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ftKTDet w Güllich lerbandes nd Deut- a Lebens- Dres - r Landes treter der der Ban- konnte. irtschafts- chen), der ident des :r seinem zelhandel s sei z. T. iter noch adelloses die Ver- :l unent- den Be- und ent- ganischen aente für ine Aus freudigen mit. seiner- ieschästs- wurden li. s 77 Kg. 174—176, ntergerste inl. gelb . Cinqu, -500. Gei >ehauptei^ preise >ggen alt atergerste > verzollt bfcn 20; Liesenheu prehstroh Auszug 17.12^; Roggen- >hne Ge- tück 0.08 wer No» r Juli il- i-1Zd. Goldmark ebendgem. -84 (Sch 80 (56) -27 (51) -82 (54) -29 (bl) -28 (49) 23 (47) -SO (52) -26 (48) -22 (43) 16 (3b) >32 (57) .28 (51) 37 (58) 31 (48) 25 (43) 21 (SS) 4b (87t 40 (82) 3b , 82) 30 (77) 45 (56) 43 (55) 42 (56) 40 (55) 38 (53) 42 (54) über, 61 chweine: (g: Rin- kiere und aufskysren, > sich a^o ruff, tteil. esdcn-N- ilsdrusf. Hunke, MsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Das Wilsdruffer Tagebla«- erschein! an allen Wkrkiagrn nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. frei Haus, bei Postdestellung I.8V RM. zuzüglich Bestellgeld Einzelnummern ii> Rxig. Alle Postanstalten und Post- j'edttzl« D^ungen^ Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgehend ^rg^Am^0^"^.« Gewalt. Krieg od. sonstiger " Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzrigenprrisr laut ausliegendem Tarif Nr. 4. — Nachweisungs-Gebühr; 20 Rpsg: — Dorgeschrieben« Erschcinungstagc und Platzvorschristen werden nach Möglichkeit bcrüchstchtigt. Anzeigen- Annahme! dis vormittags IN Uhr. n td ^ür di» Richtigkeit dell durch Fernruf übermit- Fernsprecher t AlNt WllsdlUff Nr. 6 leiten Anzeigen übernehm men wir keine Gewähr. — Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden must odev den Aulwaggebep m Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist dos zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 164 — 93. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Tageblatt* Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Dienstag, den 17. Juli 1934 Erst-alte, dann-keine AbrWng! Zu Beginn der vergangenen Woche, die so außer ordentlich wichtige politische Entscheidungen bringen sollte, hatte der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, in Königsberg einen dringenden Appell besonders an die ehemaligen Frontsoldaten aller Länder gerichtet, um mit zuarbeiten an einer wirklichen Versöhnung der Völker. Vor allem hatte er sich dabei an die französischen Front soldaten gewendet, weil ein Ausgleich der Spannungen zwischen Deutschland und Frankreich die Vorbedingung ist für eine wirkliche Befriedung Europas. Nun hat, acht Tage nach jener Rede, der französische Außenminister Barthou auf sie geantwortet, — und diese Antwort des -immerhin offiziellen Frankreich ist, gelinde gesagt, ganz außerordentlich unbefriedigend. Was aus Barthous Worten sprach, ist jener Geist des Diktats, der in Versailles anhub, dann besonders auch durch Barthou selbst, den damaligen Vorsitzenden der Reparationskommission, bis zu einem unerhörten Aus maß des Elends verwirklicht wurde und in Poincars seinen eifrigsten Fürsprecher fand. Man erinnert sich ja tn Deutschland heute noch sehr gut daran, daß Poincarö einstmals fast Sonntag sür Sonntag anläßlich der Ein weihung von Kriegerdenkmalen usw. Reden gegen Deutschland hielt, die aufs Haar genau nun jenen Aus führungen gleichen, wie man sic von Barthou jetzt bei der Einweihung von Kriegsgedcnktaseln hören mußte. Außer dem war diese Rede aber auch der Schlußstrich, den er unter die Verhandlungen mit England wegen des Ost- Locarno--Paktes gezogen hat. Über die Angrisfe, die Barthou auf Deutschland ganz allgemein, dann aber im besonderen gegen die deutsche Politik in der Abrüstungsfrage richtete, braucht man kein Wort zu verlieren, weil hier jede Antwort über flüssig ist und, wie an einer Mauer, an dem Denken und Empfinden des 72jährigen und aller jener Kreise ganz ein fach abprallen, die sich um diesen Mann gruppieren. Es ist eben dieselbe Grammophonplatte, die einst Poincars immer und immer wieder gespielt hat. Mit diesen Männern von Versailles zu einer wirklich inneren Ver ständigung über das Lebensrecht Deutschlands kommen zu wollen, ist hoffnungslos! Sehr interessant ist nun aber, was Barthou über einen ganz bestimmten Punkt seiner Verhandlun gen mit England erzählt hat; in London habe man ihn nämlich gefragt, welche Schritte — nach der Ver ständigung mit der englischen Regierung über das Ost- Locarno — denn nun eigentlich folgen würden. Barthou ist einer direkten Antwort glatt ausgewichen. Zunächst einmal hat er erklärt, daß Frankreich „seine Vor sichtsmaßnahmen ergreifen und warten müsse, bevor es über die Abrüstung verhandeln kann". Und wer etwa geglaubt hat, daß Frankreich die grund sätzliche englische Zustimmung zur Durchführung der Regionalpakte auf dem Kontinent nun mit einem ebenso grundsätzlichen Zugeständnis in der Frage der all gemeinen Abrüstung beantwortet hätte, der wird auch hierin durch Barthous unzweideutige Erklärung ent täuscht; daß nämlich Verhandlungen über die Ab rüstung wohl als eine Folge der Verwirklichung dieser regionalen Pakte beginnen könnten, aber nicht könnten solche Verhandlungen nun etwa als Vorbedingung für die Pakte selbst eingeleitel werden. Damit ist ganz unzweideutig gesagt, daß Frank reich — und selbstverständlich auch die anderen ihm schon mehr oder weniger eng verbündeten Länder des Konti nents — aus allen Kräften aufrüsten werden, und daß von Paris aus parallel damit in das System der Regionalpakte der letzte Stein eingefügt wird. Und allen jenen, die nun vielleicht noch denken, daß nach dem tat sächlichen Abschluß dieses Baues an eine wirkliche Ab rüstung herangegangen werden würde, gießt Barthou schon jetzt einen ganz gehörigen Schuß Wasser in den Wein; er selbst bringt nämlich seine erheblichen Zweifel darüber unzweideutig zum Ausdruck, daß ein solches „neues Zeitalter beginne, das die Möglichkeit biete, die Auswirkungen dieser Pakte auf die Abrüstung zu prüfen". Also: erst Regionalpaktsystem und dann — keine Abrüstung! Das sind die politisch entscheidenden Sätze in den Ausführungen Barthous, die aber, wie gesagt, nun ein- geleitct waren durch seine schweren Angriffe auf Deutsch land! In einem seltsamen Gegensatz dazu, der aber schon für sich spricht, steht das, was in seiner letzten Rede der englische Außenminister Sir Simon vor dem Parla ment andeutete und was dann in den großen Londoner Blättern wiederholt und ausgemalt wurde: Der Ost- Locarno-Pakt sei ursprünglich als Allianz gegen Deutschland gedacht gewesen, und der britischen Diplo matie sei es gelungen, ihn in einer wirklichen Vertrag von gleichberechtigten Stauten zu verwandeln, aus dem jeder das gleiche Maß von Nutzen und Sicherheit ziehen könne! Man darf Wohl einige Zweifel darin setzen, daß dies der Fall ist. Denn aus den Worten Barthous geht ungefähr das Gegenteil hervor! Völlige Melling -er MeNldeuWu. UnbeschränktcUnterdrückungsvoll- machten des litauischen Kriegskom mandanten. Die im litauischen Staatsanzeiger vom 12. d. M. ver öffentlichte, sofort in Kraft getretene Abänderung des Ge setzes zum litauischen Maätsschutzgesetz vom 8. Februar 1934 gibt dem litauischen Kriegskomman danten in Memel unbeschränkte Vollmacht zur will kürlichen und radikalen Unterdrückung jeder öffent lichen Betätigung des nicht großlitauisch, also deutsch eingestellten mcmelländischcn Bevölkerungsteils. Nach dem Gesetz kann u. a. der Kriegskommandant unter Behauptung der angeblichen „Staatsgefährdung" von sich aus deutsche Vereine und Verbände schließen. Personen, die solchen Vereinen angehört haben, ver lieren das aktive und passive Wahlrecht für den Landtag sowie sür die örtlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Selbstverwaltungsorgane. Sämtliche Mit glieder des Landtags und der anderen genannten Organe, die verbotenen Vereinen usw. angehört haben, verlieren die Mitgliedschaft dieser Organe. Es ist mit Sicherheit vorauszusehen, daß die Litauer nunmehr systematisch die Neuwahl zum Landtag und zu anderen Körperschaften unter Ausschluß des größten Teiles der für die Autonomie eintretenden memel ländischen Wahlberechtigten vorbereiten werden, und zwar mit dem Ziel, daß der so zustandegekommene Land tag auf Autonomierechte überhaupt ver zichtet. In Auswirkung dieses Gesetzes hat der Kricaskom- mandant bereits die Neumann-, Saß- und vor allem auch d,e memelländische Landwirtschaftspartei als geschlossen erklärt. Dies bedeutet also praktisch, daß alle Angehörigen dieser Parteien, also dre überwiegende Mehrheit aller n i > -"»liiauisch -in»«"-» »°hLch»"ttn"'L aktiven und passiven Wahlrechts beraubt werden und Beamte noch Mitglieder von öffentlich rechtlichen Körperschaften sem können. ' Vor Einberufung des memettändischen Landtages. Wie der Gouverneur des Memelgebietes erklärt, wird der memelländische Landtag zur Entgegennahme einer Erklärung des Direktoriums Reisgys zum 25. Juli be stimmungsgemäß einberufen werden. Im übrigen ver lautet in memelländischen Kreisen, daß, falls das nene Direktorium kein Vertrauensvotum erhalten sollte, dessen Rücktritt erfolgen würde. Der Gouverneur würde dann in Verhandlungen mit den Landtagsparteien zwecks Er nennung eines neuen Landespräsidentcn treten. Dadurch würden mindestens sechs Wochen Zeit gewonnen. Barihou hetzt gegen Deutschland. Der französische Außenminister Bar 1 ho « erklärte » in Bayonne bei der Einweihung von Gedenktafeln für die ans französischer Seite gefallenen polnischen und portugiesischen Kriegsfreiwilligen u. a„ er habe bei einer Reise nach der Front im Jahre 1917 die Disziplin der portugiesischen Armee scststcllcn können, die ohne unmittel baren Nutzen ihr Blut vergossen habe, einzig und allein deshalb, um für die Freiheit, Gerechtigkeit und Zivilifation zu kämpfen (!), Begriffe, die in Schande untergegangen wären (!!), wenn Frankreich und feine Ver bündeten bei diesem großen Kampfe besiegt worden wären. Frankreich und feine Verbündeten hätten f«r die Sicherheit und im absolutesten Sinne sü-r di« Ehre der Welt (!) gekämpft. Auf einem Festesten hielt Bartho« ein« außen politische, zum Teil direkt auf Deutschland bezug nehmende Rede. Nach einem Hinweis auf seine Rund reisen kam Barthou aus Genf zu sprechen und erklärter. In Genf habe ich zu Deutschland „Nein" gesagt, zu Deutschland, das, ohne anwesend zu sein, doch zugegen war und das gerade wegen seiner Abwesenheit mächtig war. Ich habe zu Deutschland gesagt, daß man mit dieser Abwesenheit ein Ende machen muß, die voller Gefahren für die ganze Welt ist, weil jeder seinen Anteil von Verantwortung aus sich nehmen mutz. Ich will keine Voraussage sür die Zukunft machen, aber . ich nehme einmal an, mir wären einige Fragen vorgelegt worden. Dann hätte ich den Standpunkt vertreten, daß, gleichviel wie stark mein Abscheu gegenüber demKriege ist — ein Abscheu, den das ganze Land teilt —, Frankreich ' seine Vorstchtsmatznahmen ergreife und warten müsse, bevor cs über die Abrüstung verhan deln kann. Man kann noch nicht sagen, ob nach Verwirk lichung jener regionalen Palte ein neues Zeitalter be ginnt, das die Möglichkeit bietet, die Auswirkungen dieser Palte aus die Abrüstung zu prüfen. Verhandlungen könnten wohl als eine F o l g e der Verwirklichung dieser regionalen Pakte beginnen, aber als Vorbedingung für die Palte könnten sic nicht cingcleitct werden. In Grun-Oiler geslM AgmMM Die Vedeuiung des Erbhofgesetzes. über die Bedeutung des Reichserbhofgesetzes sprack vor Vertretern der deutschen Presse Landgerichtsdirektoi Dr. Wilhelm Saure, Berlin. Das Reichserbhofgesetz ist, so führte der Redner aus, das muh immer wieder betont werden, kein Agrargesetz im herkömmlichen Sinne, das nur mit der Wirtschaft oder Technik des bäuerlichen Betriebes zu tun hat. Es ist der Grundpfeiler der nationalsozia listischen Agrarpolitik, deren oberster Grundsatz lautet: Unbedingte Erhaltung des bestehenden Bauern tums und Neubildung von Bauerntum im denkbcn größten Umsange. Die Erhaltung des Bauerntums is aber, und auch das beweist die Agrargeschichte aller Völket und Zeiten, nicht lediglich eine Frage der Wirt schaftskonjunktur; nicht gute oder schlecht, Preise, nicht Preis- und Zollpolitik sind letztlich entschei- dend für das Schicksal des Bauerntums, sondern entschei dend ist, ob es gelingt, einer möglichst großen Zahl gesun der Baucrngeschlechter den Hof als unzerstörbare Lebcnsgrundlage zu erhallen. Das ist aber nur möglich, wenn der Hof de, willkürlichen Verfügungsmacht des einzelnen oder eine) einzigen Generation entzogen ist. Die hohen Aufgaben, nicht nur Ernährer unseres Volkes, sondern auch Erhalter und Mehrer unseres guten Blutes zu sein, bedingen ferner die persönlichen Eigenschaster und Fähigkeiten, die das Gesetz als Bauernfäbig- keit bezeichnet und zu der insbesondere die Rassenrein heil und Ehrbarkeit gehören. Die Behauptung, die übri gen G.ben. d. b. allo in der Regel, die übriaen Kinde, des Bauern gingen im Erbfall leer aus, steht in glättest Widerspruch zu den klaren Bestimmungen des Gesetzes, Wie ein Bauer für feine Kinder sorgt,"ist zunächst sein» Sache. Das Reichserbhofgesetz verbietet zu diesem Zweö nicht einmal unbedingt die Teilung des Hofes. Es verlangt allerdings, daß jeder gebildete Teilhof lebens fähig ist und selbst wieder als Ackernahrung zum Unter halt einer Bauernfamilie ansrcicht. Wo man aber unten Festhaltung an den überlieferten Grundgedanken des Erb- hosrechts diese Teilung ablehntc, Hal sich nicht nur ein gesundes Bauerntum erhalten, sondern der Bauer, der doch in diesen Gebieten seine Kinder nicht weniger liebst als anderswo, hat auch sür diese zu sorgen gewußt, und zwar in der Weise, in der das Rcichscrbhofgesctz die An sprüche der übrigen Erben regelt. Danach haben dies« — abgesehen von ihrem Anspruch an dem etwa vor handenen übrigen Vermögen — Anspruch aus Unter halt und Erziehung, auf eine Berufsaus bildung, wie sie dem Stande des Hofes entspricht; sowie einen Anspruch auf Ausstattung. „Ausstattung" ist etwas anderes als „Aussteuer", wie sie auch nach dem Erbhosgesetz jede Bauerntochter ver langen kann. Der Ausstattungsanspruch bedeutet An spruch aus die zur Gründung einer eigenen Existenz (z. B^ einer Bauernwirtschaft, eines Geschäfts, einer freien Bc- russpraris u. dergl.) erforderlichen Mittel. Diese An sprüche werden lediglich bedingt durch die Leistungsfähig keit des Hofes. Ferner können alle Kinder des Bauern, wenn sie spälcr unverschuldet in Not geraten, jederzeit auf den Hof zurüclkchrcn. Das bedeutet ideell, daß der Hof für alle Kinder die Leima.t bleibt und materiell