Deutsche Strassenbahngesellschaft in Dresden. Einladung zur zehnten ordentlichen Generalversammlung. Gemässheit des § 21 der Statuten werden die Aktionäre zur zehnten ordentlichen Generalversammlung, welche Sonnabend, den 24. März d. J.. 10 Uhr Vormittags im Saale der „Dresdner Kaufmannschaft", Ostraallee 9, stattfinden wird, eingeladen. Tages-Ordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts auf die Zeit vom 1. Januar 1899 bis 31. December 1899, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung. 2. Beschlussfassung über Genehmigung der unter 1. gedachten Vorlagen und Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsraths. 3. Wahlen in den Aufrichtsrath. 4. Beschlussfassung über Aenderung der Statuten. 5. Beschlussfassung über den Antrag des Aufsichtsraths auf Erhöhung des Grundkapitals und Festsetzung des Mindestbetrags, unter dem die Ausgabe nicht erfolgen soll, sowie der zur Durchführung des Beschlusses erforderlichen Massregeln. Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Die Aktionäre, welche in derselben das Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien oder den, von einer Gerichtsbehörde oder einem deutschen Notar ausgestellten Depotschein über diese Aktien spätestens bis zum 21. März d. J., Abends 6 Uhr, bei der Gesellschaft oder bei der Dresdner Bank zu Dresden oder bei den Bankfirmen Günther & Rudolph in Dresden und L. & E. Wert- heimber in Frankfurt a. M. zu hinterlegen (vergl. § 22 des Statuts). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Der Geschäftsbericht kann vom 6. März d. J. ab bei der Gesellschaft, der Dresdner Bank in Dresden, den Bankfirmen Günther & Rudolph in Dresden und L. & E. Wertheimber in Frankfurt a. M. entnommen werden. Dresden, den 16. Februar 1900. Deutsche Strassenbahngesellschaft in Dresden. Die Direction. Stoessner.