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Orten stammenden werden dort beerdigt. Fük Se. Maje- j der Explosion den Tod gefunden haben Allem stät den König wohnte Flügeladjutant Oberst Baron O'Byrn ! Anschein nach entstand der Brand im Erdgeschoß und der Trauerfeier bei. Se. Majestät hat in einem Telegramm sich Windeseile, verbreitete mir das Treppenhaus, über alle Stockwerke. Die heutige Nummer umfaßt 4 Seiten. Amtlicher Teil am Dresden, am 22. Juli 1918. 2855 Gier Höchstpreise Ms. 37 Pfg 41 679 II O. Nr. Kommunalverband Meitze« Stadt und Land 284« ist bis auf weiteres nur UM" Freitags vo« 3-4 Uhr "WE Stadtrat Wilsdruff. Feintalg-Verkauf je 20 Gramm gegen Vorlegung und Abstempelung der Die Kommunalverbände erlassen die näheren Ausführungsbestimmungen., Wilsdruff, am 25. Juli 1918. 1100—1280 1281—1460 1461 — 1640 geöffnet. 2SSV Pfg- Mg. Die Kommunalverbände haben Schlachlbezirke zu bilden, die mindestens 4000 voll- kartenberechtigle Personen umfassen. Eine Gemeinde darf nicht in mehrere Schlachtbezirke geteilt werden. bei Beuchel, bei Bretschneider, bei Johne. 3S Pfg. 37 Pkg. Meißen, am 22. Juli 1918. Vom 29. Juli 1918 ab gelten für den Kommunalverband Meißen Stadt und Land ' folgende Eierhöchstpreise: Eier-Abgabe ab 26. Juli für die Zeit vom 22. Juli dis 4. August, jede Person 1 Stück. Z 3 Abs. 2 dieser Bekanntmachung tritt sofort, dis übrigen Bestimmungen treten 1. September ds. Js. in Kraft. 37 39 Dienstwohnungen scheint gar nicht gelitten zu haben; hier find noch die weißen Vorhänge zu sehen. Auch die Bureauräume im rechten Untergeschoß sind unversehrt; das dort tätig gewesene Kontorpersonal konnte sich leicht retten. — Zur Widerlegung unsinnigster Gerüchte über verunglückte Rettungsmannschaften bei der Brandkatastrophe in der ehemaligen Glühlampenfabrik (es wurde u. a. be hauptet, daß 7 Soldaten dabei umgekommen seien), teilt der „Vogtl. Anz." mit, daß bei der Rettungsarbeit kein Todesfall zu beklagen ist. Einer der Soldaten wurde leicht verletzt. Rühmend hervorzuheben ist aber die auf opfernde, unermüdliche Tätigkeit -er militärischen Hilfs- mannschaften, vor allem der jungen Feldgrauen, die unter Nichtachtung des eigenen Lebens bis in die Nacht hinein unter Aufbietung aller Kräfte bis zur völligen Erschöpfung getan haben, was irgend möglich war. 2980 VK/V M. Ministerium des Innern. dort tätig gewesenen Arbeiterinnen nicht sofort umgekommen war, erlitt schwere Brandwunden: nur der kleinere Teil von Frauen und Mädchen scheint unversehrt davonge kommen zu sein. In denkbar kurzer Zeit war unter dem Kommando von Offizieren der militärische Rettungsdienst organisiert, mit dem die Löscharbeit der Feuerwehr Han in Hand ging. Die Verletzten wurden in herbeibeorderten Kraftwagen nach dem städtischen Krankenhause, zum Teil auch in die Reserve-Lazarette gebracht; die Toten trug man in Zeltbahnen zum Exerzierhause der nahen Kaserne. Der Brand im Fabrikgebäude war innerhalb weniger Stunden gelöscht; der noch neue, knapp ein Jahrzehnt stehende, aus Eisenbeton hergestellte Bau ist sehr wenig beschädigt; sogar die aus starkem Doppelglas hergestellten und deshab leider recht schwer zu öffnenden Fensterscheiben find zum Teil noch ganz geblieben. Das Dachgeschoß über dem nach Neundorf zu gelegenen linken Flügel mit 8 2. innerhalb des Schlachlbezirks darf — abgesehen von genehmigten Hausschlachtungen zu Zwecken der Selbstversorgung — nur von derjenigen Person, Personenvereimgung oder Stelle auf eigene Rechnung geschlachtet werden, die Hiermil vom Kommunalvsrband beauftragt wird. Dem einzelnen Fleischer darf lebendes Vieh zur Schlachtung auf eigene Rechnung nicht überwiesen oder der Ankauf von Schlachtvieh zu diesem Zwecke gestattet werden. wohl durch Wer von den Sonnabend den 27. Juli, grauen Lebensmittelkarten Nrn. Nrn. Nrn. an den Oberbürgermeister Lehmann sein herzlichstes Bei leid ausgesprochen. — Neber das Unglück selbst berichtet der „Vogtl. Anz.": Nachmittags in der 4- Stunde war es, als Anwohner vom Zeppelinplatze in dem am äußersten Westen- frei gelegenen, von Wiese und Feld umgebenen großen dreistöckigen Gebäude der ehemaligen Glühlampen fabrik plötzlich eine mächtige Flamme emporlodern sahen, der das dumpfe Geräusch einer Explosion (kein Knall) folgte. Sofort schien aber auch schon fast das ganze Innere des ausgedehnten Baues in Feuer zu stehen. Die herzueilenden Leute, denen sich gleich Soldaten unseres Infanterieregiments aus der nahen Kaserne hinzugesellten, taten zur Rettung der in dem Gebäude beschäftigt gewesenen Frauen und Mädchen was nur irgend möglich war. Für viele kam aber schon jede Hilfe zu spät. Die Unglücklichen, die m den langen Sälen zumeist vor ihren Steppmaschinen saßen und deren leichte Kleidung von den Flammen im Nu er griffen worden waren, müssen zum Teil unmittelbar bei Tor einzelne Fleischer, der Fleisch- oder Fleischwaren im Kleinhandel an Verbraucher abgibt, erhält nach Maßgabe seines Kundenkreises nur Fleisch in geschlachtetem Zustande und fertiger Wurst überwiesen. Die Verteilung an die Fleischer hat an höchstens 2 Tagen der Woche, unter Leitung eines besonderen Vertrauensmannes des Kommunalverbandes so zu erfolgen, daß jeder Fleischer hinsichtlich der Güte des Fleisches und der Gattung der verteilten Wurst gleichmäßig berücksichtigt wird. Kaffee-Ersatz. Anmeldung der blauen Warenbezugsscheine Nr. 19 in allen Geschäften am 27. und 28. Juli. Etwa 100 Gramm auf den Kopf. Für Kaffee- Ersatz haben alle Konsumvereinsmitglieder Anmeldung und Abgabe der blauen Waren bezugsscheine Nr. 19 in der Geschäftsstelle des Konsumvereins zu bewirken, da andere Geschäfte Belieferung mit Kaffee-Ersatz- für Konsumoereinsmitglieder nicht erhalten dürfen. Kunsthonig. Anmeldung der blauen Warenbezugsscheine Nr. 29 am 27. und 28. Inli in allen Geschäften. 125 Gramm Kunsthonig für 19 Pfg. !. Erzeuger-Höchstpreis: Der Hühncrhalter kann für das Ei verlangen a) bei Abgabe an den Händler oder die Orrssammeistelle . . . . d) bei Abgabe an eine Bezirkssammelstelle li Aufkäufer-Höchstpreis: Ter Aufkäufer kann für das Ei verlangen bei Abgabe an eine Orts- oder Bezirkssammelstelle III Kleinhandels-Höchstpreis: a) Der Kleinhändler, der die Eier an Verbraucher abgibt, darf für das Ei fordern b) Die Ortssammelstelle darf fordern 1. für die Eier, die sie unmittelbar vom Erzeuger erhalten hat . 2. für die Eier, die sie durch einen Aufkäufer erhalten hat. . . Die Metall-Sammelstelle Wilsdruff (Bürgerschule) Zusammenlegung der Schlachtungen und der Wurstherstellung. Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats über die Errichtung von Preis- prüfungsstellsn und die Versorgungsregelung vom 2b. September 1915 wird, nachdem bereits in den meisten Bezirken die Zusammenlegung der Schlachtungen und der Wurst herstellung durchgesührt ist, folgendes bestimmt: Der Lebeusmittelvorsteher. Die bei der Schlachtung anfallenden oder dem Schlachtbezirk überwiesenen Innereien, sowie sämtliche Schweine sind innerhalb jedes Schlachtbezirkes gemeinschaftlich zur Wurst zu verarbeiten. Zur Wurstherstellung sind zu verwenden und dürfen nur hierfür verwendet werden folgende Fleischteile und Organe: I. von Rinder« (Ochsen, Bullen, Kühe, Jungrindcr): Blut nebst dem daraus gewonnenen Faserstoff (Blutadern), Kopf einschließlich der abgebrühten Kopfhaut, Gehnn, Junge, Rückenmark, Thymusdrüse (Brieschen oder Bröschen) der Jungrinder, Luftröhre, Lunge, Herz mit den großen Gefäßstämmen, Leber, Milz, die 4 Magenabtetlungen, Euter, die abgebrühte Haut und die Weichteile dec Nnterfüße und daS Fleisch unterwertiger Tiere, soweit es zur Abgabe als Frischfleisch unge°ignet ist. 2. von Kälber«: Blut nebst dem daraus gewonnenen Faserstoff, Kopf mit ab gebrühter Haut, Gehirn, Schlund, Luftröhre, Herz mit Gefäßstämmen, Zunge, Leber, Thymusdrüse (Kalbsmilch oder Bröschen), Lunge, Magen mit Ausnahme des Labmagens, Milz, Gekröse ohne Blind- und Mastdarm towie die abgebrühte Haut und die Weichtcile der Nnterfüße. 3. von Schweinen: Die Menge dös wöchentlich überwiesenen Schweinefleisches, Blut und der daraus gewonnene Faßerstoff (Bludadern), Gehirn, Mückenmark, Zunge, Schlund, Luftröhre, Lunge, Herz mit Gsfäßstämmen, Zwerchfell, ^llierenzapfeu, Magen, Mtlz, Leber, Bauchspeicheldrüse, Gekröse (Miker), Netz, Nieren, Schwarte. 4. von Schafen: Blut einschließlich Faserstoff, Zunge, Luftröhre, Lunge, Herz MN Gefäßstämmsn, Pansen, Netz und Labmagen (nicht Bläitermagen), Milz, Leber, Grimmdarm und vorderer Teil des Mastdarms sowie die Weichteile der Nnterfüße. Das jeweils durch das Kochen der Würste gewonnene Fett ist der neuen .'Wurst masse wieder zuzusetzen. Das Ministerium des Innern kann in besonderen Fällen, in denen die Durchführung der vorstehenden Bestimmungen schwer überwindbaren Hindernissen begegnet, Ausnahmen bewilligen. s 7- , Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder m l Geldstrafe dis zu 1500 Mk. bestraft. Wilsdruff, am 25. Juli 1918. 2847 Der Stadtrat — KriegswirtschLstsabteiluug. Herausgeber, Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlich für die Sckristleitung: Oberlehrer i. R. Gärtner, M den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Sehr vorteilhafte Seide zu Blusen, Seide zu Kleidern, Seide zu Mänteln M2 neu eingetroffen bei Emil Mache, Wilsdruff. IM — HOMme-Lose— des Kgl. Sachs. Jnvalidendankes — zum Preise von Mk. 1,20 sind noch erhältlich in der Geschäftsstelle des „Wilsdruffer Tageblattes". Gut, 80—200 Scheffel groß, von Selbstkäufer zu kaufen gesucht. 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