11 Für die Benutzung während dieser Zeit ist eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Alles Nähere, namentlich auch die Bildung der durchgehenden Tarise, bleibt der besonderen vertraglichen Vereinbarung vorbehalten. Gleichzeitig mit der Verleihung hat der Staatsfiskus auch die Erwerbsvorbehalte hinsichtlich der Strecke Altenberger Straße—Straßenbahnhof Tolkewitz, einschließlich des letzteren und der Strecke von der früheren Flurgrenze zwischen Löbtau und Naußlitz bis zum Straßenbahnhof daselbst und einschließlich des letzteren fallen gelassen. Die einzelnen Bestimmungen der Verleihungsurkunde sind aus der 11. Ratsdrucksache 1906 und die Ergänzungen dazu aus der 6. Ratsdrucksache 1906 zu ersehen. 9) Mit den Verhandlungen über die Verleihungsurkunde wurden auch diejenigen über die Überlassung fiskalischer Straßen, über den Erwerb des dem Staatsfiskus gehörigen Straßenbahn streckenteils auf der Leipziger Straße zwischen der Oschatzer Straße und dem Bahnhof Mickten und über den Verkauf eines Teiles des Bahnhofs in Vorstadt Mickten an den Staatsfiskus mit der Staatsregierung geführt, weil dieser Vertrag hinsichtlich der Mitbenutzung von Straßenbahnanlagen oder der Benutzung der in das städtische Eigentum übergehenden Straßen für die künftige Anlage fiskalischer Straßenbahnlinien Bestimmungen enthielt, die durch die Bestimmungen der Verleihungs urkunde ergänzt wurden. Für das Straßenbahnwesen war dieser Vertrag weiter auch deshalb von Bedeutung, weil eine Anzahl Bahnstrecken aus der fiskalischen in die städtische Unterhaltung gelangte, sich damit also die Selbständigkeit des Rats in dieser Hinsicht erweiterte. Über den Wert des Streckenteiles Oschatzer Straße—Bahnhof Vorstadt Mickten waren schwierige Verhandlungen zu führen. Zwischen dem Staatsfiskus und der Besitzvorgängerin der Stadtgemeinde, der Dresdner Straßenbahn, waren Meinungsverschiedenheiten über die Zulässigkeit der Revision des Betriebsvertrags wegen der Kötzschenbrodaer Linie und über die Feststellung der auf den Staatsfiskus entfallenden anteiligen Betriebseinnahmen an der Linie Postplatz—Mickten entstanden. Diese waren zunächst zum Austrag zu bringen, weil davon der Wert des hier erwähnten Streckenteils erheblich berührt wurde. Nachdem ein Übereinkommen in dieser Hinsicht getroffen war, gelang es weiter auch, die von dem Staatsfiskus ursprünglich auf 2 028 000 .-il festgesetzte Forderung für den erwähnten Etreckenteil auf 1 223 000 abzumindern. Der Wert der von der Stadtgemeinde an den Staats fiskus überlassenen Objekte des Micktener Bahnhofs, die in dem dem schmalspurigen Betriebe der fiskalischen Vorortslinie Vorstadt Mickten—Kötzschenbroda dienenden Anlagenteile bestanden, war diesseits auf 223 000 vereinbart worden. Der nach Aufrechnung dieses Betrags auf die Kauf summe für den Straßenbahnstreckenteil verbleibende Schuldbetrag von 1000 000 wird durch eine auf 50 Jahre laufende Rente im Betrage von jährlich 42 500 getilgt, kann aber auch durch bare Auszahlung des vom Kaufpreise der 1000 000 durch Rententeile noch nicht getilgten Kapitalbetrags jederzeit abgestoßen werden. Durch den Zukauf des mehrerwähnten Strcckenteiles ist der ungehinderte Eingang zum Bahnhof in Vorstadt Mickten nunmehr sichergestellt. In dem Straßenüberlassungsvertrage hat sich der Staatsfiskus weiter das Recht vorbehalten, eine von Klotzsche her kommende, am Arsenal an die städtische Straßenbahnlinie anbindende und sie bis zum Albertplatz mitbenützende Vorortlinie in das Stadtgebiet ein- und künftig von der Nieder- sedlitzer Talebene sowie von der Wilsdruffer und von der Moritzburger Hochebene aus errichtete Linien bis an das Innere des Stadtgebiets heranzuführen. Wegen gemeinschaftlicher Benutzung 2*