Deutsche Strassenbahngesellschaft in Dresden. Einladung achten ordentlichen Generalversammlung. 8n Gemässheit des § 21 der Statuten werden die Actionäre zur achten ordentlichen Generalversammlung, welche Sonnabend, den 26. März d. J.. 10 Uhr Vormittags im kleinen Saale der „Dresdner Börse“, Waisenhausstrasse 23, I. stattfinden wird, eingeladen. Tages-Ordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts auf die Zeit vom 1. Januar 1897 Ins 31. Dezember 1897. der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung. 2. Beschlussfassung über Genehmigung der unter 1. gedachten Vorlagen und Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrathes. 3. Wahlen in den Aufsichtsrath. Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist jeder Actionär berechtigt. Die Actionäre, welche in derselben das Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Actien oder den, von einer Gerichtsbehörde ausgestellten Depotschein über diese Actien spätestens bis zum 23. März d. J. Abends 6 Uhr bei der Gesellschaft oder bei der Dresdner Bank zu Dresden oder bei den Bank- firmen Günther & Rudolph in Dresden und L. & E. Wertheimber in Frankfurt a. M. zu hinter legen (vergl. § 22 des Statuts). Jede Actie gewährt eine Stimme. Der Geschäftsbericht kann vom 15. März d. J. ab bei der Gesellschaft, der Dresdner Bank in Dresden und der Bankfirma Günther & Rudolph in Dresden entnommen werden. Dresden, den 15. Februar 1898. Deutsche Strassenbahngesellschaft in Dresden. Der Aufsichtsrath. Georg Schubert, Vorsitzender.