337 Füsse nicht eingebohrt werden können, vollkommene Unverrück- barkeit zu sichern, empfiehlt es sich, die bei Besprechung der Sta tive erwähnten Vorkehrungen zu treffen. b) Wahl der Handcamera. 1 ) 1. Das Aeussere der Handcamera. Handcameras, welche nicht geheim zu halten sind, haben nur den Forderungen des be quemen Tragens und einer raschen Fertigstellung zur Aufnahme Genüge zu leisten, während sie sonst in ihren Einrichtungen den gewöhnlichen Landschaftscameras mehr oder weniger ähneln können. Handcameras jedoch, welche eine Aufnahme in möglichst unauf fälliger Weise gestatten sollen, müssen in erster Linie mit ihrem Aeusseren dieser Bedingung entsprechen. Die allgemein bekannte Gestalt des photographischen Apparates muss gänzlich vermieden werden und soll die Handcamera eher einem Kästchen, einem Köffer chen etc. gleichen. Der ganze Mechanismus sowie das Objectiv hat schon des Schutzes halber ganz im Innern untergebracbt zu sein und haben äusserlich nur jene zur Manipulation unbedingt noth wendigen Knöpfe, Griffe u. dergl., welche überdies zur Vermeidung des Glanzes geschwärzt sein sollen, sichtbar zu sein. Bequem wird es sein, wenn die zur Aufnahme nöthigen Manipulationen auch dann vorgenommen werden können, wenn der Apparat sich in der Trag tasche befindet, wodurch die beabsichtigte Täuschung der Umste henden noch leichter möglich ist. 2. Das Material der Handcamera. Wählt man eine Camera mit getrennten Cassetten, so dürfte es zweckmässiger sein, die Cassetten und die Camera jede für sich in kleine Taschen unter zubringen als alle Gegenstände vereint in einer einzigen Tasche. Im Uebrigen ist die Wahl der einen oder anderen Tragart von keinem wesentlichen Belange; viele geben einer einzigen Tasche den Vorzug. Die Handcameras werden meistens aus Holz, seltener aus Metall erzeugt. Letzteres hat wohl den Vortheil der grösseren Unveränder lichkeit und geringeren Abnützung für sich, jedoch den grossen Nachtheil, dass die Camera, sei es durch Stoss oder durch Fall, leicht Verbiegungen erleidet, welche nicht so leicht beseitigt werden können. Trifft eine Holzcamera ein Unfall, so kann der Schaden zur Noth von Jedermann mit einem Brettchen oder einem Stück Carton reparirt werden. 1) Zum Theil aus: Dr. Krügener: „Plauderei über Deteetiv-Apparate“, Dr. Eder’s Jahrb. d. Phot. 1890, pag. 131, entnommen. Pizzighelli, Handbuch d. Phot. I, 2. Aull. 22