschnittliche Einkommen beträgt in Frankreich 500 Mark L Kopf, um die Hälfte mehr als anderswo; die Franzosen sind fleißig, mäßig und sparsam. Deutschland hat seit 1800 große Fortschritte gemacht; es stand damals hinter vielen Völkern zurück; doch ist sein Vermögen noch nicht halb so groß wie das Frankreichs oder Englands. Die Abgaben in Deutschland betra gen 15 Procent des Nationaleinkommens, während England 12'/,