3) Aus Anlaß der Linienverlängerung nach Cossebaude und der Einführung eines zweiten Anhängewagens auf den Linien 19 und 21 machte sich die Beschaffung von 3 Trieb wagen mit je 2 Motoren notwendig. Die Fahrgestelle und motorische Ausrüstung wurde den Materialbeständen entnommen, während die Wagenkästen durch Umbau älterer Wagenkästen beschafft wurden. 4) Des weiteren wurden im Laufe der Berichtszeit noch 3 quersitzige Anhängewagen für Sommer- und Winterbetrieb auf Rechnung der früheren Dresdner Straßenbahn fertig gestellt und in Betrieb genommen und außerdem 11 Anhängewagen einer gründlichen Aufbesserung unterzogen. 5) Als Ersatz für 4 Anhängewagen älterer Bauart, deren Umbau sich nicht empfiehlt, ist die Einstellung von 4 Anhängewagen, deren Kästen aus den Beständen der früheren Dresdner Straßenbahn entnommen worden sind, in der Ausführung. Die dazu erforder lichen Fahrgestelle werden von den unter 1 erwähnten 6 Motorwagen entnommen, die wie oben erwähnt, neue Fahrgestelle erhalten. Zwei dieser Wagen sind im Rohbau fertiggestellt. 6) Die motorische Ausrüstung an 30 Triebwagen wurde durch den Einbau eines zweiten Motors verbessert. 7) Zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Verminderung der Geräuschbelästigung ist die Beschaffung von 25 Fahrgestellen für Anhängewagen vorgesehen. Hiervon sind 18 Stück fertiggestellt und zum Teil auch bereits eingebaut. 8) Auf Grund eingehender Versuche ergab sich die Unzulänglichkeit der bisher in den An hängewagen befindlichen Scheibenmagnetbremsen und wurde infolgedessen von der Ober behörde deren Ersatz durch Kernbremsen gefordert. Für die Jahre 1906 und 1907 ist die Veränderung an 144 Anhängewagen vorgesehen und sind in der Betriebszeit bereits 73 Wagen damit ausgerüstet worden. 9) Weiterhin wurde die bereits im Jahre 1905 angefangene Veränderung der Plattform türen mit Verschlußdeckel für die Plattformauftritte fortgesetzt und an 127 Trieb- und 69 Anhängewagen durchgeführt, sodaß nunmehr alle Wagen der früheren Deutschen Straßenbahngesellschaft, bei denen diese Maßnahmen aus Anlaß der in der veränderten Betriebsordnung enthaltenen Bestimmungen notwendig wurde, hiermit ergänzt sind. 10) Die Versuche mit Schutzvorrichtungen wurden fortgesetzt. Zu diesem Zwecke sind zehn Wagen mit den auf Grund des Preisausschreibens ausgezeichneten Schutzvorrichtungen ausgerüstet worden. Hierbei sei noch kurz erwähnt, daß diese Vorrichtung aus einem Fangnetz, einer Sandstreueinrichtung und einer Umschaltvorrichtung von Fahrt auf Bremse besteht. Alle drei Einrichtungen kommen beim Anstoß eines Tasters an einen Fremd körper zur Auslösung. Die Vorrichtung ist im Berichtsjahr zweimal in Wirksamkeit getreten, wobei jedesmal Hunde mittlerer Größe aufgefangen wurden, die nach Stillstand des Wagens anscheinend unverletzt davonliefen. 11) Auf Grund der im Juni 1905 in Kraft getretenen Betriebsordnung wurden auf den Dächern der Triebwagen Nummernjcheiben angebracht, um die Linien besser unterscheiden zu können. Die 5 alten Pferdebahnwagen wurden auseinandergenommen und das Altmarerial im Betriebe verwendet, da sie sich zum Umbau für den elektrischen Betrieb nicht eigneten.