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Wochenblatt für Wils-ruf, Tharaud, Stoffe«, Sievenleh» »m- die Umgegenden. Dritter Jahrgang. M Frritag, den 8. Septembrr E 36. Mit König«. Sachs. Conc-sston. Verantwortlicher Rcdactcur und Verleger: Albert Reinhold. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Stummer. Der Preis für den Dierttljahrgang betragt 1Ö Ngr. Sämmliiche König!. Postämter des Inlandes nehmen Bestellungen darauf an. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, wer den in Wilsdruf biß Montag Abends 7 Uhr, in Lharand bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Nossen bis Mittwoch Vormittags 11 Uhr angenommen. Auch können bis Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Post an den Druckort befördert werden, sodaß sie in der nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten uns dieselben unter den Adressen: ,,an die Redaktion des Wochenblattes in Wilsdruf," ,,an die Agentur des Wochenblattes in Tharand," und „an die Wo chenblatts-Expedition in Nossen." In Meißen nimmt Herr Buchdruckercibcsitzer Klinkickl jun. Auftrage und Be stellungen an. Etwaig« Beiträge , welche der Tenden, det BlatteS entsprechen, sollen stets wit großem Dank« ang-nommen werd«». Die Redaktion. Verfahren der heiligen Inquisition gegen die Juden im Jahre des Heils 1843. Die Juden frage ist in fast allen Theilen der civilisirten Welt in neuester Zeit eine Tages frage gewesen und ist cs zum Theil noch jetzt. In den Kammern der konstitutionellen Staaten hat man sich vielfach mit der Emancipation der Juden beschäftigt und die Debatten darüber sind noch nicht überall geschlossen. Unsere Philo sophen, unsere Staatsmänner und Philantropen haben Flugschriften zu Gunsten der Bekenner des mosaischen Glaubens und zur Gleichstellung ihrer politischen und religiösen Rechte mit den Christen geschrieben, und man hat der Judenfrage die Wich tigkeit zu geben versucht, welche sic mit Recht ver dient. Die Schranken, welche vor noch nicht langer Zeit die Juden von den Christen trennten, haben sich hier und da schon erweitert, und die Zeit dürfte nicht mehr fern sein, wo wenigstens in Deutschland, Oesterreich etwa ausgenommen, die bürgerliche Gleichstellung der Juden mit den christlichen Bewohnern staatsrechtlich anerkannt sein wird. Nur Rußland zeigt noch immer ent schieden feindselige Gesinnungen gegen die Juden, was ein jüngst erlassenes Gesetz hinlänglich dar- thut, nach welchem allen an den westlichen Gren zen des Reichs wohnenden Juden bei harter Ahn dung im Fall des Ungehorsams anbefohlen wird, binnen zwei Jahren ihre Wohnsitze zu verlassen und im Innern der altrussischen Provinzen sich anzusiedeln. Als Grund dieser harten Maßregel wird die überhandnehmettde Desertion unter den russischen im Westen sich befindenden Grenzregi mentern bezeichnet, welche besonders durch die dor tigen Juden und deren Verschmitztheit begünstigt werden soll. Als ein würdiges Seitenstück zu den eben er wähnten Maßregeln erscheint ein am 24. Juni d. I. in der Kanzlei der heiligen Inquisition zu An cona gegebenes Gesetz, das uns plötzlich in die barbarischen Zeiten des finstern Mittelalters zurück führt, das an die Kammerknechte des heiligen römischen Reichs und an die Judenvicrtcl und Judengassen in den Städten erinnert, welche so oft blutige Zeugen der entfesselten Volkswuth, der fanatischen Verfolgungssucht und der niedrig sten Habsucht waren. Damals erklärten wieder holte kirchliche Synodalbeschlüsse und landesherr liche Decrete die Juden sür unfähig zum Mitge- nusse der bürgerlichen Rechte der Christen und zur Bekleidung öffentlicher Acmter. Einheimisch