Personals gebildet. Die Einrichtung ist noch zu neu, um darüber jetzt schon ein abschließendes Urteil bilden zu können. 13) Der im Jahre 1906 vorangegangenen einheitlichen Regelung der Arbeiterstundenlöhne, die mit einer durchschnittlichen Erhöhung derselben von 13,7 und einer durchschnittlichen Lohn mehrausgabe von jährlich rund 42 000 ^kk verbunden war, folgte vom 1. Januar 1908 ab eine weitere Aufbesserung der Arbeiterlöhne um 1—3 L, für die Stunde oder durchschnittlich 4,3 <U,. Der hierdurch entstandene Mehraufwand erfordert jährlich weitere 21 000 4k. 14) Seit der zu Anfang des Jahres 1907 erfolgten Regelung der Anstellungsverhältnisfe sind 5 Beamte wegen dauernder Dienstuntauglichkeit in den Ruhestand getreten und 15 Beamte verstorben. An die ersteren beziehentlich an 14 Witwen und 21 Waisen der letzteren waren im Jahre 1908 zusammen 8 600 4k Pensionen zu gewähren. Außerdem wurde einem städtischen Werkstattarbeiter auf Grund der Allgemeinen Arbeiter- Ordnung vom 1. Mai 1908 ab ein jährliches Ruhelohn von 456 4k und an bereits im Dienste der vormaligen Aktiengesellschaften dienstuntauglich gewordene 9 Bedienstete, beziehentlich an 7 Witwen und 12 Waisen verstorbener Bediensteter im Jahre 1908 zusammen 5 688 4k laufende Unter stützungen gewährt. Schließlich sind von den der Direktion zur Verfügung stehenden Mitteln insgesamt 950 4L aus der Uuterstützungskasse und 7 041 4k aus der haushaltplanmäßigen Berfügungssumme, zusammen 7 991 4k in Einzelbeträgen von 10—100 4k als einmalige Unterstützung an Beamte, Hilfsarbeiter und Arbeiter oder deren Angehörige gewährt worden. 15) An 1 024 erkrankte Beamte der Städtifchen Straßenbahn, darunter an 914 Schaffner und Führer, wurden für 17 489 Krankheitstage insgesamt 72 112 4k Gehalt gezahlt. Infolge der vom 9. März 1908 ab eingetretenen Befreiung der Beamten, deren Gehalt 2 000 4k nicht übersteigt, von der Krankenversicherungspflicht, wurden andererseits rund 21 500 4k Versiche rungsbeiträge erspart, so daß noch ein Aufwand von rund 50 600 4k verblieb, der den früheren Aktien gesellschaften rächt entstanden wäre, weil sie in Erkrankungsfällen nicht eine entsprechende Fürsorge eintreten lassen konnten. 16) Aus Mitteln der Clauß-Stiftung und aus der haushaltplanmäßigen Verfügungssumme konnten während der großen Schulferien von Mitte Juli bis Mitte August 83 Kinder vor: unteren Straßenbahnbediensteten in die für sie besonders begründete Ferienkolonie Weigmannsdorf im Erzgebirge geseirdet werden. Der hierdurch entstandene Aufwand betrug rund 1 950 4L. 17) Die Bestimmungen für die Annahme, Ausbildung und Beschäftigung von Aushilfsfchaffnern und -Führern wurden neu festgestellt. Die Annahme dieser Aushilfsarbeiter hat in der Regel zur Voraussetzung, daß der Anzunehmende a. das 22. Lebensjahr erfüllt und das 40. Lebensjahr nicht überschritten hat, b. die deutsche Staatsangehörigkeit, sowie die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, ins besondere normales Hör- und Sehvermögen und die Zuverlässigkeit besitzt, die sein Beruf erfordert, o. eine gut leserliche Handschrift und im praktischen Rechnen befriedigende Kenntnisse besitzt und 6. sich achtbar und unbescholten geführt hat.