Volltext Seite (XML)
T, Beilage «ountag, 9. August 1998. Leipziger Tageblatt. Gerichtrsaal. Veichrgericht. . ri. Leipzig 6. August. Ma«i-L8ürLe. Bmn Landgericht Essen ist am 36. Fsbruar die Kmrsmannbfrau Ida B. wegen Vergehens gegen das Waren. Zeichens«setz verurteilt worden, weil sie in die mit Warenzeichen versehenen Flaschen der Firma Maggi eine Würze anderer Herkunft für die Kunden nachgefüllt hat. — Die Revision der Angeklagten wurde vom Reichsgericht verworfen. rLSntgttche» Landgericht. r Leipzig. 6. August. Einer Beamtenbestechung hatte sich der Viehhändler Wilhelm K. aus Badrina schuldig gemacht, indem er am 6. April d. I. zwei Rats- beamten 5 F anbot, um sie zu veranlassen, von einer Anzeige gegen ihn abzusehen. 'Am genannten Tage fuhr er mit seinem mit Vieh beladenen Wagen die Delitzscher Straße nach Eutritzsch, und hier begegneten ihm zwei Ratsdiener, die ihn darauf hrnwiesen, daß sein Transportwagen stark überladen sei. Sie nahmen den Wagen dann näher in Augenschein und fanden unter dem Kutschersitze einige Pakete Fleisch- und Wurst waren, von denen K. behauptete, die seien für seinen Schwager zu dessen eigenem Verbrauche bestimmt. Die Beamten glaubten das aber nicht, sie erklärten vielmehr, daß sie Anzeige wegen unversteuerter Einfuhr erstatten müßten. Da hat K. ihnen 5 .tk angeboten, sie sollten sehen, was sich machen lasse. An Strafe und Zoll hat K. schon 92 zahlen müssen, wegen der versuchten Bestechung wurde er jetzt zu einer Geld strafe von 50 verurteilt. ASnigttcher Schöffengericht. ! Leipzig, 8. August. Eine Boykotterklärung des Gasthofs in Thekla hat dem seinerzeit verantwortlich zeichnenden Redakteur der „Leipziger Volkszeitung", Her mann Keimling, eine amtshauptmannschaftliche Strafverfügung von 50 und dem Vorsitzenden des Arbeitervereins in Thekla, Poetsch, eine solche von 75 .X. eingetragen, wogegen beide richterliche Entschei dung beantragt hatten, so daß sich das Schöffengericht mit der Sache zu beschäftigen hatte. Unter dem 23. November v. I. erschien in dem genannten Blatte eine Notiz aus Thekla, daß man die Beobachtung machen könne, daß immer noch organisierte Arbeiter in dem Gasthofe Einkehr hielten, obwohl er den Arbeitern zur Abhaltung von Versamm- lungen nicht zur Verfügung gestellt werde. Auch die Hebungen der Sängerabteilung des Ortsvercins seien an dem Verhalten des Wirtes Hamann gescheitert. Hamann habe stets faule Ausreden gehabt und sich hinter die bei ihm verkehrenden bürgerlichen Vereine geschanzt. Der Wirt sehe wohl gern, wenn die Arbeiter bei ihm ihre Vergnügungen abhielten und ihr Geld verzehrtem aber wenn sie sich versammeln wollten, weise er ihnen die Tür. Tann wurde darauf aufmerksam ge macht, daß in den nächsten Tagen die O'rtskirmes abgehalten werde: jeder organisierte Arbeiter, der. es ehrlich mit der Arbeitersache meine, werde sich hüten, ein Lokal zu besuchen, in dem ihm die Beratung seiner Interessen versagt werde. Mit dieser Notiz stand ein Beschluß des Orts vereins im Zusammenhänge, der unter dem Vorsitze des Angeklagten Poetzsch gefaßt worden war, und von dem eine Erklärung der Lokal kommission Kenntnis gab, die besagte, daß der Wirt des Gasthofs Thekla, Herr Hamann nach langen Hinhaltungen und Versprechungen der Arbeiterschaft sein Lokal zur Abhaltung sozialdemokratischen Versamm lungen verweigert habe. Der Gasthof Thekla sei daher aus der Liste der empfehlenswerten Lokale zu streichen, die Parteigenossen möchten sich das notieren. Ein Wiwt, der die Arbeiter zu ihren Versammlungen nicht haben wolle, dürfe von keinem klassenbewußten Arbeiter unterstützt wer den. Das Schöffengericht sprach den Angeklagten Poetzsch frei, da erwiesen sei, daß der Beschluß in einer Mitgliederversammlung und nicht in einer öffentlichen Versammlung gefaßt worden sei, dagegen wurde der Strafbefehl gegen den Redakteur Keimling in Höhe von 50 .1t. vollinhalt lich bestätigt. Mitteilungen aus der Ratsplenarfitzung am 1. Augast 1988. Govsitzender: Herr Stadtrat Ludwig-Wolf. 1> Zunächst erfolgt die feierliche Verpflichtung und Einweisung des auf 6 Jahre zum Stadtbaural gewählten Herrn Königlichen Finanz- und Baurats Trautmann, wozu sich vom Sladlveiordnelenkollegium die Herren Vorsteher Dr. Rothe, Baumeister Rost, Gärlncreibesitzer Wag ner, Baurat «Kappler, Bäckermeister Joachim und Expedient M. Neu nachbar eingcfunden hatten. Hierauf wurde in die Tagesordnung eingetreten. 21 Man nimmt Kenntnis: s. von einem Dankschreiben des Magistrats zu Kiel für den Empfang seiner Deputation für den Rathausneubau, d. von einem Dankschreiben des Konsuls der Republik Panama, e. von einem Dankschreiben des Leipziger Gärtncrvereins für die Bewilligung eines Ehrenpreises für die Rosenausstellung im Palmen garten, » 6. von dem Eingänge des 3. Bandes des Werkes „Die Siegel des Adels der Wettiner Lande bis zum Jahre 1500", c>. von einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmanmchaft, wonach das Königliche Gesamlministerium beschlossen hat, dem Gesuche des Rates um Abänderung oder mildere Auslegung der Bestimmungen über die Landestrauer nicht zu entsprechen, k. von dem Eingänge der Statistik der elektrischen Bahnen und Drahtseilbahnen im Königreich Sachsen für das Jahr 1907. R Genehmigt wird die Wahl von Mitgliedern in die Steuer- cinschätzungskommissionen nach den Vorschlägen der Steucrdcputation. 4s Vergeben werden für die Baulichkeiten aus dem Südfriedhofe: n. die Lieferung der Sargversenkungseinrichtungen für die Feuer bestattungsanlage, b. Die Lieferung der eisernen Dachkonstruktioncn für die Haupt kapelle, den großen Turm und die westliche Kapelle, e. die -Sandsteinarbeiten für die -westliche Kapelle, die westlichen Arkaden und die Urnenhalle und <i. die Makadamisierungs- und Pflasterarbeiten: außerdem werden vergeben: c>. die Zementbeton- und Mvnicrarbciten beim Umbau des Kühl- Hauses I im Schlacksthofc, k. die Rabitzarbetten für die Decken im Vestibül, im Treppenhaus und in der Turnhalle des Schillergymnasiums, g. die Lieferung der Hcizungs-anlage für diese Schule und b. die Bauarbeiten zur Instandsetzung des Mendebrunnens. Eingesandt. tSür den Inhalt der Einsendung unter dieser Rubrik übernimmt die Redaktion auber der prebgesevlichen leine Berantwortung.) Gutes Vro». Ueber Nahrungsmittel und sich viele Menschen noch immer nicht klar, trotzdem sie solche täglich zu sich nehmen. Wie sieht nun gutes Brot aus? Es muß gewölbt sein, die Rinde soll eine braune Farbe be sitzen. ohne verbrannte Stellen oder große Risse zu haben, und unter der Rinde dürfen keine Hohlräume sein. Beim Anschnitt muß cs kräftig, aber nicht sauer riechen. Die Krume darf weder bröcklich noch klebrig, die Löcher müssen klein, gleichmäßig und zahlreich sein. Sie soll eine gewisse Elastizität und darf keinen faden Geschmack haben. Der Genuß von frischem Brot ist nicht zu empfehlen: man sollte es erst essen, wenn es einen Tag alt ist. Beim Aufbewabren an einem trockenen, luftigen Orte tritt im Geschmack des Brotes bald eine Aen- deruna ein: es „wird alt" und verliert Wasser, Erscheinungen, die beim Weißbrot rascher vor sich gehen als beim Roggenbrot. Das Weißbrot wird daher in der Regel in frischem Zustand lncugebackenl gekauft. Mehrere Tage altes Weißbrot kann übrigens durch kurzes Erwärmen auf 70 bis 80 Grad Celsius seinen normalen Geschmack wicdererlangcn, ein Beweis dafür, daß das Altwerden des Brotes nicht allein durch den Wasseroerlust bedingt ist. Wird Brot an einem dumpfen, feuchten Ort gelagert, so können neben den gewöhnlichen auch grüne oder gelbe Schimmelarten entstehen, mit denen sich dann und wann auch Bazillen ansiedeln. Hierher gehört eine rote, ehemals für Blutflecke gehaltene Art. Sie wurde auch schon auf Hostien beobachtet und Hal dann Ver- Rr. 219. 192. Jahrgauq. anl-assung zu Vermutungen gegeben, die in das Reich der Fabel ge- hören. Zu Beginn des Deul^ch-sranzösischen Krieges hatte man öfters Gelegenheit, wakrzunehmen, in welch traurigem Zustande Brol, das, noch heiß in Eisenbahnwagen ohne, Ventilation verpackt, in den Feld- Magazinen ankam: mit Schimmelrasen bedeckt und von ihm vollständig ?"sil>zogen, mußte es als ungenießbar wegaeworfen werden. Die Ver- fälschungen des Brotes decken sich mit denjenigen des Mehles. Oric.Ii Die geschiedene Frau und der Trauring. Die Frage: „Was soll die geschiedene Frau mit ihrem Trauring aij-angen?" dürfte bei mancher geschiedenen Frau ausgetauchl und zum Gegenstand von Nachdenken und Erörterungen gemachl worven lein. Auch ich, die ich mich in gleicher Lage befinde, hatte, namentlich in der ersten Zeit, wo ich nach der rechtskräftig gewordenen Scheidung den Trauring abgezogen hatte, neben schweren inneren Kämpfen manche mich tiefschmcrzlich berührende Unannehmlichkeiten und peinvvlle Si tuationen durchzumachen. Da ich in verhältnismäßig jugendlichem Alter stand, wurde ich in der Regel für ein unverheiratetes Mädchen gehalten, was mir mit Rücksicht auf meine beiden kleinen Lieblinge, die ich, da mein Mann als der schuldige Teil erklärt worden war, batte behalten dürfen, ost außerordentlich veinlich war. Um diesen Fatalitäten zu entgehen, steckte ich den goldenen Reis wieder an den Finger. Doch ich hatte damit nichts gebessert. Obschon ich meine Ehe irrung ernst genug nahm und mir keinerlei Eskapaden gestattete, bc- suchte ich hin nnd wieder das Theater, ein gutes Konzert, ebenso Ge- iellschaften. Auf letzteren wurde ich selbstverständlich als Frau Sound- ko vorgestellt, und da es eine erstaunliche Menge „teilnahmsvoller" Leute gibt, die einem in indiskreter Weise die Seele aus dem Leibe fragen können, so sah ich mich, wenn ich nicht als unliebenswürdig und unartig gelten wollte, nur. allzu oft gezwungen, müßigen Fragern gegenüber mein Lebensschicksal preiszugeben. Diwe „Anteilnahme" be reitete mir aus die Dauer so viel Aerger und Verdruß, baß ich zur Selbsthilfe und Abwehr griff. Ich steckte mir einen zweiten platten goldenen Reis an den Finger und galt von da an für eine Witwe. Uno wenn ich auch irgendwo einmal den geistreichen Ausspruch gelesen: .Eine Witwe sei wie ein Garten ohne Zaun, den ohne vorher eingsholt-- Erlaubnis zu betreten jedermann sich für berechtigt halte", Io muß ich doch sagen, daß ich für meine Person seit dem Tazse, an welchem ich zu obigem Akt der Selbsthilfe griff — durch welclum ich mich übrigens im strafrechtlichen Sinne wohl obendrein noch der „Vorspiegelung falscher Tatsachen" schuldig machte? — weit, weit weniger durch „anteil nehmende", gedankenlose Fragen belästigt wurde. Ich kann daher den- jenigen geschiedenen Frauen, denen die Frage des Traurings Schwie rigkeiten bereitet, nur das Tragen von Doppelringen empfehlen, da ihnen nach den von mir gemachten Beobachtungen dadurch ihre ohnehin schon mißliche Lage wesentlich erleichtert wird. 8t. Briefkasten. Mehrere Gäste bei L. Die Zivilliste des Königs von Preußen beträgt jährlich 15 719 296 .4k. Als Deutscher Kaiser bezieht der König keine Zivilliste, sondern nur zu Gnadenbewilligungen etwa 3 Millionen Mark. B. G. Wir sind nicht in der Lage, Ihrem Wunsche entsprechen zu können, da wir mit Rücksicht auf das Redaktionsgeheimnis Adressen grund sätzlich nicht nennen. H. M. Aber gewiß sind derartige Listen und Bücher öffentliche Ur. künden, und zwar solche, in bezug auf die eine strafbare Urkunden fälschung wohl begangen werden kann, da sie zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen erheblich sind. Lesen Sie sich 8 271 RStGB. durch. „Wettende in Leipzig." Der höchste Turm Leipzigs ist der T u r m d c s Neuen Rathauses, der eine Höhe von 111 Meter hat. Der Turm der P c t e r s k i r ch c ist 88 Meter hoch, der Turm der Reformierten Kirche 68 Meter. Das neue Völkerschlachtdenkmal wird eine Höhe von 90 Meter erreichen. Direktor W. An und für sich sind nur die im § 174 StGB, ausgc- sührtcn Personen strafbar, aber auch Arbeitgeber, Meister, Haushaltung-'- Vorstände können unter Umständen strafbar sein, z. B. wenn sic die Duldung des Umgangs durch Drohungen zu erzwingen wußten. Iisttlv LusnsiuneMovde äss Lommvi'-IlsumunNS-Vsi'lTSuls M M8ed8lM, Damen- unä Xinäkr-Donfeetton, DanMliüle unü?n1r. Hamen- vnil ittnüek-knnfeettvn LuZIisoks kslvtots »Ollst dis 11.75 18.— 2l.— 7 50 10.50 13.— önumoa- unci Ltaubmäntel, U-iveloolcs sonst dis 15.— 22.— 35 — 8.50 14.— 23.— Lnadsn-sVasok-Littok, '°° Mäoksn-Lommtzr-^aeksn x- 25 kür äs» kiltor von 3—II cknkrsn . . O. Wseedslolle Laum^V0l1-Mu886lin6^"-^"'^kier 25 karblxe Lsptül'Ieinen 40 W6I886 ^Va80tl-k03tÜM5toK6 disber 1 15, ^N8ur»kiu»i»rvt8 ^V6I886 §6MU8t. LleiäerbatiZte bisher 55 /H, ^U8u«1»iuvpr«t8 keinvoU. Musselins 60 ! l>n1r Kinäerküts 75 6.^5 H6I86-HÜ16 in k'ÜL u. Ltrob 4. " 6arnier1e0nmenhMv.„..^^^M^ f Nut-2ieimaäskn 45 äollloloi' Odikkon Ullck Tüll kdw Ueisg^unck Strnnck 2 25 8p62i3,I-^Nss6dot6 LU8 äsn ^btkilun^sn: Amleuek, Meede, Ispieeme Voräsrsodlusskemcl LLHL-, Dswen-Mokljaokeil AL «nstts, sonst 1.8b Llsässer kenkorcs "" "LiÄAL Oeraukt Lrolss Lntio-Ltsppäsolrvll Drsll-IisekMcrhor 1.1° 1.35 46 4 50 4 8.25 95 4 llleideiÄoffe n. dsldsett. Kaden K08tÜM8t0Ü6 2.50 85 4 Wolktotks, y 25 110 (tnrunter vertvolls älpaeeLs, " Lsiäsndatistblussn, 2.25 l-einenblusen, 4.so lleinsnrodsn, , 07s dslbkorti^, Stiolceroi- unck DÄUdUVUVII, Vnloncionoes Uiosätro 40 50. 6 llukrmi'en vamsnkAnä8etmktz 85 v3M6N-k6^6N86kll'M6 6.50 Mrr8ekatt88eküi»r6 95 0aM6N-6or86t ^^0°, vreil 1.75 leckerksrkix änrcbdroebvo, knsr 75 0amvn-tta!8rü86ti6n sdxepnsste Mnäcdsn 8tüelc O v OO IWe-IlLiisliM IUI» dl ei n d