Das Autotypieverfahren. 417 ein transparentes Negativ aufgenommen. Auf einer anderen ebenfalls transparenten Platte wird ein photographisches Positiv des zu repro- duzirenden Gegenstandes gewonnen. Beide Platten werden mit der photographischen Schicht aufeinandergelegt und von dieser Kombi nation bei durchfallendem Lichte ein drittes Negativ erzeugt, auf welchem sich sowohl das Bild, als die schraffirte Platte abbilden. Während der Exposition wird die schraffiirte Platte bewegt, damit solche in Form von vielen Punkten auf dem gewonnenen Negative erscheine. Dieses Negativ wird alsdann nach einer der oben ge schilderten Methoden mittels Lichteinwirkung auf eine hochpolirte, präparirte Zinkplatte übertragen und diese in bekannter Weise geätzt. Soll eine Tiefdruckplatte hergestellt werden, so muss statt des er wähnten Bildnegativs ein durchsichtiges Positivbild benuzt werden. Wir geben in Fig. 368 und 369 zwei Abbildungen (Eder s Moment photographie entnommen), welche einen Beweis von der Leistungs fähigkeit dieses Verfahrens für den Buchdruck geben. Letztere Fi gur soll gleichzeitig einen Ersatz bieten für die den gleichen Gegen stand behandelnde missglückte Abbildung im ersten Bande dieses Werkes (Bd. 1, Fig. 369, S. 380). Ebenso ist auf Tafel VIII im ersten Bande eine Lichtdruck-Reproduktion desselben Negativs und bieten demnach diese drei Abbildungen (Xylographie, Autotypie und Licht druck) des Gegenstandes Gelegenheit zur Vergleichung der mit jener Methode erzielten Resultate. Aber auch die Illustrationen zu unseren eigenen Negativen (Bd. I, Fig. 292 bis 295), welche äusserst schwierige uud feine mikroskopische Details zeigen (Bd. II, Fig. 108), geben einen Beweis von der Vortrefflichkeit der geschilderten Methoden. Wie vortheilhaft sich diese gerade von den sogenannten Photozinko- typien unterscheidet, geht aus einem Vergleiche mit den nach dem früheren photozinkographiscben Systeme dargestellten Figuren 474 und 475 Band I auf das evidenteste hervor. Die beigegebene Tafel X veranschaulicht die Brauchbarkeit des Verfahrens von Angerer & Göschl in Wien. 6. DIE PHOTOXYLOGRAPHIE UND DIE PHOTOSKULPTUR. Was die vielverheissenden Bezeichnungen „Photoxylographie“ und „Photoskulptur“ betrifft, so sind solche im Grunde genommen un- motivirt und unberechtigt. — In beiden Fällen ist es nicht das Licht, welches, wie bei den geschilderten Methoden, ohne erste Hülfe der Künstlerhand die Bilder darstellt, sondern es unterstützen die photo-