Bericht des Aufsichtsrates. Die von dem Borstand vvrgelegte Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung haben sowohl wir als auch die Treuhand-Aktiengesellschaft in Dresden geprüft und mit den ordnungsmäßig ge führten Büchern übereinstimmend gefunden. Wir beantragen daher, die Gewinn- und Verlustrechnung für 1931 sowie die Bilanz vom 31. Dezember 1931 zu genehmigen, der Verwaltung Entlastung zu erteilen und nach dem Vorschläge der Verwaltung zu beschließen, den Verlust von 196 171,62 auf neue Rechnung vorzutragen. Dresden, im März 1932. Der Aufsichtsrat Or. Külz.