Volltext Seite (XML)
WMM sm WlsürE Marandt, Woßen, Sieöenlehn und die Hüngegenden. Amtsblatt für die 7<gl. 2lnrtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Milsdruff sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankeustein, Braunsdorf, Burkhardtswaide, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufback, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Krsselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.S4 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Dintt ime Berioo von Marrin Berber in Wlödrun. — VeranrwoMch sür die RL-UNon Marrin Berner daiewn No 83. Sonnabend, Sen 19. Juli 1992. 61. Jabra» GMerpaMung. Die diesjährigen Obstnuhungen an den nachstehend aufgeführteu Wkalrschen Straßen sollen an den dabei bemerkien Tagen und Orten gegen so fortige Baarzahlung und unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu ge- Henden sonstigen Bedingungen öffentlich im Wege des Meistgebots verpachtet werden, nämlich: Mittwoch, den 25. Juli l. I., von Nachm. 5 Ahr an im Gasthause „Zum Kaisergarten" in Meißen: die au der Meißen-Großenhainer Straße, Abthellung 1b und 2, - - - - -Radeburger Straße, Abtheilung 1, - - - - -Niederauer Straße, - - - - -Dresdner-Straße, Abtheilung2, Strecke in dcrStadtMeißenrechts, und - - - - -Nossener Straße, Abtheilung 2 und 3. Donnerstag, den 24.Juli l.I., vsn Nachm. ^5Ahr an im Gasthose zu Coswig: die an der Meißen-Dresdner Straße, Abtheilung 2 (mit Ausnahme der Strecke in der Stadt Meißen rechts), sowie Abtheilung 3 und 4. Freitag, den 25. Juli l. I., von Nachin. j 5 Ahr an im Gasthofe zu Zehren: die an der Meißen-Leipziger Straße. Abtheilung 2 bis 4, - - - Zehren-Döbelner Straße, Abtheilung 1 bis 3, und - - - Seerhausen-Riesaer Straße. Montag, den 28. Juli l. I., von Nachm. Ahr an im Gasthofe „Zum Weißen Adler" in Wilsdruff: die an der Meißen-WilSdruffer Straße, Abtheilung 2 und 3 und - - - Kesselsdorf-Nossencr Straße Abtheilung 1 bis 3. Dienstag, den 29. Juli l. I., von Nachm. 2 Ahr an im Gasthause „Zum goldenen Stern" in Nossen: die an der Meißen-Nossener Straße, Abrheilung 4 und 5, - - - Kesselsdorf-Nossener Straße, Abtheilung 4 und 5, - - - Nossen-Oschatzer Straße, Abtheilung 1 und 2 und - - - Hainichen-Strehlaer Straße. Meißen, am 11. Juli 1902. Rimißl. Straßen- u. Waßer-Lauinspektion II. König!. Lauverwalterei. Frau Hulda Lina verehl. Künzelmann geb. Herrmann in Röhrsdorf ist heule als Hebamme für den 30. Hebammendistrikt des hiesigen Verwaltungs bezirks, die Orte Röhrsdorf, Hartha, Klipphausen, Lampersdorf, Sora, Lotzen und Pinkowitz umfassend, mit dem Wohnsitze in Röhrsdorf hier in Pflicht genommen worden. Meißen, am 11- Juli 1902. Königliche Amtshauptmannschaft. I. A: 0r. von Brescius, Bez.-Ass. 733L. Urb. In Alttanneberg soll Dienstag, den 22. Juli 1902, 2 Ahr Nachmittags, versteigert werden: t Rollwagen, 1 Musikinstrument. Versammlung der Bieter: Gasthof Alttanneberg. Wilsdruff, den 11. Juli 1902. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Beim unterzeichneten Stadtrathe sind eingegangen vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen das 10., 11., 12. und 13. Stück des Jahrgangs 1902; vom Reichsgesetzblatt Nr. 2«, 27, 2«, 29, 30,31,32 und 33 des Jahrgangs 1902. Diese Eingänge, deren Jnhaltsverzeichniß in der Hausflur des Ralhhauses aus- hängt liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in hiesiger Rathskanzlei aus. Wilsdruff, den 14. Juli 1902. Dev Stadtvath. Kahlenberger. Bekanntmachung. Nachdem die Königliche Amtshauptmannschaft zu Meißen genehmigt hat, daß die Geschäftszeit im Handels-und Barbiergewerbe innerhalb der Stadt für Sonntag, den 20. Juli 1902 bis Abends 8 Uhr und des Handelsbetriebes auf dem Festplatze für Sonntag, den 20. und Montag, den 21. Juli 1902 bis Abends 10 Uhr ausgedehnt werde, so wird solches andurch bekannt gemacht. Wilsdruff, am 18. Juli 1902. Dev Bürgermeister. Kahlenberger. Eins thut Noth. In diesen Tagen wird im Sanden-Prozesse in Berlin 'und im Prozeße der Leipziger Bank in Leipzig, beides Riesenprozesse von außerordentlicher Bedeutung für unsere Aktien- und Hypothekenbanken und für unsere wirthschaft- lichen und sozialen Verhältnisse, das llrtheil gesprochen Werden, und es wird in beiden Fällen die öffentliche Mein ung schwer enttäuschen, denn den fall unglaublichen Ver- rasteu au Hunderte« von Millionen Mark, der riesigen Schädigung von Tausenden von Interessenten und dem Ruine vieler Existenzen wird verhältnißmäßig nur eine winzige Freiheitsstrafe und Geldbuße seitens der Urheber des Unheils gegenüberstehen. Wir wollen nun nicht mit dem so oft theils falsch, theils richtig angewandtem be- kannten Beispiele von den großen und kleinen Dieben diese Prozesse charakterisiren und die öffentliche Moral diskre- ditiren, dazu stehen uns unsere Gerichte und ihre ernsten Richter, Geschworenen und Sachverständigen zu hoch, aber gewisse Uebelstände des Aktien- und Hypothekenbankwesens sind aus beiden Prozessen so grauenhaft und widerlich hervorgetreten, daß sie estgenagelt zu werden verdienen, um sie als Warnungstafeln in der öffentlichen Meinung gegenüber dem Auftreten neuer leichtsinniger und gewissen loser Haltung und Handlungen im Aktien- und Genossen schaftswesen zu erhalten. Da ist vor allen Dingen ausgefallen, daß die Direk toren von Aktien- und Hypothekenbanken trotz der Auf- sichtsräthe mit einer souveränen, also selbstherrlichen Dreistigkeit Uebergriffe und Mißwirthschaft treiben können, und daß der Aufsicktsrath, auch wenn er nicht mitschuldig ist, fast immer zu spät kommt, also meistens erst von dem Unheil etwas erfährt, wenn es geschehen ist. Es sticht ferner höchst widerwärtig in die Augen, daß Verwaltung und Aufsichtsrath vielfach glauben, in Jahresberichten und Bilanzen deshalb nicht alle bedenklichen Engagements sagen zu dürfen, um ihre Kunden wie Aktionäre nicht zu schädigen. Ja, wo liegt denn aber die Grenze für solche Schönfär bereien und Verschleierungen, die doch im Grunde genommen Vorspiegelungen falscher Thatsachen sind?' Was sind das ferner wirthschaftlich für unvernünftige, Treu und Glauben verhöhnende Zustände, wenn man glaubt, von einem Wien- Unternehmen im Interesse seines Ansehens und des künftig zu erwartenden guten Gewinnes 25 Prozent Dividende an die Aktionäre zahlen zu können, während das Unter nehmen noch mit Verlust arbeitet? — Aktionäre, die solche Aktien gerade besitzen, werden da allerdings zunächst nicht geschädigt, aber alle Menschen, die solche Aktien nun kaufen, sind doch fürchterlich betrogen! — Auch haben die Ver handlungen im Leipziger Bankprozesse, zumal im Verhält- niste der Leipziger Bank zur Leipziger Hypothekenbank dargethan, daß, wenn ein Bankdirektor zugleich Aufsichtsrath in einer von seiner Bank geförderten Neugründung oder unterstützten Gesellschaft ist, geradezu eine Interessen- und Pflichtenkolission für den Mann, der zugleich Direktor und Aufsichtsrath in solchen Fällen ist, entstehen kann. Und für solche unnatürliche Aufsichtsrathsämter werden oft 6000 bis 10000 Mark Tantieme gezahlt! — Da kann doch nur einmüthig von der öffentlichen Meinung, von der Gesetzgebung und vor allen Dingen von den Aktionären selbst nur eine ganz andere Garantie, das heißt eine Reform für die Kontrolle des Aktienwesens verlangt wer den, um solcher entsetzlichen Mißwirthschaft vorzubeugen. politische Rundschau. Der Sommer sorgt fortgesetzt für Unterhaltung, er tischt die verschiedensten Gerichte auf, darunter allerdings mitunter auch solche, die er lieber für sich hätte behalten können. Dazu gehört die an sich ja herzlich unbedeutende Geschichte von der Veröffentlichung eines albernen, in Form eines Steckbriefes gehaltenen Machwerkes, das auf den deutschen Kaiser gemünzt ist. Der ganzen Fassung nach kann kein Zweifel daran bestehen, daß cs sich um einen unglaublich niedrigen Streich eines polnischen Fanatikers handelt, und das giebt dem Bilde den ernsten Hintergrund. Bei dem Gebühren der Polen muß man annehmen, daß sie, die durch die eigene Zügellosigkeit sich selbst zu Grunde richteten und den mächtigen Nachbarn durch die sprichwört liche polnische Wirthschast den ersehnten Anlaß gaben, sich in die inneren Angelegenheiten des polnischen Staates ein zumischen, nichts aus der Geschichte gelernt haben, daß Eitelkeit, Hochmuth und kleinliche Jntriguensucht noch immer die Köpfe beherrschen. Seit den Vorgängen in Wreschen, wo sich polnische Eltern gegen die Schule betrugen, wie es deutschen Eltern auch im Traume nicht in den Sinn käme, und erst recht seit der Marienburger Rede unseres Kaisers, in welchen diesen unruhigen Elementen klar und deutlich die Wahrheit gesagt wurde, geberden sich die Polen, als habe man ihrer Nation, die doch als solche gar nicht mehr be steht, das bitterste Herzeleid angethan. Was haben sie denn Großes geleistet, diese Schwadroneure, daß sie sich über den thätigen, unverdrossenen deutschen Bürger in prahlerischer Selbstsucht erheben und die Theilnahme der ganzen Welt beanspruchen? Wenn die große Masse des polnisch sprechenden Volkes wieder in die Zustände der