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4) Im Juni 1908 gelangte ein Vertrag mit dem Staatsfiskus zum Abschluß, wonach die Städtische Straßenbahn für Rechnung des Staatsfiskus die Betriebsführung auf einer vom Staats fiskus im Anschluß an die städtische Straßenbahnlinie Neustädter Bahnhof—Bühlau nach Weißig erbaute, 1,6 km lange Straßenbahnstrecke übernimmt. In gleicher Weise, wie in den bereits be stehenden Vertragsverhältnissen, stellt die Städtische Straßenbahn das Betriebspersonal mit der erforderlichen Ausrüstung und die Wagen und erhält dafür ihre gesamten Betriebsaufwendungen vergütet. Von einem etwa zu erzielenden Reingewinn fällt die Hälfte an die Städtische Straßenbahn. Diese Strecke stellt die Verbindung zwischen dem Straßenbahnnetz Dresdens und der Staats eisenbahn Weißig—Dürrröhrsdorf her. Infolge der Errichtung dieser Linie machte sich auch eine Besitzregulierung der städtischen Straßenbahnanlagen an der früheren Endstation in Bühlau erforderlich, wobei der Staatsfiskus an 107 Mm Gleisanlagen samt Oberleitung das Miteigentumsrecht zur Hälfte und an 46,55 m Gleisanlagen mit Oberleitung das alleinige Eigentum käuflich erwarb. 5) Die bereits im vorjährigen Verwaltungsbericht erwähnten Erörterungen über die Reform der Linienführung und des Tarifs gelangten im Berichtsjahre in der Hauptsache zum Abschluß. In Aussicht genommen ist, durch Zusammenlegungen die derzeitigen 26 Linien auf 18 zu vermindern, wobei die Gesamtlänge derselben jedoch nahezu unverändert bleiben soll, so daß sich die durchschnitt liche Länge einer Linie auf 8,9 Km gegen 6,44 Km im derzeitigen Linienbestande stellen wird. Die Tarifreform ist auf folgender Grundlage in Aussicht genommen: Das gesamte Stadtgebiet wird in Zonen eingeteilt. Die durch diese Zonen entstehenden Linienteile bilden die Grundlage für die Fahrpreisfeststellung in der Weise, daß je 4 solcher Teile eine Zehnpfennig-Strecke, „ 6 „ „ „ Fünfzehn „ „ 8 „ „ „ Zwanzig „ „ 10 „ „ „ Fünfundzwanzigpfennig-Strecke usf. ausmachen. Die damit erzielten durchschnittlichen Fahrtlängen betragen: 10 zum Fahrpreise von 30 H 15 H 20 H 25 im Stadtgebiet 5,2 km, 7,0 Km, 8,8 km, 10,4 km, — km, in und nach den Vororten. . 3,5 km, 5,3 Km, 7,2 Km, 8,9 km, 10,5 km, im Gesamtdurchschnitt . . . 4,8 km, 6,4 km, 8,0 km, 9,3 km, 10,5 km. Einmaliges Umsteigen ohne Einfluß auf den Fahrpreis ist auf Fahrten von 15 H an gestattet. Es wäre an sich logisch gewesen, auch schon für den Fahrpreis von 10 H das Umsteigen zu gestatten. Die zweifellos große finanzielle Tragweite diefer Maßnahme mußte zunächst aber davon abhalten, diesen Schritt zu wagen, da an sich schon durch die Erweiterung der Linien eine erhebliche Verschiebung in den Verkehrsverhältnissen eintritt. Analog der Fahrschein-Preisberechnung ist ein Tarif für Zeitkarten aufgestellt worden, der insbesondere für Arbeiterkarten eine beträchtliche Preisverbilligung vorsieht, fo daß die Arbeiter schaft nicht allein vom verteuernden Einfluß der Tarifänderung verfchont bleibt, fondern noch eine Vergünstigung erfährt. Die Entwürfe zu den in Aussicht genommenen Veränderungen sind im Mai des Berichtsjahres veröffentlicht worden, um der Allgemeinheit Gelegenheit zu geben, Wünsche anzubringen. Davon