163 messungen durch Körper-Radiogramme zu ersetzen, ein Verfahren, das aber wegen seiner Kostspieligkeit und ver schiedenen technischen Schwierigkeiten wohl keinerlei Aus sicht auf praktische Einführung besitzt. Dagegen wäre es vielleicht erwägenswert, zur Ergänzung mancher anthro pometrischer Signalements eine Röntgendurchleuchtung vor zunehmen und hier etwa in die Augen springende, innere Anomalien z. B. Knochenbrüche unter der Rubrik „be- sondere Kennzeichen“ für spätere Identifizierungszwecke zu verzeichnen. Für die Deutung von Radiogrammen wäre schließlich noch erwähnenswert, daß dieselben Rechts mit Links ver tauscht zeigen. IV. Abschnitt. Die Einrichtung eines photographischen Laboratoriums für kriminalistische Zwecke. (Mit einem kurzen Anhang über Vervielfältigung von Bildern.) Abgesehen von dem Vorhandensein der im II. und III. Abschnitt dieses Buches beschriebenen Spezialapparaturen weicht die Einrichtung eines photographischen Labora toriums für gerichtliche Zwecke im Allgemeinen kaum von derjenigen ab, welche man in den rationell geleiteten Ateliers eines sogenannten Berufsphotographen auch an- zutreffen pflegt. An Räumlichkeiten ist also in erster Linie ein Atelier Das Atelier, und eine Dunkelkammer nötig. Ersteres soll geräumig und von guten Lichtverhältnissen sein, wobei in Bezug auf letztere die Regeln zu beachten sind, wie sie für den Bau von „Portraitateliers“ üblich sind, also eine möglichst hohe und am besten nach Norden orientierte Längs-Wand