lieber Sunst und Aesthetit in der Photographie und Vietouche. 69 unterlassen, über bas Wesen der Kunst und Aesthetit hier besonders einige Worte zu verlieren. Dieselben sollen bezwecken, den Retoucheur anzueifern, sic ber int Folgenden angeführten Retouchegeseze zu bedienen, welche auf den in ben vorhergehenden apiteln angebeuteten Kunst- und Aesthetit- princivien beruhen. Die hohe Bedeutung derartiger Gesetze für bie photographische Kunst soll hier recht ausdrücklic nor Augen geführt werden, um zu vermeiden, dasz ber Leser bas Weitere mit gewissen Vorurtheilen verfolge, bie fein Interesse nothwendig abschwächen müßten, infofern er glauben möchte, für feine praktischen Berufszwecke und Ziele werde jenen Gesetzen eine übertriebene Wichtigkeit beigelegt. Von ber Hinfälligkeit solcher Vorurtheile foll er hier überzeugt werden, damit er einsehe, baß nur biefer Weg ber rechte ist, und fein Gifer angeregt werde, Herr ber Schwierigkeiten zu werden, bie ihm aus ber Anwendung non Sunstprincivien für bie Retouche erwachsen möchten. Auch jener falschen Ansicht soll entgegen getreten werden, bie sic darauf stützt, baß nur einige Aluserwählte berufen feien, auf Grund be- sonderer Talente und Gaben Kunstgesetze praktisc zu befolgen. Letztere stehen einem Jeden offen jur Erweiterung feines Könnens, dem es nicht an ber nöthigen Energie und dem wünschenswerthen Ernst fehlt, bie erforderlichen Studien und bie von ber Kunst und Alesthetif vorgeschriebenen Wege zu cultiviren. Die Sunst möge ber Photograph hochschätzen und fie schützen gegen verleumderische Angriffe, bie darauf hin- zielen, bie Chre feines Berufes zu beflecken; und er soll seinerseits erstarken, durc baS Gefühl ber Kunst, baS ihm in weit höherem Masze Befriedigung und Anerkennung verschaffen fann und wird, als eine oberflächliche Gering- schätzung ber Photographie als Gewerbe. Ilm nun meinen Worten ben rechten Nachdruck zu verleihen, werde ich meine eigenen Gedanken und Empfindungen über ben Werth ber Kunst und Aesthetik für bie photo- graphische Kunst, soweit ic fie nicht schon selbstständig im Vorhergehenden entwickelte, in ben Mund anerkannter Auto- ritäten legen, damit jedweder Zweifel an dem wahrheitlichen, gehaltvollen Werth diesbezüglicher Behauptungen von vorne-