Deutsche Strassenbahngesellschaft in Dresden. Einladung zur siebenten ordentlichen Generalversammlung. In Gemässheit des § 21 der Statuten werden die Actionäre zur siebenten ordentlichen Generalversammlung, welche Sonnabend, den 27. März d. J., 10 Uhr Vormittags im kleinen Saale der „Dresdner Börse“, Waisenhausstrasse 23, I. stattfinden wird, eingeladen. Tages-Ordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts auf die Zeit vom 1. Januar 1896 bis 31. Dezember 1896, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung. 2. Beschlussfassung über Genehmigung der unter 1. gedachten Vorlagen und Ent lastung des Vorstandes und Aufsichtsrathes. 3. Wahlen in den Aufsichtsrath. 4 Beschlussfassung über die durch die Erhöhung des Grundcapitals bedingte Aenderung der Statuten, sowie von § 22 der Statuten. Zur giltigen Beschlussfassung über Punkt 4 der Tagesordnung bedarf es der Zu stimmung einer Mehrheit von drei Viertheilen des in der Generalversammlung vertretenen Grundkapitals. Zur Theilnahme ist Jeder berechtigt, der dem die Präsenzliste führenden Notar vor Beginn der Verhandlung eine oder mehrere Actien vorweist. Depositenscheine über bei der Gesellschaft, bei einer Gerichtsbehörde, bei der Dresdner Bank in Dresden oder bei der Bankfirma Günther & Rudolph in Dresden hinterlegte Actien berechtigen Denjenigen, auf dessen Namen sie ausgestellt sind, ebenfalls zur Theilnahme an der Generalversammlung. Jede Actie gewährt eine Stimme. Der Geschäftsbericht kann vom 12. März d. J. ab bei der Gesellschaft, der Dresdner Bank in Dresden und der Bankfirma Günther & Rudolph in Dresden entnommen werden. DRESDEN, den 23. Februar 1897. Deutsche Strassenbahngesellschaft in Dresden. Der Aufsichtsrath. Georg Schubert, Vorsitzender.