44 der roten, grünen und blauen Strahlen, die gemischt werden müssen, um die Farbe der Pariserblaufolie zu erhalten. Diese drei Strahlenkomplexe sind aber, wie der Ver lauf der Kurve zeigt, keinesfalls ganz ident mit den be sprochenen Grundfarben, und wenn man diese an Stelle der faktisch vorhandenen Rot-, Grün- und Blaukomponente einführen wollte, so wäre das gleichbedeutend mit dem Ersatz der Kurve KK durch die stufenförmig angeordneten Linien rr , g9 und bb r . Die Kurve charakterisiert die wirkliche Farbe und die stufenförmige Linie jene Farbe, die aus den drei unveränderlich gedachten Spektralzonen, also mit Hilfe der drei Grundfarben nachgebildet wurde. Beide Flächen sind gleich groß, sie unterscheiden sich aber bezüglich ihres Farbeninhaltes, und die Differenz zeigt den Fehler, welchen man durch die Annahme begeht, daß die von der Folie durchgelassenen roten, grünen und blauen Strahlen gleich den Grundfarben sind. Die Quantitäten der drei Komponenten sind pro portional dem Ausmaße der drei Flächen G und B und betragen in beiden Fällen: 1 Rot + 7 Grün ++ 10 Blau Das Rot und Blau unterscheiden sich nur wenig von den Grundfarben, der tatsächlich vorhandene grüne Strahlenanteil ist aber bläulicher und wird aus der Grund farbe erhalten, wenn man die gelblichen Strahlen m durch die bläulichen n ersetzt. Da die Fläche m = n ungefähr 1/7 Grün ist und m etwa 1/5 Rot, n etwa 1/5 Blau enthält, so ergibt sich die Grünkomponente der Folie mit: 7 Grün — 0,2 Rot -|- 0,2 Blau, und um die Originalfarbe mit Hilfe der Grundfarben nachzubilden, müßten 0,8 Rot 7 Grün -[- 10,2 Blau . . . (II) gemischt werden.