3) Eine besonders starke Belebung erfuhr der Verkehr durch die Ausgestaltung des Zeit- und Arbeiterkartenwesens. Der Verbilligung der Arbeiterkarten stehen erhebliche Be^ triebsmehrleistungen und gewisse Erschwernisse für die Kontrolle gegenüber, die zu vor sichtiger Behandlung der Vergünstigungstarife veranlassen. (Siehe hierzu AbschnittIII Ziffer3.) 4) Das finanzielle Gesamtergebnis ist als befriedigend zu bezeichnen. II. Pie Wetrievsergebnisse 1906 vis 1010. ,1. Einnahmen, Ausgaben und Reingewinn. Ein allgemein gültiges Urteil über die wirtschaftlichen Ergebnisse des städtischen Be triebsunternehmens läßt sich bei der Größe der einzelnen Faktoren und den durch die Ver stadtlichung nach und nach notwendig eingetretenen erheblichen Veränderungen nicht aus dem Vergleiche eines Jahres mit dem vorangegangenen gewinnen. Deshalb wird in den Tabellen I—IV — Anlage L — eine Zusammenstellung der Betriebsergebnisse der Jahre 1906 bis 1910 gegeben, die die Tendenz der einzelnen Faktoren besonders auch aus den ihr beigegebenen zeichnerischen Darstellungen besser erkennen läßt. Die Zusammenstellungen umfassen: I. die geleistete Betriebsarbeit in Wagen- und Rechnungskilometern; II. die beförderten Personen, getrennt nach Fahrscheinfahrgästen (Umsteiger nur einmal gezählt), Zeitkartenfahrgästen und unter Beifügung der Freikarten und Umsteige-Fahrgäste; III. die Einnahmen, getrennt nach Betriebseinnahmen (aus Fahrscheinen, Zeitfahrkarten und anderen Fahrgeldern), sonstigen Einnahmen (Zinsen usw.); IV. die Ausgaben und den Uberschuß, getrennt nach Betriebsausgaben mit den dort ersichtlichen Unterabteilungen, anderen Ausgaben, Kapitaltilgungen und der Verwendung des Überschusses. Die Tabellen III und IV kontrollieren sich durch die Übereinstimmung ihrer Gesamt summen. Zur Erläuterung ist dazu folgendes zu bemerken: Tabelle I. Betriebsarbeit. Die Zahl der Wagenkilometer hat sich durchschnittlich um 3,50 Jahr auf Jahr erhöht. Da indes die Zahl der Motorwagenkilometer nur um jährlich 1,63 die der Anhüngewagen- kilometer dagegen um jährlich 9,33 zunahm, ergibt sich für die hinsichtlich der Ausgaben in Betracht zu ziehenden Rechnungskilometer (in die die Anhängewagenkilometer zur Hälfte eingerechnet sind) nur eine Erhöhung um jährlich 2,69 °/o.