2.4. Virtechaftliche Rechnungsührungs Leistungs benertung und DuzchaetzungderxirtscbeftlichenRechnungsfuhrung Auf der Grundlage der "Vo über die weitere Vervollkommung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes" vom 28.1.1982 wurden weitere Maßnahmen sur Verbesserung der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rech-» nungsführung eingeleiteto Insbesondere sind dies ~ klare Abgrenzung der Kstenverantuortung dureb Herstellung der Jbereinstirmung zwischen Kosten-, Leistungostelle und Struktureinheit - monatliche Information über die Planerfüllung an eile Leiter und Auswertung der Ergebnisse in den Arbeit sberatungen - Durchführung von Kostenrapporteu vor dem Betriebsdirektor mit den Fachdirektoren bei eiugetretenen Kostenüberschei= tungen - Arbeit mit Ursachenermttlungsbogen nach der Blaukenburger Hlathode bei Anfall nicht planbarer Kosten Ziel wer hierbei, stärker darauf einzuwirken, daß die Ur- Sachen,die zum Entstehen nicht planbarer Kosten geführt haben, erkannt und beseitigt werdcne Erf orderlichenfa1]s wurde von der materiellen und diszipli narischen Verantwortlichkeit Gebrauch gemacht. Diese liethode soll die Zielstellung unterstützen, da nicht planbaren Kosten ständig zu senken« - Erweiterung des Einsatzes chrenamlicher Kostenkontrolleure Ixa Kampfprogremm der BPO wurde festgelegt, im Jahre 1904 aus jeder APO einen ehrenamtlichen Kostenkontrolleur zu gewinnen. Ihr Linsetz erfolgt unter Leitung des Hauptbuch- halters mit der Zielstellung» Verlustquellen zu beseitigen und Reserven zu erschließen. Leis t trage bewert ung un d jkonoxals ehe. St imulierung, Die Kennziffern der Leistungsbewertungs wie - Hettoproduktion - Selbstkosten je 100 Hettoproduktion ~ Materialkosten je 1001 Warenproduktion - Kosten für Antriebsenergie je 100 Hettoproduktion wurden 1963 in die innerbetriebliche wirtschaftliche Rechnungg-- £übrung einbezogen. Ihre Erfüllung wurde quartalsweise abgerechnet und analysiert. Eine stärkere Stimulierung durck diese Kennziffern wurde dadurch erreicht, daß sie als Kriterien für die Bildung des Primienfands und Leistungafonds verbindlich waren.