13 steuer-Erhebung und -Ablieferung ist mit der Königlichen Steuerverwaltung ein Abkommen herbeigeführt worden, wonach sich die der Straßenbahn obliegenden Geschäfte ohne Schwierigkeiten durchführen lassen. Vom 1. August bis 31. Dezember 1906 sind für 8169 Zeitfahrkarten 6616 90 H Stempelsteuern erhoben und an die Königliche Steuerverwaltung abgeliefert worden. 15) Durch Entscheidung des Königlichen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1906 wurde eine von der Dresdner Straßenbahn im Jahre 1904 erhobene, von der Stadtgemeinde übernommene und weitergeführte Streitsache entschieden, in der es sich um die Gemeindebesteuerung des Straßen bahnbetriebs in den von ihm berührten Landgemeinden, insbesondere denjenigen, in welchen sich Bahnhöfe befinden, handelte. Durch diese Entscheidung wurde festgestellt, daß weder die Vahnhofs- noch die sonstigen Straßenbahnanlagen als gewerbliche Niederlassungen im Sinne des Z 18 der Revidierten Landgemeindeordnung anzusehen und daß sie demzufolge wegen des Betriebserträgnisses nicht zur Gemeindebesteuerung heranzuziehen seien. Dessenungeachtet haben sich einige Gemeinden mit dieser Entscheidung noch nicht abzufinden vermocht, vielmehr durch eine anderweite Auslegung der steuerregulativmäßigen Vorschriften die Zulässigkeit der Veranlagung noch zu erreichen versucht, sodaß deshalb sowohl, als auch wegen zu hoher anderweiter Einschätzungen noch mehrere Reklamationen und Rekurse der Erledigung harren. 16) 113 bedürftigen Angestellten und Arbeitern oder deren Hinterbliebenen wurden aus Mitteln der von den Straßenbahngesellschaften übernommenen und weiter verwalteten Unterstützungs- lassen Beihilfen in Einzelbeträgen von 5 bis 105 mit zusammen 3187 45 bewilligt. 17) Der Grundbesitz der Städtischen Straßenbahn erfuhr insofern eine Veränderung, als die Parzellen Nr. 153 o—i des Flurbuchs für Hosterwitz in der Größe von 8670 hin an das Betriebs amt zu Zwecken der Erweiterung der Wasserwerke verkauft wurden. 18) Die Abschlüsse der Städtischen Straßenbahn für das zweite Halbjahr 1905 und der Dresdner Straßenbahn für das Jahr 1905, sowie der Städtischen Straßenbahn für das Jahr 1906 wiesen nach Deckung aller Betriebsausgaben, Abschreibungen, Kapitalzinsen und -Tilgungsraten noch Reingewinne für 1905 mit 642 958 35 „ 1906 „ 327 439 „ 45 „ nach. Der Reingewinn aus der Dresdner Straßenbahn für das Jahr 1905 von 357 756 42 4 entstand aus der Auflösung des Betriebsvertrags mit der Deutschen Straßenbahngesellschaft. Der Gewinn wurde an den Erneuerungsfonds mit 542 958 .F 35 beziehungsweise 127 439 ./^ 45 an den Überschußfonds mit 100 000 beziehungsweise 200 000 . // — überwiesen. III. Aetriev der Strahenvalmen. 1) Nachdem am 1. Juli 1905 die Linien der vormaligen Deutschen Straßenbahngesellschaft von der Städtischen Straßenbahn übernommen worden waren, wurde der Betrieb bis Ende 1905 in der bisherigen Weise fortgeführt und zeigte auch in diesem Halbjahr ein ständiges Vorwärts schreiten. Es belief sich die Zahl der im ganzen Jahre 1905 beförderten Personen auf 31422 032 gegen 29 465 798 im Jahre 1904 — 6,639 °/<> und dementsprechend die Personengeldeinnahme