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Erjchelnt wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) AbonnementSpreis vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Znseratemmnahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). AbvnnementspreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Znseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Nossen, Sicbenlehn und die Um g eg enden. Amtsblatt siir die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Bierzigster Bahrgang. Nr. 79. Dienstag, den 28. September 1880. Bekanntmachung. Sonnabend, den 2. October d. I., bleiben die hiesigen amtshauptmannschaftlichen Canzleilocalitäten wegen deren Reinigung geschlossen. Königliche Amtshanptmaunschtift Meißen, den 23. September E von Bosse. Bekanntmachung, die pneumatischen Bierdruckapparate betr. Unter Bezugnahme auf die unterm 3. vor. Mts. von unterzeichneter Königlicher Amtshauptmaunschaft in ihren Amtsblättern erlassene Bekanntmachung wird in Gemäßheit einer Generalverordnung der Königlichen Kreishauplmannschaft Dresden, Pet. 1. der obengedachten Be kanntmachung dahin erläutert, daß unter den daselbst erwähnten Zuleitungsrohren aus reinem Zinn solche Rohrleitungen, welche aus Zinn gefertigt, aber der größeren Dauerhaftigkeit wegen mit einem Bleimantel umgeben sind, nicht aber inwendig blos verzinnte Bleirohre ver standen werden sollen. Zugleich werden die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks und für diejenigen Ortschaften, wo die Gemeindevorstände zu gleich Schänkwirthe und Besitzer von Bierdruckapparaten sind, die stellvertretenden Gemeindeältesten hiermit beauftragt, durch von Zeit zu Zeit vorzunehmende Revisionen sich davon Ueberzeugung zu verschaffen, ob die Schänkwirthe ihres Orts den in der eingangsgedachten Bekannt machung in Betreff der zweckmäßigen Aufstellung und Construction sowie der gehörigen Reinhaltung der hier fraglichen Bierdruckapparate gegebenen Vorschriften Folge leisten. Ueber hierbei wahrgenommene Zuwiderhandlungen ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Meißen, am 21. September 1880. Königliche Amtshauptmannschast. von Bosse. Bekanntmachung, die Arbeitsbücher, Arbeitskarten und die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken betr. Zufolge einer Generalverordnung der Königlichen Kreishanptmannschaft Dresden sind von den Gewerbepolizeibehörden zu gehöriger Durchführung der Bestimmungen des Reichsgesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 17. Juli 1878 (Reichsgesetzblatt S. 199) und der Ausführungs-Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern vom 15. November 1878 (Gesetz- und Verordnungs blatt S. 483 ff.) Revisionen vorzunehmen. Diese Revisionen sind sowohl wegen 1 ., der Arbeitsbücher (88 107 ff. des Reichsgcs.) als 2 ., der Arbeitskarten (8 137 des Reichsges.) als auch 3 ., der in Fabriken auszuhängenden Verzeichnisse der dort beschäftigten jugendlichen Arbeiter bei den Arbeitgeber« zu bewirken. Die Herren Bürgermeister zu Wilsdruff und Siebenlehn, ingleichen die Herren Gemcindevorstände des hiesigen Bezirks werden daher hiermit angewiesen, diese Revisionen innerhalb ihres Polizcibereiches alsbald vorzunehmen und bei Vorgefundenen Zuwiderhandlungen gegen die Arbeitgeber unnachsichtlich Strafverfügungen zu erlassen und zwar wegen der Arbeitsbücher und Arbeitskarten auf Grund 8 150 unter 1 unk 2, dagegen wegen der vorstehend unter 3 gedachten Verzeichnisse nach Z 149 unter 7 des obigen Rcichsgesetzes. Ueber den Erfolg der Revisionen und die dabei gemachten Wahrnehmungen ist spätestens bis Mitte December dieses Jahres Anzeige anher zu erstatten. Bezüglich derjenigen Ortschaften des hiesigen Bezirks, wo in Folge Nichtvorhandenseins gewerblicher Arbeiter und Fabriken Revisionen sich verüberflüssigen, wird der Einreichung von Vacatscheinen bis zu der nurgedachten Frist hier entgegengesehen. Meißen, am 21. September 1880. Königliche Amtshauptmannschast. von Bosse. Zur Prüfung der in dem zum Vermögen der Schnittwaarcnhändlerin Wilhelmine Bretschneider in Rothschönberg ausge brochenen Creditwesen nachträglich angemeldeten Forderungen, sowie gleichzeitig zur Beschlußfassung über den Abschluß eines Vergleichs, als weshalb die Glänbigerversammlung berufen wird, wird hiermit Termin auf den 5. Oct ob er dieses Jahres Bormittags Iv Uhr anberaumt. Wilsdruff, am 25. September 1880. Königl. Sachs. Amtsgericht. vr. Gangloss. Zur Beglaubigung: Busch, Gerichtsschreiber. Bekanntmachung. Vom 1. bis mit 14. nächsten Monats sind die Einquartierungs-Vergütungen gegen Rückgabe der Quartierbillets in der Kämmerei zu erheben. Wilsdruff, am 27. September 1880. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. § Ein ganzes soziales Programm ist es, welches der Reichs- ! kanzler, wie er sich in Friedrichsruhe geäußert, demnächst zur Aus- j führung bringen will, und zwar unter Mitwirkung der Vertreter der Industrie, speziell des Centralverbandes deutscher Industrieller; in dem Programm figuriren in erster Linie die Frage der Arbeiterversicherung, der Haftpflicht und der Einsetzung eines volkswirthschaftlichen Senats. Da die letzte Institution vorläufig nur für Preußen errichtet werden soll, so wird sich wohl schon der preußische Landtag in seiner bevor stehenden Session damit zu beschäftigen haben. Es verlautet, daß der Kanzler bei der Bcrathung des Etats des ihm unterstellten Ressorts des Handelsministeriums im preußischen Abgeordnetenhause erscheinen und dort die Gesichtspunkte entwickeln werde, welche ihn zur Ueber-